Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:1. Wenn Sie ihr Visum bekommt ist die Bremen Adresse vermerkt, und noch in Bremen gemeldet.
Kann Sie dann einfach direkt zur neuen Wohnung wenn ich schon umgezogen bin, und sich einfach Ummelden (Wenn Sie es bis Januar nicht rechtzeitig schafft in DE zu sein)?
Im Visum steht ja keine adresse drin...sie kann umziehen, muss sich dann bei der neuen
ABH melden! Das braucht etwas Vorlauf, da diese die Akten erst anfordern müssen
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:2. Darf Sie überhaupt einfach so mit einem Nationalen Visum zur
FZF umziehen?
Ja
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:. Ändert das Bürgeramt dann einfach ihr Nationales Visum oder muss Sie wieder ein neues mit der aktuellen Adresse in Mexiko beantragen?
Nein, das Visum ändert niemand. Sie muss ja innerhalb von 90 Tagen eine
AE beantragen, Die beantragt sie in der neuen
ABH mit Hilfe der neuen Anmeldung! Wie schon gesagt...früh hingehen und nicht erst die 90 Tage aussitzen, denn die brauchen erst die Akte
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:Wird Sie jetzt schon automatisch einem Integrationskurs/Deutsch Unterricht eingeteilt, oder können wir uns das aussuchen, ggf. Die Stadt wechseln?
Sie wird, bei Antrag auf die
AE, zum I - Kurs verpflichtet. Den Kursträger könnt ihr euch selber aussuchen
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00: Gibt es sonst noch Hürden, oder wird dies wie ein normaler Umzug gehandhabt?
Nein