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Umzugsrecht - Nationales Visum (DE-FZF) (Gelesen: 4.229 mal)
fab87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 27.11.2018 um 15:11:24
 
Django90 schrieb am 27.11.2018 um 15:01:43:
Meine Frau war genau 80 tage als Tourist in Deutschland, somit brauchte Sie davor auch kein Einreisegrund angeben.
Sie war als Tourist hier, was Sie hier als Tourist vorhat ist irrelevant.


Dann war touristischer Kurzaufenthalt der Einreisegrund. Es gibt immer einen. Ist für die Bundespolizei übrigens auch nicht unbedingt irrelevant, bei einer Einreisebefragung kann da durchaus auf Plausibilität geprüft und nachgefragt werden.


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Antwort #16 - 27.11.2018 um 16:51:26
 
Django90 schrieb am 27.11.2018 um 15:01:43:
Ich hoffe nicht das wir deswegen jetzt Post von der Polizei bekommen, und Sie deswegen nicht mehr einreisen kann etc.

Nein, das sicher nicht.

Solche Anmeldungen sehe ich ständig und wundere mich schon gar nicht mehr darüber.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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