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Umzugsrecht - Nationales Visum (DE-FZF) (Gelesen: 4.221 mal)
Django90
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26.11.2018 um 13:24:00
 
Guten Tag,

Meine Frau ist momentan in Mexiko und erwartet ihr Nationales Visum zur FZF (DE).
Wir (Sie ist in Bremen Angemeldet) wohnen momentan in Bremen, wollen aber im Januar in eine nahe gelegene Stadt umziehen.

Nun bin ich mir nicht sicher ob Sie das mit dem Visum rechtzeitig schafft, denn der Umzug soll Voraussichtlich Januar starten.

Nun meine Fragen.

1. Wenn Sie ihr Visum bekommt ist die Bremen Adresse vermerkt, und noch in Bremen gemeldet.
Kann Sie dann einfach direkt zur neuen Wohnung wenn ich schon umgezogen bin, und sich einfach Ummelden (Wenn Sie es bis Januar nicht rechtzeitig schafft in DE zu sein)?

2. Darf Sie überhaupt einfach so mit einem Nationalen Visum zur FZF umziehen?

3. Ändert das Bürgeramt dann einfach ihr Nationales Visum oder muss Sie wieder ein neues mit der aktuellen Adresse in Mexiko beantragen?

4. Wird Sie jetzt schon automatisch einem Integrationskurs/Deutsch Unterricht eingeteilt, oder können wir uns das aussuchen, ggf. Die Stadt wechseln?

5. Gibt es sonst noch Hürden, oder wird dies wie ein normaler Umzug gehandhabt?

Besten Dank
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Antwort #1 - 26.11.2018 um 14:01:20
 
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
1. Wenn Sie ihr Visum bekommt ist die Bremen Adresse vermerkt, und noch in Bremen gemeldet.
Kann Sie dann einfach direkt zur neuen Wohnung wenn ich schon umgezogen bin, und sich einfach Ummelden (Wenn Sie es bis Januar nicht rechtzeitig schafft in DE zu sein)? 

Einreisen - die Anmeldung ist irrelevant.
Anmeldung vor der Einreise zum Daueraufenthalt ist weder erforderlich noch werde ich es jemals verstehen.

Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
2. Darf Sie überhaupt einfach so mit einem Nationalen Visum zur FZF umziehen?

Wieso sollte sie das nicht dürfen? Ist das irgendwo verboten?

Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
3. Ändert das Bürgeramt dann einfach ihr Nationales Visum oder muss Sie wieder ein neues mit der aktuellen Adresse in Mexiko beantragen? 

Nichts von alledem. Sie beantragt eine AE bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.
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Antwort #2 - 26.11.2018 um 14:05:23
 
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
1. Wenn Sie ihr Visum bekommt ist die Bremen Adresse vermerkt, und noch in Bremen gemeldet.
Kann Sie dann einfach direkt zur neuen Wohnung wenn ich schon umgezogen bin, und sich einfach Ummelden (Wenn Sie es bis Januar nicht rechtzeitig schafft in DE zu sein)? 


Im Visum steht ja keine adresse drin...sie kann umziehen, muss sich dann bei der neuen ABH melden! Das braucht etwas Vorlauf, da diese die Akten erst anfordern müssen

Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
2. Darf Sie überhaupt einfach so mit einem Nationalen Visum zur FZF umziehen?


Ja

Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
. Ändert das Bürgeramt dann einfach ihr Nationales Visum oder muss Sie wieder ein neues mit der aktuellen Adresse in Mexiko beantragen? 


Nein, das Visum ändert niemand. Sie muss ja innerhalb von 90 Tagen eine AE beantragen, Die beantragt sie in der neuen ABH mit Hilfe der neuen Anmeldung! Wie schon gesagt...früh hingehen und nicht erst die 90 Tage aussitzen, denn die brauchen erst die Akte

Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
Wird Sie jetzt schon automatisch einem Integrationskurs/Deutsch Unterricht eingeteilt, oder können wir uns das aussuchen, ggf. Die Stadt wechseln?


Sie wird, bei Antrag auf die AE, zum I - Kurs verpflichtet. Den Kursträger könnt ihr euch selber aussuchen

Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
Gibt es sonst noch Hürden, oder wird dies wie ein normaler Umzug gehandhabt? 


Nein
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Django90
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Antwort #3 - 26.11.2018 um 14:09:12
 
Okay, so wie ich das verstehe ist der Wohnort für das Nationale Visum irrelevant.

Wenn Sie dann mit mir in der neuen Wohnung zieht (eventuelle bin ich schon früher da), melden wir sie einfach bei der Stadt um, und beantragen die AE in der neuen Stadt.

Die Aufenthaltserlaubnis bekommt Sie, weil Sie das Visum zur FZF hat.

(...Kann mir vielleicht auch noch jemand erklären wofür das Visum zur FZF überhaupt gut ist, hätte Sie nicht einfach als Tourist eine AE beantragen können? Sie ist nur wegen dem Visum zur FZF ausgereist, und hatte noch ein bisschen Zeit als Tourist zu bleiben , uns wurde jedoch gesagt das Sie das Visum beantragen muss, was ich jedoch nicht verstehe das Mexiko ein Priorisiertes Land ist und wir verheiratet sind).

Danke


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Antwort #4 - 26.11.2018 um 14:19:22
 
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 13:24:00:
Wir (Sie ist in Bremen Angemeldet) wohnen momentan in Bremen, 

Wie kann sie denn in Bremen beim Einwohnermeldeamt angemeldet sein, wenn sie noch gar nicht hier ist?
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Antwort #5 - 26.11.2018 um 14:20:09
 
Warum eröffnest du jede Woche einen neuen Thread bezüglich der Immigration deiner Frau?

Django90 schrieb am 26.11.2018 um 14:09:12:
(...Kann mir vielleicht auch noch jemand erklären wofür das Visum zur FZF überhaupt gut ist, hätte Sie nicht einfach als Tourist eine AE beantragen können? Sie ist nur wegen dem Visum zur FZF ausgereist, und hatte noch ein bisschen Zeit als Tourist zu bleiben , uns wurde jedoch gesagt das Sie das Visum beantragen muss, was ich jedoch nicht verstehe das Mexiko ein Priorisiertes Land ist und wir verheiratet sind).

Priorisiertes Land? Was soll das sein?

Warum deine Frau ein nationales Visum braucht und kein touristisches VIsum bzw. ein Aufenthalt ohne Visum aber für touristische Zwecke ausreicht kannst du im Gesetz nachschlagen. § 5 II S. 1 Nr. 1 AufenthG ("erforderliches Visum") § 14 I Nr. 2 AufenthG

Die einzigen Personen die kein nationales Visum für eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, sind die Angehörigen der in § 41 AufenthV genannten Staaten. Mexiko ist nicht darunter.
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Antwort #6 - 26.11.2018 um 14:20:32
 
Ich habe meine Frau, in dem Zeitpunkt Verlobte, als Sie noch als Tourist hier war als Mitbewohnerin angemeldet, und danach beim Bürgeramt angemeldet.

Ein Priorisiertes Land oder Staat ist ein Land oder Staat was ohne Einreisegrund und Visa nach Deutschland reisen kann, dazu gehört auch Mexiko.
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Antwort #7 - 26.11.2018 um 15:19:19
 
Man reist immer mit einem Grund in ein anderes Land. Auch mein Mann wurde diesen Sommer bei der Einreise (Besuch ohne Visum) nach dem Wohin und Warum gefragt.
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Antwort #8 - 26.11.2018 um 16:06:36
 
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 14:20:32:
Ein Priorisiertes Land oder Staat ist ein Land oder Staat was ohne Einreisegrund und Visa nach Deutschland reisen kann, dazu gehört auch Mexiko.

Das stimmt nicht. Wenn eine Mexikanerin nach Deutschland einreist mit der Intention(!) länger als 90 Tage je 180 TageZeitraum zu verbleiben, dann ist sie illegal eingereist, weil nicht mit erforderlichem Visum eingereist. Wird sie gefragt und lügt über ihren tatsächlichen Einreisezweck, dann ist das eine arglistige Täuschung. Ist sie ehrlich und erklärt, dass sie für länger bleiben will, dann wird der Grenzpolizist sie an dem Grenzübertritt hindern und zurück nach Mexiko schicken.
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Antwort #9 - 26.11.2018 um 16:22:05
 
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 14:20:32:
Ich habe meine Frau, in dem Zeitpunkt Verlobte, als Sie noch als Tourist hier war als Mitbewohnerin angemeldet, und danach beim Bürgeramt angemeldet.


AUsländerrechtlich nur sekundär relevant aber das steht, wenn sie nicht hier hauptsächlich wohnhaft (also momentan) wohl auch ein Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz und könnte zumindest zu. Verwirrung führen.
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Antwort #10 - 26.11.2018 um 19:07:06
 
Django90 schrieb am 26.11.2018 um 14:20:32:
Ein Priorisiertes Land oder Staat ist ein Land oder Staat was ohne Einreisegrund und Visa nach Deutschland reisen kann, dazu gehört auch Mexiko. 

Allerdings nur für maximal 90 Tage zum Besuch, Business oder aus touristischen Gründen. Eine Aufenthaltserlaubnis kann man nicht erhalten. Mexiko gehört nicht zu den priorisierten Staaten.

Für einige priorisierte Staaten gelten besondere Vergünstigungen. Sie können jeden Aufenthaltstitel ohne Visum im Bundesgebiet beantragen. .

Es handelt sich dabei um folgende (priorisierte) Staaten:
Australien
Israel
Japan
Kanada 
Neuseeland
Republik Korea (Südkorea)
Vereinigte Staaten von Amerika
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Antwort #11 - 26.11.2018 um 19:29:38
 
Erstens ist auch für diese  Einreisen ein Grund erforderlich - der Kurzaufenthalt muss ja schließlich als solcher plausibel sein - und zweitens ist die Liste der "(priorisierten) Staaten" unvollständig.
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Antwort #12 - 26.11.2018 um 19:55:05
 
Petersburger schrieb am 26.11.2018 um 19:29:38:
und zweitens ist die Liste der "(priorisierten) Staaten" unvollständig. 

Das mag sein, Du kannst sie doch noch ergänzen.
Aber auch auf der kompletten Liste ist Mexiko nicht aufgeführt.
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Antwort #13 - 26.11.2018 um 21:21:00
 
Ich sehe keinen Sinn darin, bereits Gesagtes zu wiederholen und/oder durch unvollständige Informationen zu ergänzen.
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Antwort #14 - 27.11.2018 um 15:01:43
 
Zum Thema einreise.

Meine Frau war genau 80 tage als Tourist in Deutschland, somit brauchte Sie davor auch kein Einreisegrund angeben.
Sie war als Tourist hier, was Sie hier als Tourist vorhat ist irrelevant.
Wir konnten also in Deutschland Heiraten, ohne das als Grund anzugeben, weil Sie hier als Tourist ist, und kein Nationales Visum brauchte.

Die Beratung mit der ich telefoniert habe, hat mir erklärt das ein priorisiertes Land, ein Land ist, was nach Deutschland ohne Visum und Einreisegrund für eine maximale Dauer von 90 tagen einreisen kann, dazu zählt Mexiko.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node/s...

- Vielleicht hat sich die Beratung vom Verständnisstandpunkt etwas schwer gemacht mit dem Wort "priorisiert".

- Den Sinn und Zweck der Ausreise für ein Nationales Visum zur FZF ist mir jetzt Verständlich.

- Für die Heirat in Deutschland musst ich von uns beiden eine Meldebescheinigung vorzeigen, oder ggf. eine Bescheinigung der Derzeitigen Adresse.
Ob sich das Standesamt vertan hat, keine Ahnung.

Ich hoffe nicht das wir deswegen jetzt Post von der Polizei bekommen, und Sie deswegen nicht mehr einreisen kann etc.



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