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Aufenthalt und Folgen? (Gelesen: 8.505 mal)
traute
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22.11.2018 um 17:54:33
 
Es hat sich heute herausgestellt, dass ein junger Eritreer 2013 in Italien Asyl bewilligt bekam. Aufenthaltserlaubnis war bis 07.11.2018.
2014 hat er in Bayern nochmal Asyl beantragt und dort gelebt mit einer Aufenthaltsgestattung.
2018 im Mai wurde sein Sohn geborten. Seitdem hält er sich in Schleswig Holstein mit einer Aufenthaltsgestattung, befristet bis Jan. 2019 bei der Kindesmutter und Kind auf.
Ich bin jetzt ratlos. Wird man ihn nach Italien zurück schicken? Was kann er tun, um bei Frau und Kind  bleiben zu können?
Ein Termin bei der ABH hat 6 Wochen Vorlauf.
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Antwort #1 - 22.11.2018 um 20:17:42
 
traute schrieb am 22.11.2018 um 17:54:33:
Wird man ihn nach Italien zurück schicken?


Normal ja, denn dort hat er eine AE. Er sollte sich um eine Verlängerung der AE in Italien kümmern, wenn die gerade abgelaufen ist
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traute
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Antwort #2 - 22.11.2018 um 22:41:15
 
Was muß er dann tun, damit er wieder zu Frau und Kind zurück kann?
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Antwort #3 - 23.11.2018 um 08:49:00
 
Ist dieMutter Deutsche? Wenn nicht, wie ist sie hier? Status?
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Antwort #4 - 23.11.2018 um 15:49:34
 
Nein, die Mutter ist auch Eritreerin mit Aufenthaltserlaubnis § 25.
Ist da überhaupt etwas zu machen?

Da er ja in Italien Asyl bekommen hatte und in DE nochmal beantragt, wird das als Straftat gewertet?


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Antwort #5 - 23.11.2018 um 17:33:00
 
Er darf bis zu 90 Tage als Tourist hier sein, aber nichts beantragen (auch keine Asylbewerberleistungen durch Asylantrag, denn die Unterbringung in der Unterkunft ist ja eine Sozialleistung).
Der Asylantrag wird vermutlich schnell als "unzulässig" abgewehrt, weil er eine Aufenthaltserlaubnis in Italien hat und ihm in Italien keine lebensgefährliche Verfolgung droht. Eine Verfolgung in Eritrea hat er bereits in Italien vorgebracht, Italien hat ihm Schutz gewährt. Damit ist Deutschland raus.

Die Familienzusammenführung muss er immer aus dem legalen Status in Italien heraus beantragen.

Die hier lebende Ausländerin muss nachweisen, dass sie den Unterhalt sichern kann. Die Ausländerbehörde kann darauf verzichten.
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Antwort #6 - 23.11.2018 um 19:49:32
 
Sein Aufenthalt in Italien ist abgelaufen. Also dürfte der Aufenthalt aufgrund dieser AE in D auch nicht legal sein. Ist es nicht bekannt gewesen, dass er in Italien eine AE hatte als er 2015 hier Asyl beantragte? Warum nicht? Chaos innerhalb der Behörden? Oder hat er falsche Daten angegeben?
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Antwort #7 - 23.11.2018 um 22:48:30
 
lottchen schrieb am 23.11.2018 um 19:49:32:
Oder hat er falsche Daten angegeben? 


Ich vermute, ja.

Er darf bis zu 90 Tage als Tourist hier sein, aber nichts beantragen (auch keine Asylbewerberleistungen durch Asylantrag, denn die Unterbringung in der Unterkunft ist ja eine Sozialleistung).
Er lebt seit 2014 in DE und erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die hier lebende Ausländerin muss nachweisen, dass sie den Unterhalt sichern kann. Die Ausländerbehörde kann darauf verzichten.
Die Mutter seines Kindes hat eine Wohnung. Er lebt dort mit ihr zusammen. Sie bekommt Alg2.

Würde ihm eine Abschiebung drohen?
Ist 2x Asyl beantragen strafbar?
Sollte er im Jan. zur ABH gehen und seine Situation bzgl. Familienzusammenführung schildern? Termine gibt es erst im Januar. Oder schriftlich über einen Anwalt?

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Antwort #8 - 23.11.2018 um 23:03:25
 
traute schrieb am 23.11.2018 um 22:48:30:
Würde ihm eine Abschiebung drohen?


Ja

traute schrieb am 23.11.2018 um 22:48:30:
st 2x Asyl beantragen strafbar? 



Ja, dazu der unrechtmäßige Bezug von Leistungen...Strafbar und regresspflichtig

traute schrieb am 23.11.2018 um 22:48:30:
Sollte er im Jan. zur ABH gehen und seine Situation bzgl. Familienzusammenführung schildern?


Er sollte schnell zurück nach Italien, bevor er möglicherweise abgeschoben wird!

traute schrieb am 23.11.2018 um 22:48:30:
Die Mutter seines Kindes hat eine Wohnung. Er lebt dort mit ihr zusammen. Sie bekommt Alg2.

Das dürfte einen Nachzug zur Familie nicht erleichtern....ich sehe da nicht so viele Möglichkeiten!


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Antwort #9 - 24.11.2018 um 09:10:27
 
deerhunter schrieb am 23.11.2018 um 23:03:25:
Er sollte schnell zurück nach Italien, bevor er möglicherweise abgeschoben wird!


AE dort ist bereits abgelaufen, wenn nicht bereits eh erloschen.
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Antwort #10 - 24.11.2018 um 10:07:33
 
fab87 schrieb am 24.11.2018 um 09:10:27:
AE dort ist bereits abgelaufen, wenn nicht bereits eh erloschen.


seit 2 Wochen,also muss er sich kümmern anstatt es auszusitzen! Dazu kommt die Strafbarkeit des 2. Antrages in Deutschland (hier muss noch geklärt werden, wie es dazu kommen konnte...Namensänderung??) und der zu Unrecht bezogenen Leistungen

Deshalb ist dringende Eile angesagt und ich würde eher heute als morgen nach italien aufs Amt gehen
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Antwort #11 - 24.11.2018 um 13:23:49
 
Ich sehe jetzt nicht, was er in Italien erreichen kann. Was soll er dort tun? Seine AE ist abgelaufen. Die werden sie dort sicher nicht verlängern bzw. neu ausstellen.
Zu klären wäre doch auch, in welchem Land er denn nun überhaupt mit welchen Angaben seinen jeweiligen Aufenthaltsstatus bekommen hat. Wo hat er wahre Angaben gemacht, wo hat er gelogen? Oder sind die Angaben in beiden Ländern gelogen? Gefälschte Papiere? Gab es keine Papiere?

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Antwort #12 - 24.11.2018 um 15:27:45
 
deerhunter schrieb am 24.11.2018 um 10:07:33:
seit 2 Wochen,also muss er sich kümmern anstatt es auszusitzen! Dazu kommt die Strafbarkeit des 2. Antrages in Deutschland (hier muss noch geklärt werden, wie es dazu kommen konnte...Namensänderung??) und der zu Unrecht bezogenen Leistungen


Ich habe von der ganzen Situation erst vor 2 Tagen erfahren, als ein Brief seines Anwaltes aus Bayern kam. Darin war vermerkt, dass die ABH des Wohnortes in Bayern Mitteilung aus Italien bekam, dass er dort eine AE bis 8. Nov. 2018 hatte.
Inzwischen lebt er in S-H. Wohnsitznahme wurde aufgehoben.

Wer klärt die Unstimmigkeiten? Die lokale ABH? Ich vermute, er wird Post bekommen.

lottchen schrieb am 24.11.2018 um 13:23:49:
Gefälschte Papiere? Gab es keine Papiere?


Papiere gab es keine. Ob und wieweit er gelogen hat, kann ich nicht beurteilen.

Bei der Komplexität der Situation würde ich ihm raten, nächste Woche zu einem lokalen Anwalt zu gehen, um zu klären, was er tun kann. Evtl. gibt es ja noch etwas zu "retten".
Da er gar kein Geld hat, nach Italien zu reisen und auch der ital. Sprache nicht mächtig ist, erscheint mir dieser Weg am ehesten machbar. Deutsch spricht er gut.
Meint ihr, dieser Weg ist sinnvoll?
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Antwort #13 - 24.11.2018 um 15:48:29
 
Niemand weiß wie er tatsächlich heißt, woher er kommt, wie alt er ist. Und ob er der Vater des Kindes ist weiß man auch nicht. Und selbst wenn dürfte ihm diese Tatsache auch nicht weiterhelfen da das Kind nicht deutsch ist und die "Familie" auch nicht ihren LU sichern kann. Keine Ahnung ob es überhaupt irgendeinen erfolgversprechenden Weg gibt damit er bleiben kann. Ich wüßte jetzt nicht welchen. Ein Anwalt kann in dieser Situation sicher nicht falsch sein, aber was genau der momentan tun kann ist mir auch nicht klar. Er kann nur auf das nächste Schreiben der ABH warten und darauf (mit Anwalt) reagieren. Macht er irgendwas? Eine Ausbildung, Deutschkurs, irgendwas?   
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Antwort #14 - 24.11.2018 um 17:04:36
 
Bei der hier oft empfohlenen Rückreise nach Italien sei angemerkt, dass auch diese nicht erlaubt sein kann (davon abgesehen, dass der italienische AT nicht mehr besteht) bzw womöglich sogar eine Straftat oder Ähnliches. Transit durch Österreich wäre beispielsweise eine Verwaltungsübertretung nach §120 Fremdenpolizeigesetz.
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Antwort #15 - 24.11.2018 um 17:45:13
 
lottchen schrieb am 24.11.2018 um 15:48:29:
Er kann nur auf das nächste Schreiben der ABH warten und darauf (mit Anwalt) reagieren. Macht er irgendwas? Eine Ausbildung, Deutschkurs, irgendwas?


Heute Post von der ABH gekommen, Termin 4. Jan. Er will B2 Kurs machen. Lassen wir uns überraschen, was der Anwalt rät.
Danke für eure Ratschläge.
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Antwort #16 - 09.12.2018 um 07:29:46
 
Die Geschichte ist noch nicht beendet. Da er in Bayern, seinem vorigen Wohnort, gegen die Ablehnung von Asyl in DE geklagt hatte, kam gestern Post von seinem dortigen Anwalt. Am 18.12. Termin in München.

Mit dem abgelaufenen Aufenthalt in Italien könnte er wohl nicht zurück geschickt werden, vermute ich. Ebenfalls nicht nach Eritrea. WO kann er dann bleiben? Bei Frau und Kind am jetzigen Ort mit einer Duldung?

Er hat alle Papiere aus Italien verloren.
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Antwort #17 - 09.12.2018 um 10:41:25
 
traute schrieb am 09.12.2018 um 07:29:46:
Mit dem abgelaufenen Aufenthalt in Italien könnte er wohl nicht zurück geschickt werden, vermute ich.


Da vermute ich anders....aber abwarten

traute schrieb am 09.12.2018 um 07:29:46:
einer Duldung?

Er hat alle Papiere aus Italien verloren. 


Warum einem Betrüger (mehrfach Asyl) eine Duldung geben?
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Antwort #18 - 18.12.2018 um 14:00:04
 
Heute war Gerichtstermin. Asyl in DE abgelehnt. Mehr weiß ich noch nicht.
Könnte über das Sorgerecht zum Kind ein Aufenhalt in DE hergestellt werden?
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Antwort #19 - 18.12.2018 um 15:13:21
 
traute schrieb am 18.12.2018 um 14:00:04:
Könnte über das Sorgerecht zum Kind ein Aufenhalt in DE hergestellt werden?


Nein, denn dafür muss er mit dem richtigen Visum und legal nach Deutschland eingereist sein und es dürfen keine Ausweisungsgründe vorliegen (z.B. illegale Einreise). Denn nach Ablehnung Asyl darf eine AE nur erteilt werden, wenn ein Anspruch besteht (§ 10 Abs. 3 AufenthG). Mein Tipp: Ausreisen, Visumsverfahren nachholen.
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Antwort #20 - 18.12.2018 um 16:13:36
 
traute schrieb am 18.12.2018 um 14:00:04:
Könnte über das Sorgerecht zum Kind ein Aufenhalt in DE hergestellt werden?


Er ist illegal hier eingereist. Er hat ein Kind, was in D lebt, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit hat. Er ist mit der ausländischen Mutter seines Kindes nicht verheiratet. Er kann seinen LU nicht selber sichern, die Frau kann es auch nicht und das Kind sicher auch nicht....Egal wie rum man den Fall dreht - wo soll denn überhaupt auch nur ein Ansatzpunkt herkommen, (über das Kind) hier irgendeine Form von Aufenthalt zu bekommen? Außer humanitäre Gründe / außergewöhnliche Härte (wie auch immer man diese begründen will)?
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Antwort #21 - 18.12.2018 um 18:03:07
 
Er müsste zunächst sein Aufenthaltsrecht regeln. Das passiert in Italien, wo er aufgrund seiner Anerkennnung die Karte mit dem Aufenthaltstitel bekommt und dann auch Zugang zum Sozialsystem hat.

Und: Mit der Karte kann er sich als Besucher legal in Deutschland aufhalten.

Danach gibt es die Möglichkeit der Familienzusammenführung (Visum, A1-Zertifikat, LU-Sicherung, Wohnung - also die üblichen Bedingungen). Außerdem gibt es die Möglichkeit des Umzugs (Daueraufenthalt in Italien, danach Arbeitsplatz in Lübeck, Beschäftigungserlaubnis, Visum).

Wenn es schnell gehen soll, müsste er aber in Italien starten.
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Antwort #22 - 18.12.2018 um 22:00:45
 
reinhard schrieb am 18.12.2018 um 18:03:07:
Er müsste zunächst sein Aufenthaltsrecht regeln. Das passiert in Italien, wo er aufgrund seiner Anerkennnung die Karte mit dem Aufenthaltstitel bekommt und dann auch Zugang zum Sozialsystem hat.


Momentan ist ja nicht mal klar, ob er in Italien wahre Angaben zu seiner Person gemacht hat um die Anerkennung zu bekommen. Wenn er unter falschem Namen Asyl bekommen hat - wird ihm auf dieser Grundlage die Aufenthaltserlaubnis (die schon abgelaufen ist) verlängert? Wenn er seinen wahren Namen angibt? Und wenn er mit dem falschen Namen weiter agiert - was nützt ihm das hinsichtlich einem möglichen späteren Aufenthalt in D, hinsichtlich seiner Vaterschaft usw.? Ich finde die Situation mehr als verfahren. 
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Antwort #23 - 19.12.2018 um 10:00:45
 
Ja, die Situation ist sehr verfahren.
Die Angaben in Italien sind wohl korrekt. Zwecks Identitätsnachweis konnte er einen Führerschein aus Eritrea vorlegen. Das hat wohl gereicht. Aber er hat alle Papiere aus Italien verloren, wie er sagt.
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Antwort #24 - 19.12.2018 um 10:07:24
 
traute schrieb am 19.12.2018 um 10:00:45:
Aber er hat alle Papiere aus Italien verloren, wie er sagt.


Wenn nötig, also wenn es ihm was nützt, werden diese sicher wieder auftauchen....

Tut mir leid, ich habe keine hilfreichen Vorschläge für so einen Fall.
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Antwort #25 - 19.12.2018 um 19:43:59
 
traute schrieb am 19.12.2018 um 10:00:45:
Aber er hat alle Papiere aus Italien verloren, wie er sagt.

Dann muss er sich in Italien kümmern, dass er die wieder findet...Deutschland wird ihm da vermutlich nicht viel helfen. Speziell mit dieser Vorgeschichte
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Antwort #26 - 08.01.2019 um 13:16:04
 
Die örtliche ABH hat ihm erstmal eine Duldung bis Juni gegeben. Bei Gericht wurde ihm geraten, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. So habe er eine Chance, bei seinem Kind zu bleiben, wurde gesagt. Das hat er inzwischen gemacht. Weiteres ist bisher nicht passiert.
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