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Asyl Antrag von Zuhause/ kein Asylheim besuchen (Gelesen: 3.291 mal)
Themen Beschreibung: Asyl, Asylheim, Asyl von Zuhause aus
darwi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.11.2018 um 19:34:53
 
Guten Abend,

meine Frau möchte hier in Deutschland Asyl beantragen.
Sie ist erst 19 Jahre alt und kommt aus dem Irak.
Ich war schon bei der Polizei, die wissen bescheid.
Ich habe Sie in ein Asylheim gebracht, um sie dort registrieren zu lassen.
Ich musste sie am selben Tag abholen, weil sie die ganze Zeit geweint hat und sich übergeben hatte.
Nun hat sie pannische Angst vor einem Asylheim.
Ich habe von jemanden gehört, dass es möglich ist, dass Sie einen Asylantrag stellt, ohne in ein Asylheim gehen zu müssen.
Sie könnte dann bei mir bleiben.

Nun ist die Frage, wie wir das am besten machen?
Mir wurde lediglich gesagt, dass man das in Nürnberg beantragen soll(vermutlich BAMF).

Ich habe bereits in zwei Asylheime nachgefragt.
Die sagen, dass es nicht möglich ist, dass sie dort registriert wird und dann bei mir wohnt.
Warum überhaupt?

Ich bedanke mich im vorraus.

darwi
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.11.2018 um 20:01:49
 
Hallo,

Du bist Deutscher.
Die Frau ist Deine Frau.

Normaler Weg: Beantragung Visum zur FZF. Einreise. Beantragung AE. Sie kann bei Dir wohnen.

Ich frage mich, wieso der Weg über das Asylverfahren gehen soll.
Sei's drum - die Rechtgrundlagen für die Verpflichtung zum Wohnen in der Aufnahmeeinreichtung finden sich u.a. in den §§ 47, 48 AsylG.

Ich denke: Entweder könnt Ihr mit dem BAMF verhandeln oder sie nimmt ihren Wohnsitz in der bestimmten, ihr zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung. So sieht sie eben aus, die zweite Seite der Medaille. Sie kann sich ja die meiste Zeit bei Dir "zu Besuch" aufhalten und auch übernachten. Sie sollte dann nur sicherstellen, dass sie gegen keine räumlichen Bewegungseinschränkungen verstößt und in der Aufnahmeeinrichtung sowohl postalisch sicher erreichbar ist und sich dort auch gelegentlich blicken lässt. Ihre Erreichbarkeit während ihres Besuches bei Dir sollte sie dort hinterlassen.

Ich denke, dass sollte funktionieren, sicher bin ich nicht. Da kann eher reinhard oder sonst mit der Materie enger befasste Mitforisten vielleicht etwas zu sagen.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 17.11.2018 um 20:55:34
 
darwi schrieb am 17.11.2018 um 19:34:53:
meine Frau möchte hier in Deutschland Asyl beantragen.

Wozu?
Warum stellt sie nicht einfach einen Antrag auf Familienzusammenführung zu ihren Ehemann, zu Dir?
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darwi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch, Irakisch
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Antwort #3 - 17.11.2018 um 21:35:51
 
Also damals als wir noch nicht verheiratet waren, haben wir ein Nationales Visum für ein Sprachkurs in Deutschland beantragt.
Rechtlich sollte sie eigentlich ein Visum bekommen, aber nach einem Jahr und zwei Ablehnungen wurde gesagt, dass Sie keins bekommen wird.

Deshalb dieser Weg.
Alo sie ist schon hier in Deutschland und war schon bei der Polizei.
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Alacrity
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Antwort #4 - 17.11.2018 um 21:43:25
 
Also fehlte für FZF A1 und Sprachvisum wurde abgelehnt, deswegen ist sie ohne Visum eingereist und beantragt Asyl?
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darwi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch, Irakisch
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Antwort #5 - 17.11.2018 um 21:53:10
 
Genau.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #6 - 17.11.2018 um 22:05:07
 
Wer hat Dir diesen Ratschlag gegeben?
Das, was Ihr vorhabt, nämlich das reguläre Prozedere für die Familienzusammenführung zu umgehen, indem dann ja wohl ein völlig unbegründetes Schutzersuchen vorgebracht wird, ist ... a...unsozial. Und wird Euch ggf. am Ende auf die Füße fallen.
Die Heirat verheimlicht? Aber sich wegen der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung beschweren? Also alle Vorteile aus "beiden Welten" einstreichen, und nur diese? Du bestätigst hier gerade alle möglicherweise in Teilen bestehenden Vorurteile...

Ganz ehrlich - das kann auch nach hinten losgehen. Und, sorry to say that, ich hoffe, das wird es. Wünsche Euch eine interessante Zeit.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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darwi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch, Irakisch
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Antwort #7 - 17.11.2018 um 23:00:33
 
Also entschuldige, aber es geht hier nicht darum sich über die Unterbringung zu beschweren.
Des weiteren haben wir ein Visum zum erlernen der Deutschen Sprache beantragt, dass wir nicht bekommen haben, weil sie kein Deutsch kann. (Ich weiß nicht, warum man ein Visum zum erlernen der Deutschen Sprache anbietet, und sagt man braucht für die Erteilung des Visums keine Sprachkenntnisse, aber am Ende den Antrag ablehnt, weil sie kein Deutsch kann... Schockiert/Erstaunt Ärgerlich)
Und der Antrag wurde unnötig und absichtlich über ein Jahr verzögert. Das ist jetzt aber nicht Thema, ist halt deutsches Recht.

Es geht hier darum, dass sie Asyl beantragen möchte, ohne dass Sie in ein Asylheim wohnt, weil die das psysich nicht kann und sofort durchdreht.
Es wurde weder eine Heirat verheimlicht, noch irgendwas.
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Antwort #8 - 18.11.2018 um 08:17:49
 
Nein, es wird kein Asyl geben, weil es es kein Asylgrund ist zum Ehemann zu kommen! Sie wird vermutlich ausgewiesen und muss den normalen Visaprozess für ein FZF durchlaufen, inklusive A1 Sprache! Möglicherweise bekommt sie auch eine Einreisesperre, wegen unerlaubter Einreise!
Ein Sprachvisum ist nicht dazu da, A1 zum heiraten zu lernen sondern für Studium oder Job deutlich über A1 hinaus!

Wenn Sie Asyl beantragt kommt sie natürlich in eine Erstaufnahmeeinrichtung und verbleibt da auch eine Weile! Also Asyl beantragen und gleich heim zu Papi wird i.d.R. nicht funktionieren!

Schließe mich dem letzten Satz von T. P. an
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Antwort #9 - 18.11.2018 um 09:36:29
 
darwi schrieb am 17.11.2018 um 23:00:33:
Es geht hier darum, dass sie Asyl beantragen möchte, 

Asyl zur Umgehung des gesetzlich vorgesehenen Visumverfahrens ist genau der Missbrauch, der das ganze Verfahren ständig in Verruf bringt.

Tut mir ... nein, tut mir nicht leid. Auch nicht für Dich.
Es ist eben so, dass Sprachkurs-Visa nicht zu anderen Zwecken erteilt werden und Vorbereitung auf ein mögliches gemeinsames Leben mit einem anderen Menschen ein solcher anderer Zweck ist.

Zudem erteilen meine Kollegen in den AV nach Ablehnungen nationaler Anträge i.d.R. nicht "einfach so" Besuchsvisa für denselben Antragsteller, weil die Frage der Rückkehrbereitschaft ganz anders steht als ohne einen solchen Antrag.
Daher möchte ich wirklich nicht wissen, wie Deine Frau jetzt nach Deutschland gekommen ist.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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lottchen
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Antwort #10 - 18.11.2018 um 09:45:45
 
Wenn sie Asyl beantragt wird sie das nach den hier geltenden Regeln tun müssen. Meines Wissens ist es auch möglich, dass sie in ein Asylheim irgendwo anders in D geschickt wird und dort das Verfahren durchlaufen muss. "Wünsch Dir was" ist nicht. Asyl beantragen Menschen, die in der Heimat verfolgt werden, die sich hier in Sicherheit bringen wollen. Dafür ist das Asyl da. Alles andere ist Mißbrauch und niemand hier unterstützt das. Deine Frau hat im Gegensatz zu vielen anderen Menschen andere Möglichkeiten ganz legal nach D einzureisen und hier zu leben. Nämlich mit einem Visum zur FZF. Beantragt in der Heimat und ja, A1 muss sie dafür nachweisen wie alle anderen Ehepartner auch.  
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Antwort #11 - 18.11.2018 um 12:56:13
 
Sie sollte auf jeden Fall jetzt Deutsch lernen und die A1-Prüfung bestehen – das muss sie ja sowieso.

Und dann sollte sie eine Aufenthaltserlaubnis Ehefrau beantragen und beantragen, auf das Visum zu verzichten. Dann wäre sie im "richtigen" Verfahren, auch wenn die Chancen nicht sehr groß sind.

Hat sie denn einen Pass?
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