Hallo,
Du bist Deutscher.
Die Frau ist Deine Frau.
Normaler Weg: Beantragung Visum zur
FZF. Einreise. Beantragung
AE. Sie kann bei Dir wohnen.
Ich frage mich, wieso der Weg über das Asylverfahren gehen soll.
Sei's drum - die Rechtgrundlagen für die Verpflichtung zum Wohnen in der Aufnahmeeinreichtung finden sich u.a. in den §§ 47, 48 AsylG.
Ich denke: Entweder könnt Ihr mit dem
BAMF verhandeln oder sie nimmt ihren Wohnsitz in der bestimmten, ihr zugewiesenen Aufnahmeeinrichtung. So sieht sie eben aus, die zweite Seite der Medaille. Sie kann sich ja die meiste Zeit
bei Dir "zu Besuch" aufhalten und auch übernachten. Sie sollte dann nur sicherstellen, dass sie gegen keine r
äumlichen Bewegungseinschränkungen verstößt und in der Aufnahmeeinrichtung sowohl
postalisch sicher erreichbar ist und sich dort auch gelegentlich blicken lässt. Ihre
Erreichbarkeit während ihres Besuches bei Dir sollte sie dort hinterlassen.
Ich denke, dass sollte funktionieren, sicher bin ich nicht. Da kann eher reinhard oder sonst mit der Materie enger befasste Mitforisten vielleicht etwas zu sagen.