Hallo
Ich habe hier 1 Frage zu einem etwas komplexeren Sachverhalt, vllt. kann mir jemand hier dazu Hilfestellung oder eine Einschätzung abgeben. Vorsicht lang!
Es geht um einen Nigerianer der 2010 nach Österreich gekommen ist und dort Asyl beantragt hat. Dieser Antrag wurde 2013 rechtskräftig negativ beschieden. Der Betroffene hat aber aufgrund der Tatsache dass er zu diesem Zeitpunkt bereits mit einer Deutschen verheiratet war einen Aufenthaltstitel bekommen.
Dieser läuft jetzt am 20.12.18 aus.
Er ist seit 2015 rechtskräftig geschieden, aus der Ehe hat er 1 Tochter die jetzt 6 Jahre alt ist. Die Kindsmutter lebt mit der Tochter seit der Trennung wieder in Deutschland.
Das Problem ist dass seine
AE nicht mehr verlängert wird. Er wurde Anfang des Jahres aus Österreich ausgewiesen und ist freiwillig ausgereist. Es besteht eine Einreiseverbot für die nächsten 4,5 Jahre.
Er hat im Mai schon versucht in Deutschland eine
AE aufgrund Familiennachzug zum Deutschen Kind zu beantragen, aber das hat nicht funktioniert, weil er keine Meldeadresse in Deutschland hatte. Also ist er Ende Mai nach Nigeria ausgereist.
Vor ein paar Wochen ist er nun wieder nach D eingereist um es nochmal zu probieren. Unterlagen sind alle vorhanden, nur an der Meldeadresse hakt es. Er hat dann in Bayern eine Bleibe gefunden und wollte dort den Antrag stellen. Aber die dortige
ABH hat das abgelehnt, er sei zu weit vom Kind entfernt das bei Stuttgart lebt.
Er weiß jetzt nicht mehr weiter. Seine Bleibe musste er aufgeben, weil er kein Geld mehr hat. Jetzt ist er vorübergehend bei einem Freund untergekommen, hat aber kein Geld mehr und die
AE läuft aus. Zurück nach Nigeria will er nicht.
Jetzt ist natürlich die Frage was kann er noch tun?
Könnte er in Deutschland nochmal einen Antrag auf Asyl stellen?
Was passiert wenn die
AE ausläuft und er kontrolliert wird?