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Ehe im Ausland geschlossen (Gelesen: 2.685 mal)
suitcase
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehe im Ausland geschlossen
14.11.2018 um 16:12:30
 
Ich habe in Afrika standesamtlich geheiratet. Kann man in Deutschland noch einmal standesamtlich heiraten? Ich würde mich über seriöse Antworten freuen. Bitte nicht warum, weshalb und wieso.....es gibt Gründe.....
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DerRalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.11.2018 um 16:20:36
 
Nun Afrika ist erstmal ein sehr großer Begriff. Ist immerhin ein riesiger Kontinent.

Aber hier nochmal zu heiraten dürfte nicht möglich sein, da dafür dein Ehepartner ledig sein müsste. Das Standesamt hier bzw. das OLG wird einen Nachweis fordern, dass dein Ehepartner ledig ist. Da ihr in Afrika geheiratet habt, dürftet ihr keinen Nachweis erhalten, dass er ledig ist. Damit ist keine erneute Eheschließung in Deutschland möglich.
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Aras
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Antwort #2 - 14.11.2018 um 16:25:31
 
Was für eine sinnlose Frage bzw. sinnloser Thread. Wenn wir nicht wissen sollen, warum und weshalb eine erneute Eheschließung erwünscht ist, dann kann man auch nicht schauen ob die Eheschließung vielleicht nichtig ist oder das tiefergehende Problem lösen.

Wenn du also schon so anfängst, hast du nur die einzige Antwort verdient, die du auch von jedem Standesbeamten hören würdest: Nein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DerRalf
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Antwort #3 - 14.11.2018 um 16:33:23
 
So ich habe jetzt mal gelesen in deinem alten Thread. Es handelt sich wohl um Ghana.

Schau dir mal an, was dass OLG Stuttgart z.B. für das Verfahren zur Befreiung vom Ehefähigkeitszeugniss haben will. http://www.olg-stuttgart.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/...

Das heißt, dass der Vater schon mal lügen müsste und auch dein Ehepartner eine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben müsste. Eine falsche eidesstalliche Versicherung abzugeben ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.

Und solange die Geburtsurkunde nicht korregiert wurde, dürfte es weiterhin daran scheitern.
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #4 - 04.02.2019 um 12:37:39
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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