Hallo liebe Foren Mitglieder ,
zur Situation mein Verlobter (russ. staatsangehöriger, 31) Lebt seit 29 Jahren in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis, vor genau 2 1/2 Jahren wurde er nach einer mehrjährigen Haftzeit von der
ABH Verwarnt, nach dieser Verwarnung kam es ca. 4 Monate Später zu einem Verkehrsdelikt (Trunkenheit) mit einer Geldstrafe, es wurde ein TÜV Teilnahme gemacht und der Führerschein nach 5 Monaten wieder ausgehändigt, wegen diesem zwischen Fall lehnt die
ABH eine neue Aufenthaltserlaubnis ab und hat die Ausweisung beantragt.
Er ist durchgehend in einem festen Arbeitsverhältnis und hat seit diesem zwischen Fall vor jetzt über 2 Jahren sich nichts mehr zu schulden kommen lassen, die Bewährungszeit nach der Haftzeit läuft Anfang nächstes Jahr aus.
Für eine Heirat haben wir alle Unterlagen eingereicht ein Termin wird in den nächsten Tage bestimmt.
Aktueller Stand sieht so aus :
1.
ABH hat Ausweisung ausgesprochen nach § 53 , sie sind gemäß § 50 verpflichtet de zu verlassen, ihnen wird gemäß § 59 die abschiebung angedroht.
- Es wird eine freiwillige Frist von 30 Tagen gewährt,
- Die Ausweisung wird dazu auf 6 Jahre ab tag dem Verlassen befristet.
2. Darauf hin hat unser anwalt Wiederspruch bei
ABH eingelegt
und Antrag bei Verwaltungsgericht für Aufschiebende Wirkung der ausreise Frist gestellt. Die
ABH hat auch eine Stellungnahme ans Gericht geschickt.
Aktueller stand seit heute die aufschiebende Wirkung wurde vom Gericht abgelehnt.
Nächster schritt bleibt gegen die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung Widerspruch innerhalb 2 Wochen einzulegen, was noch nicht gemacht wurde.
Eine endgültige Antwort auf den Widerspruch bei der
ABH ist auch noch nicht ergangen.
In einer Woche steht ein Termin zur Verlängerung der Duldung an.
Den Original Pass haben wir noch.
Der Termin beim Standesamt wird sobald die Unterlagen geprüft sind in den nächsten Wochen gesichert sein.
Das zur aktuellen Situation.
Bevor ihr Sagt er ist selber schuld und hat eine Straftat begangen , was ich auch verstehe muss ich sagen das er wirklich sich zu 100% geändert hat und sich vollkommen von allen gesetzwidrigen taten fernhält geschweige den daran Interesse hat, er hat eine feste arbeit und lebt bis heute ein normales Leben mit mir.
Gerade deswegen hoffe ich noch irgendwie einen Weg aus dieser Situation mit eurer Hilfe zu finden.
1. Meine erste und wichtigste Frage ist, welche Möglichkeiten und Strategie gibt es jetzt noch um das ganze abzuwenden ?
2. Kann ihm die Duldung nicht mehr erteilt werden nachdem die aufschiebende Wirkung abgelehnt wurde ? Bzw. wie ist jetzt der weitere verlauf wenn wir Widerspruch eingelegt haben.
3. Kann ihm ein Rückbehalt / Verlust des Passes negativ ausgelegt werden ?
3b. Dazu führen das Abschiebehaft beantragt wird ?
4. Kann eine Härtefall Komission in der jetzigen Situation eingreifen?
5. Wenn er innerhalb der freiwilligen Frist ausreist , besteht dann immer noch die
Einreisesperre von 6 Jahren ?
Falls Ja, sollen wir diese nach der Heirat direkt neu befristen lassen ( mindern ) oder erst sobald er ausgereist ist ?
6. Aktuell entscheidet soweit ich weiß über die
einreisesperre die Abschiebe Sachbearbeiterin.
Wenn wir nach der Heirat und nach der Ausreise eine minderung der
Einreisesperre bzw. die Aufhebung beantragen geht dies dann an einen neuen Sachbearbeiter im Ort wo wir zuletzt gewohnt haben und welche für den Aufenthalt zuständig sind oder wird dies wieder von der Sachbearbeiterin welche für die Abschiebung zuständig ist entschieden ( bei uns in einem anderen Ort ) ?
7. Wenn Ich jetzt ich nach der Heirat nach Frankreich ziehe und ich dort eine Familienzusammenführung für ihn nach
Frankreich beantrage, wäre das eine Möglichkeit das er nur von Deutschland gesperrt ist und in Frankreich zwecks Familienzusammenführung einen Aufenthalt erteilt bekommt !?
8. Könnte man diese Schengen
Einreisesperre aufheben in dem in einem nicht Schengen aber dafür EU-Land er einen gültigen Aufenthalt bzw. sogar eine niederlassungserlaubnis, oder Staatsbürgerschaft erwirbt ?
Dann würde meines Wissens das Freizügigkeitsgesetz der EU gelten ist das richtig?
Vielen dank im vorraus für alle hilfreichen Antworten