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Bevorstehende Ausweisung - bitte um Hilfe (Gelesen: 12.372 mal)
Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Ausweisung - bitte um Hilfe
Antwort #30 - 10.01.2019 um 00:34:44
 
mile schrieb am 09.01.2019 um 21:57:08:
Hallo, ich selber bin Deutsche.

Dann solltest Du den falschen Eintrag
-  "Ich bin selbst Ausländer/in" -
in Deinem Profil korrigieren, das führt sonst zu Missverständnissen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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grisu1000
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Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bevorstehende Ausweisung - bitte um Hilfe
Antwort #31 - 27.01.2019 um 01:02:12
 
mile schrieb am 28.10.2018 um 16:41:56:
ie Schengensperre wurde ja noch nicht verhängt zurzeit ist das ganze verfahren noch nicht abgeschlossen, meine Idee wäre es bevor es zur endgültigen Entscheidung kommt , vorher in Frankreich einen Wohnsitz zu melden und das er sofort ein VISUM Antrag stellt für die Familienzusammenführung nach Frankreich, sollte diese erteilt werden könnte er in Frankreich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen und den umstand in Deutschland angeben. Einreisesperre kann dann ruhig in Deutschland weiterhin bestehen.


Er müsste eine Aufenthaltkarte beantragen, die Behörden haben sechs Monate bis zur Erteilung. Zwischenzeitlich würde DEU eine schengenweite Einreisesperre verhängen. Die französischen Behörden erfahren wahrscheinlich davon, Rückfrage in DEU ergibt Straftaten und BTM einschl. Ausweisung wegen Gefährdung öffentlicher Sicherheit und Ordnung.

Auf die gleiche Idee werden die französischen Behörden dann wahrscheinlich auch kommen. Nach EU Recht wäre dies auch möglicht, trotz Freizügigkeit.
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