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Wegen 3 jahr krankheit AE in ausland abgelaufen, wiedereinreise in Deutschland (Gelesen: 3.777 mal)
Defo
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wegen 3 jahr krankheit AE in ausland abgelaufen, wiedereinreise in Deutschland
23.10.2018 um 07:22:19
 
Wegen krankheit bin ich seit 3jahr in kamerun und wegen das mein AE ist abgelaufen. Seit 16jahr bin ich in Deutschland und meine toschter (Deutsch)is 8jahr alte und wir Haben gut kontakt seit ich hier bin. Ich will jeztz wieder in Deutschland reisen.
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reinhard
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Antwort #1 - 23.10.2018 um 11:19:30
 
Du musst von vorne beginnen:

Visum zur Familienzusammenführung mit deutscher Tochter beantragen. Hast Du Sorgerecht etc.? Oder ist das weg, weil Du drei Jahre weg warst?
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Defo
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Antwort #2 - 24.10.2018 um 12:43:02
 
Danke fur ihr antwort, ich habe sorgerecht , aber mit finanzamt hâte ich ein ratezahlung von 800eur insgesamt und  kein steuererklatung fur jahr 2014 und 2015 gemacht . Kann dièse ein problem fur  mein visium antrag?  Ich habe auch von mein vermieter  eine abmeldung von stadt bekommen, und nicht bezallten schulden von krankenhaus(13000euro) was kann ich machen um ein positive antwort fur das visium antrag zu haben.
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deerhunter
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Antwort #3 - 24.10.2018 um 13:09:24
 
Defo schrieb am 24.10.2018 um 12:43:02:
aber mit finanzamt hâte ich ein ratezahlung von 800eur insgesamt undkein steuererklatung fur jahr 2014 und 2015 gemacht . Kann dièse ein problem furmein visium antrag?Ich habe auch von mein vermietereine abmeldung von stadt bekommen, und nicht bezallten schulden von krankenhaus(13000euro) was kann ich machen um ein positive antwort fur das visium antrag zu haben. 


Erstmal deine Schulden bezahlen...also vermutlich inzwischen deutlich über 15.000 € und dann sehen, ob es entsprechende Strafverfahren wegen der Schulden gibt!
Dann ein komplett neues Visaverfahren
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Aras
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Antwort #4 - 24.10.2018 um 13:28:52
 
Was haben die privaten Schulden für eine Relevanz in Bezug auf das in Frage kommende Kindeswohl bzw. allgemein für das Aufenthaltsrecht?

Also ich sehe darin kein Hindernis für das Visumverfahren bzw. für die Einreise.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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fab87
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Antwort #5 - 24.10.2018 um 13:43:40
 
deerhunter schrieb am 24.10.2018 um 13:09:24:
ob es entsprechende Strafverfahren wegen der Schulden gibt!


Gibt es nicht, außer etwa z.B. der VErdacht des Betruges steht im Raum (und da gibt es hier wirklich keine ANhaltspunkte für). Schulden sind keine Straftat und da gibt es auch keine Strafverfahren. Selbst Haftbefehle in dem Zusammenhang sind zivilrechtlicher Natur. Sollte man als Mitarbeiter der Polizei laut Profl vllt. wissen.
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deerhunter
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Antwort #6 - 24.10.2018 um 14:02:43
 
fab87 schrieb am 24.10.2018 um 13:43:40:
Schulden sind keine Straftat


Beim Finanzamt (wie vom TE beschrieben) möglicherweise schon! Auch wenn das KH ein "öffentlicher Träger" ist kann es strafrechtliche Relevanzen haben!
Wie schon gesagt, würde ich mich erstmal um das begleichen der Schulden kümmern
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fab87
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Antwort #7 - 24.10.2018 um 14:18:26
 
deerhunter schrieb am 24.10.2018 um 14:02:43:
Beim Finanzamt (wie vom TE beschrieben) möglicherweise schon! Auch wenn das KH ein "öffentlicher Träger" ist kann es strafrechtliche Relevanzen haben!
Wie schon gesagt, würde ich mich erstmal um das begleichen der Schulden kümmern


Auch dann nicht. Wäre nur der Fall, wenn es sich um eine Steuerstraftat, Betrug etc. handeln würde. Schulden selbst nicht. Das ist übrigens auch so im Einklang mit völkerrechtlichen Verträgen bei denen Deutschland Vertragstaat ist.

Schulden bezahlen ist natürlich trotzdem empfehlenswert.
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Aras
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Antwort #8 - 24.10.2018 um 14:19:18
 
1. Artikel des 4. ZP zur EMRK?
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Antwort #9 - 24.10.2018 um 16:03:47
 
Danke fur ihr antwort, ich habe sorgerecht , aber mit finanzamt hâte ich ein ratezahlung von 800eur insgesamt und  kein steuererklatung fur jahr 2014 und 2015 gemacht . Kann dièse ein problem fur  mein visium antrag?  Ich habe auch von mein vermieter  eine abmeldung von stadt bekommen, und nicht bezallten schulden von krankenhaus(13000euro) was kann ich machen um ein positive antwort fur das visium antrag zu haben.
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Antwort #10 - 24.10.2018 um 16:12:52
 
Ich würde erstmal meine Probleme bereinigen, d.h. Schulden bezahlen...dann Visum beantragen mit allem was nötig ist
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Antwort #11 - 24.10.2018 um 16:24:18
 
Also wenn du nur stumpf copy&paste kannst, dann solltest du wirklich erstmal alles zahlen, denn man kann dir ja nicht mal sinnvoll Rat geben, da das Risiko besteht, dass du das nicht verstehst.
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Antwort #12 - 26.10.2018 um 11:15:47
 
Defo schrieb am 24.10.2018 um 16:03:47:
Danke fur ihr antwort, ich habe sorgerecht , aber mit finanzamt hâte ich ein ratezahlung von 800eur insgesamt und  kein steuererklatung fur jahr 2014 und 2015 gemacht . Kann dièse ein problem fur  mein visium antrag?  Ich habe auch von mein vermieter  eine abmeldung von stadt bekommen, und nicht bezallten schulden von krankenhaus(13000euro) was kann ich machen um ein positive antwort fur das visium antrag zu haben.


Es kommt immer darauf an, wie das Verfahren gegen Dich hier in Deutschland weitergegangen ist.

Wenn es nur Schulden sind, hat die Botschaft keine Informationen.

Wenn Du mehrere Briefe an Deine deutsche Adresse bekommen hast, dass Du antworten sollst, und nicht geantwortet hast, kann es auch einen Haftbefehl oder ein Verfahren geben, von dem die Botschaft weiß.

Du kannst mit den nötigen Unterlagen ein Visum beantragen, dann erfährst Du, ob es wegen der Schulden Probleme gibt. Und Du kannst Dich um die Schulden kümmern, also eine neue Vereinbarung zur Ratenzahlung abschließen, die erste Rate bezahlen. Wir können Dir hier nicht sicher sagen, was passieren wird, weil wir nicht wissen, was passiert ist – Du hast Dich auf jeden Fall in drei Jahren zu wenig darum gekümmert und solltest das jetzt nachholen.
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Antwort #13 - 28.10.2018 um 04:24:18
 
reinhard schrieb am 26.10.2018 um 11:15:47:
Wenn Du mehrere Briefe an Deine deutsche Adresse bekommen hast, dass Du antworten sollst, und nicht geantwortet hast, kann es auch einen Haftbefehl oder ein Verfahren geben, von dem die Botschaft weiß.


Was hat das mit der Visaerteilung zu tun. Das deutsche Kind hat ein Recht mit seinem Vater aufzuwachsen, das kann nur bei relativ schweren Straftaten verweigert werden, insbesondere wenn der Kindesvater sorgerecht hat.

Solange es kein Ermittlungsverfahren gibt, kann das Visum nicht verweigert werden. Irgendwelche Schulden sind kein Verweigerungsgrund.
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Antwort #14 - 02.11.2018 um 21:14:19
 
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