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Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark (Gelesen: 17.903 mal)
T.P.2013
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blubb


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Antwort #45 - 23.10.2018 um 22:04:04
 
namaskaram schrieb am 23.10.2018 um 10:04:46:
In Indien gibt es keine Ledigkeitsbescheinigungen. 


Ah, ok, danke für den Hinweis.
Ich (wir) haben uns diesbezüglich auf die Angaben des TS bezogen.

Andreas K. schrieb am 17.10.2018 um 17:42:48:
Wir haben vorsichthalber eine Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau aus Indien mitgebracht. Diese und die Geburtsurkunde will die Ausländerbehörde nun nach Indien schicken


Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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DerRalf
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Antwort #46 - 24.10.2018 um 08:41:40
 
Bezüglich Ledigkeitsbescheinigung meint der TS aber vielleicht folgendes, was es laut OLG Stuttgart wohl gibt:

"aktueller Ledigkeits-/Familienstandsnachweis, durch eine eidesstattliche Erklärung (Affidavit) des zuständigen Bürgermeisters (Sarpanch) und der Eltern ..."
"Antragsteller aus dem Süden Indiens (Bundesstaaten Maharashtra, Goa, Gujarat, Madhya, Pradesh, Chhattisgarh, Daman und Diu) erhalten kein Affidavit des Bürgermeisteris (Sarpanch). Für diesen Fall ist ein Affidavit (eidesstattliche Versicherung) der Eltern ausreichend."

http://olg-stuttgart.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/L%C3...
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Aras
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Antwort #47 - 24.10.2018 um 10:11:31
 
Und wenn die Eltern gegen die Ehe wären und darum kein solches Affidavit erteilen? Was dann?

Aber da es wohl schon ein solches Affidavit gibt, kann man das auch nicht mal mehr behaupten.

Naja...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #48 - 24.10.2018 um 14:31:40
 
Schon heftig was für probleme da noch auf einen zukommen können..
@Andreas K.

Ich stehe mit meiner Verlobten genau am anfang dessen was du grade hinter dir hast.. kannst du mir villeicht raten auf was wir von anfang an achten sollten?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1540196870
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Andreas K.
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Antwort #49 - 26.10.2018 um 10:47:45
 
Andreas K. schrieb am 22.10.2018 um 13:16:07:
Da Sie in Indien noch nicht geheiratet haben, gehen wir davon aus, dass es Ihnen möglich und zumutbar ist eine Ledigkeitsbescheinigung zu besorgen. Insbesondere die Eltern und weitere Familienangehörige sind derzeit noch vor Ort und können dabei behilflich sein. 

Das ist sowieso der grösste Witz. Ich soll die indischen Behörden sozusagen austricksen um eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen obwohl ich schon verheiratet bin.

Torsten1980 schrieb am 24.10.2018 um 14:31:40:
Ich stehe mit meiner Verlobten genau am anfang dessen was du grade hinter dir hast.. kannst du mir villeicht raten auf was wir von anfang an achten sollten?

Einfach nicht in Augsburg Land wohnen. In München hätte das auch ohne alles klappen können. Eine Dame im Standesamt München sagte mir auch, dass es mit der Ledigkeitsbescheinigung totaler Quatsch ist , weil wir ja schon rechtmäßig verheiratet sind und für die Nachbeurkundeung würden sie nur die Geburtsurkunde nach Indien senden.

namaskaram schrieb am 23.10.2018 um 10:04:46:
Wir haben zwei Vertrauensanwälte zahlen müssen und hatten umfangreiche Urkunden (allerdings aus den Hauptstädten der Bundesstaaten) und haben für die eine Prüfung nur etwa 90 Euro bezahlt, für die andere etwas mehr. Ich meine, dass wir fast die Hälfte der Vorauszahlung zurück bekommen haben. Es muss also nicht so teuer werden wie die Vorauszahlung.

Wie habt Ihr das gemacht?
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Andreas K.
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Antwort #50 - 26.10.2018 um 12:02:38
 
Ich würde jetzt wahrscheinlich die Nachbeurkundung vom Standesamt machen lassen. Das einzige was mich stört ist, dass das Standesamt meinte, die Ledigkeitsbescheinigung sei zu alt und die Unterlagen würden ohne diese Bescheinigung eingeschickt werden. Danach würde das Standesamt beim Oberlandesgericht nachfragen was passiert.
Meine Sorge ist, was das Oberlandesgericht dann von mir möchte (weitere Unterlagen, weitere Kosten und Nerven...).
Kann ich das Standesamt auffordern mir diese Informationen schon vorher einzuholen?

Torsten1980 schrieb am 24.10.2018 um 14:31:40:
Ich stehe mit meiner Verlobten genau am anfang dessen was du grade hinter dir hast.. kannst du mir villeicht raten auf was wir von anfang an achten sollten?
Ich würde an deiner Stelle in Dänemark heiraten und danach den Antrag auf Aufenhaltserlaubnis für deine Ehefrau stellen. Es kann sein, dass deine Behörden nicht so nervig sind wie meine. Und wenn doch, kann deine Ehefrau so lange hier bleiben, bis der Prozess mit der Urkundenüberprüfung abgeschlossen ist
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Antwort #51 - 26.10.2018 um 12:12:02
 
War sie oder warst du schonmal verheiratet?
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Antwort #52 - 26.10.2018 um 12:12:53
 
Aras schrieb am 26.10.2018 um 12:12:02:
Warst sie oder du schonmal verheiratet? 

Nein
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Antwort #53 - 26.10.2018 um 13:18:50
 
Frag mal für mich Mal bitte nach was das OLG bei der Nachbeurkundung zu melden hat. Danke.
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Antwort #54 - 26.10.2018 um 13:38:17
 
Aras schrieb am 26.10.2018 um 13:18:50:
Frag mal für mich Mal bitte nach was das OLG bei der Nachbeurkundung zu melden hat. Danke. 

Ich rufe am Montag nochmal beim OLG in München an. Heute waren die richtigen Ansprechpartner nicht da.
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Andreas K.
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Antwort #55 - 30.10.2018 um 15:49:41
 
Aras schrieb am 26.10.2018 um 13:18:50:
Frag mal für mich Mal bitte nach was das OLG bei der Nachbeurkundung zu melden hat. Danke. 

Also das Gespräch mit der "freundlichen" Dame beim Oberlandesgericht hat nicht wirkklich was gebracht. Sie hat  mir dreimal gesagt , dass ich selber Schuld bin, dass ich in Dänemark geheiratet habe. Danach konnte ich noch herausfinden, dass das OLG im vorhinein bei einer Eheschliesung in Deutschland für das Ehefähigkeitszeugnis zuständig ist. In meinem Fall gab die Dame mir keine Informationen, was das Standesamt jetzt mit dem OLG zu tun hat, außer, dass eine Nachfrage seitens des Standesamtes ergolgen kann, wenn die Nachbeurkundeung (ohne das Eidesstattliche Versicherung (Affidavit) der Eltern und des Bürgermeisters(Sarpanch) zum Familienstand
im Original) im Gange ist.

Ehrlichgesagt würde ich jetzt die Überprüfung duch das Ausländeramt durchführen lassen. Ich bin mir aber nicht einmal sicher ob diese Erklärung die wir jetzt aus Indien haben, überhaupt das Richtige ist.


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