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Rätsel und Kopfschmerzen wegen Termin für den Antrag auf AE (Gelesen: 7.196 mal)
vielfrag
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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11.10.2018 um 02:10:35
 
Hallo an alle,
Ich bin neu, stelle die erste Frage und bitte um Verständnis, wenn ich mit all den Funktionen hier nicht zurecht komme und hoffe, dass ich die Frage verständlich formuliere.

Ich habe Anfang August als Dolmetscher einen Landsmann mit den notwendigen Unterlagen zu ABH in DUS am frühen Morgen begleitet, weil die zweimalige Email-Termin-Anfrage(erste vor acht Tagen gleich nach der notariellen GmbH-Gründung, die zweite vor drei Tagen gleich nach der Anmeldung) nicht beantwortet wurde und mein Landsmann am nächsten Tag zurück zur Heimat fliegen musste(war auf Dienstreise).

Der Beamte gab uns zum Schock den Termin Ende Janur 2019 zum Antragstellen (Fünf Monate später!) anstatt den Antrag anzunehmen. Der Beamte hat die Unterlagen nicht gerührt. Er hat eine Frage gestellt, wann mein Landsmann eingereist ist(Ende Juni) und seinen Reisepass rumgeblättert.

Wir waren sehr überrascht und konnten nicht fragen, warum er den Antragstermin so spät gibt und ob er nicht vorgezogen werden kann.

Nun wirft mir mein Landsmann vor, dass ich alles vermasselt habe. Ich rätsele immer noch, warum so ein späterer Termin. Nun nimmt er einen Anwalt, um den Prozess zu beschleunigen(sein gewerblicher Mietvertrag läuft ab Oktober).

Fakt ist ;
Der Einwanderungswillige war sechs Wochen schon in DE und die Hälfte der Jahre in EU, meist in DE unterwegs.

Meine Frage ist, wie kann ich den Termin auf AE nach fast sechs Monaten erklären?

Ich bedanke mich herzlich für jede Hilfe und Erklärung!
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.10.2018 um 06:06:47
 
vielfrag schrieb am 11.10.2018 um 02:10:35:
Wir ... konnten nicht fragen, ...

Das wäre aber nötig gewesen.

Nur die ABH kann den Terminvorlauf erklären oder über einen früheren Termin entscheiden.


Aus eigener Erfahrung aus dem vorigen Jahrtausend:
Wenn Du Bekannten hilfst, die im Falle irgendwelcher Probleme Dich verantwortlich machen wollen - lass es.
Ist undankbar und bringt Dir nichts.

Wenn jemand das Geld für einen professionellen Dolmetscher sparen will, muss er nicht noch auf Dir herumhacken.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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PerikleZ
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 11.10.2018 um 09:06:15
 
Welche Staatsangehörigkeit hat denn dein Landsmann, dass er in Deutschland ohne Visum eine AE beantragen kann?
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vielfrag
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.10.2018 um 09:06:59
 
Richtig, das sitzt mir sehr tief. Ich habe vieles erlebt und das ist wieder eine neue Erfahrung.
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vielfrag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.10.2018 um 09:09:50
 
PerikleZ schrieb am 11.10.2018 um 09:06:15:
Welche Staatsangehörigkeit hat denn dein Landsmann, dass er in Deutschland ohne Visum eine AE beantragen kann? 

Aus einem der sieben bevorzugten Ländern.
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dim4ik
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 11.10.2018 um 11:58:00
 
Der wirksamste Weg wäre zunächst einen (formlosen) Antrag auf AE per Einschreibebrief mit Rückschein an die ABH zu schicken. Falls in drei Monaten nach dessen Zustellung noch nichts passiert sein sollte, wird man eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erheben können, den entsprechenden Nachweis der Antragstellung hätte man ja zur Hand. Ob man es wagt, ist demjenigen überlassen, es schadet aber nicht, die ABH bereits bei der Antragstellung auf die dreimonatige Bearbeitungsfrist hinzuzuweisen.
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vielfrag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.10.2018 um 14:25:48
 
dim4ik schrieb am 11.10.2018 um 11:58:00:
Der wirksamste Weg wäre zunächst einen (formlosen) Antrag auf AE per Einschreibebrief mit Rückschein an die ABH zu schicken. Falls in drei Monaten nach dessen Zustellung noch nichts passiert sein sollte, wird man eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf erheben können,

Das ist mir eine Weltneuheit, dass man den Antrag auf AE per Post machen kann. Ich war fest der Überzeugung, dass man es unbedingt persönlich macht, auch wegen der Fingerabdrücke. Vielen Dank für den Tipp!

Und die Untätigkeitsklage: Ich habe einen himmlischen Respekt vor den ABH-Beamten wegen deren Ermessen und bezeichne sie als gottähnlich. Ein Rechtsstreit würde wahrscheinlich Monate länger als Janur 2019 hinziehen.
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dim4ik
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Antwort #7 - 11.10.2018 um 14:47:59
 
vielfrag schrieb am 11.10.2018 um 14:25:48:
Ich war fest der Überzeugung, dass man es unbedingt persönlich macht, auch wegen der Fingerabdrücke.

Zur Abnahme der Fingerabdrücke muss man selbstverständlich zur ABH, das Gesetz schreibt jedoch keine persönliche Antragstellung in den Räumlichkeiten der ABH vor. Wurde der Antrag aber nicht oder nicht schriftlich gestellt, ist man im Falle einer Verzögerung beweislos und kann so gut wie nichts bewegen.

vielfrag schrieb am 11.10.2018 um 14:25:48:
Ich habe einen himmlischen Respekt vor den ABH-Beamten wegen deren Ermessen und bezeichne sie als gottähnlich.

Mit so einer Einstellung gegenüber Behörden sollte man tatsächlich nichts tun und so lange schweigend auf den Termin warten, wie die Behörde es gesagt hat...
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vielfrag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 11.10.2018 um 16:48:54
 
dim4ik schrieb am 11.10.2018 um 14:47:59:
das Gesetz schreibt jedoch keine persönliche Antragstellung in den Räumlichkeiten der ABH vor. 

Wunderbar! Danke nochmals! Ich werde menem Umfeld weiter empfelen.

dim4ik schrieb am 11.10.2018 um 14:47:59:
Mit so einer Einstellung gegenüber Behörden sollte man tatsächlich nichts tun

Genau seit 34 Monaten habe ich eine Untätigkeitsklage gegen ABH. Weil ich  die Angelegenheit mit der Zeit nicht mehr so eilig habe, konnte ich die Zeit überstehen, ansonsten hätte man aufgeben müssen. Die Sache geht langsam zu Ende. Man kann das Recht bekommen aber nach so langer Zeit ist es nützlos geworden.
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Aras
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Antwort #9 - 11.10.2018 um 16:58:51
 
34 Monate???

Dann reiche Mal gleich eine Menschenrechtsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer ein. Dann kriegst du vielleicht noch 2000€ Schadensersatz.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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vielfrag
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Antwort #10 - 11.10.2018 um 23:14:23
 
Aras schrieb am 11.10.2018 um 16:58:51:
34 Monate???

Jan.2015 Antrag ohne Begründung, ignoriert.
Jan.2016 abermals Antrag mit Klage-Andeutung.
April.2016 Sachstandsfrage an ABH. Keine Antwort
Juli.2016 die Untätigkeitsklage VWG
Unzählige Schriftwechsel, wiederholtes Verlangen der Unterlagen durch ABH über VWG
Okt.2018 scheinbar letzte Anfrage.
Gesetzeslage ist klar, Unterlagen von Anfang an komplett. ABH sitzt einfach am längeren Hebel.
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dim4ik
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Antwort #11 - 12.10.2018 um 17:11:13
 
vielfrag schrieb am 11.10.2018 um 23:14:23:
Juli.2016 die Untätigkeitsklage VWG

Und seit über zwei Jahren keine Sachenscheidung über eine Untätigkeitsklage??  hä?
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Antwort #12 - 12.10.2018 um 21:18:22
 
Nein, Das VWG reicht die Schriftstücke zwischen mir und der AB hin und her weiter, meist, ich soll diese und jene Nachweise vorlegen, die schon beim ersten Antrag mit beigefügt sind.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.11.2018 um 19:07:08
 
liebe Forummitglieder,

ich melde mich mit der Nachricht, dass die ABH den von mir beantragten Antrag  stattgegeben hat. Ich habe den Bescheid Anfang Nov. erhalten.

Es geht um 15 Jahre-Regelung, wonach die NE nicht erlischt wird, wenn man 15 Jahre in DE gelebt hat, die NE besitzt und längere Zeit DE verlässt.

Obwohl es nicht die Lösung meiner ursprunglichen Frage war, haben einige Experten während der Gespräche Interrsse bekommen, worum es geht. Und ich möchte mich mit der Bekanntmachung für Eure Engagement bedanken.
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Antwort #14 - 22.11.2018 um 19:49:53
 
vielfrag schrieb am 18.11.2018 um 19:07:08:
ich melde mich mit der Nachricht, dass die ABH den von mir beantragten Antrag  stattgegeben hat.

Glückwunsch! Daumen hoch
Und wie schaut's jetzt mit der Untätigkeitsklage aus?
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