Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltstitel Frau verlängert, wenn Mann Daueraufenthalt hat (Gelesen: 1.054 mal)
kendyshop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 53

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel Frau verlängert, wenn Mann Daueraufenthalt hat
09.10.2018 um 11:17:26
 
Hallo,

ich besitze einen Daueraufenthalt und meine Frau besitzt einen AT nach § 30 (Ehegattennachzug). Sie hatte damals 4 Jahre bekommen, weil ich eine Blaue Card hatte. Jetzt muss sie ihren AT verlängert lassen. Wie viele Jahre wird sie bekommen? Gibt eine Regelung wenn der Mann einen Daueraufenthalt besitzt?

Beste Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 4.408

Arnhem, Netherlands
Arnhem
Netherlands
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel Frau verlängert, wenn Mann Daueraufenthalt hat
Antwort #1 - 09.10.2018 um 12:46:46
 
Es gilt das Akzessorietätsprinzip.  D.h. wenn dein Aufenthaltstitel bis zum Datum x befristet ist, kann von deine Aufenthaltstitel abhängige Frau auch nur bis zum Datum x befristeten Titel erhalten.

Da dein Aufenthaltstitel jetzt unbefristet ist, könnte deine Frau auch einen unbefristeten Titel erhalten.

Aber!:
Das ist nur der Aspekt der Befristung. Ob sie andere Voraussetzungen erfüllen muss, um auch ein Daueraufenthaltstitel zu erhalten muss separat geprüft werden.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
kendyshop
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 53

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel Frau verlängert, wenn Mann Daueraufenthalt hat
Antwort #2 - 10.10.2018 um 09:45:27
 
Aras schrieb am 09.10.2018 um 12:46:46:
Es gilt das Akzessorietätsprinzip.  D.h. wenn dein Aufenthaltstitel bis zum Datum x befristet ist, kann von deine Aufenthaltstitel abhängige Frau auch nur bis zum Datum x befristeten Titel erhalten.

Da dein Aufenthaltstitel jetzt unbefristet ist, könnte deine Frau auch einen unbefristeten Titel erhalten.

Aber!:
Das ist nur der Aspekt der Befristung. Ob sie andere Voraussetzungen erfüllen muss, um auch ein Daueraufenthaltstitel zu erhalten muss separat geprüft werden.


Welche Voraussetzungen müssen z.B. erfüllt werden? Ich habe nach diesem Prinzip im Internet gesucht aber nichts bzgl. Daueraufenthalt gefunden.

Gilt dieses Prinzip auch für Kinder?

Beste Grüße
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.536

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel Frau verlängert, wenn Mann Daueraufenthalt hat
Antwort #3 - 10.10.2018 um 12:47:32
 
Das kommt immer darauf an. Die grundsätzlichen Voraussetzungen findest Du in § 9 Aufenthaltsgesetz, die für EhepartnerInnen ab § 27 Aufenthaltsgesetz.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema