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Anerkennung Germanistik Bachelor (Gelesen: 2.158 mal)
Themen Beschreibung: Anerkennung Diplom Germanistik
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i4a rocks!


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04.10.2018 um 20:43:15
 
Kann mir jemand sagen ob oben genannter Diplom aus Bosnien  anerkannt werden? Wenn nein beziehungsweise müssen eventuell weitere Prüfungen in Deutschland gemacht werden?
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reinhard
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Antwort #1 - 04.10.2018 um 21:08:37
 
Das kommt immer darauf an. Am besten gehst Du mit der Urkunde zu einer Erstberatung für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

www.anerkennung-in-deutschland.de
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Aras
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Antwort #2 - 04.10.2018 um 21:21:15
 
Germanist als solcher ist kein reglementierter Beruf. Welchen Beruf möchtest du ergreifen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 06.10.2018 um 08:09:39
 
Es ging in dem Fall nicht um Berufswahl eher um der Anerkennung eines Dipolms als Germanistik. Der Auststellungsort ist Sarajevo und Studium ist ebenfalls Sarajevo.
Wie ich es erlesen habe möchte die Dame mehr was mit Übersetzungen später machen.
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Aras
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Antwort #4 - 06.10.2018 um 11:39:55
 
Es gibt keine Anerkennung im eigentlichen Sinne für ein Germanistik Bachelor, da "Germanist" kein reglementierter Beruf ist. Ich kann mich ohne Germanistik-Studium auch Germanist nennen. Macht keinen Unterschied.

Eine Anerkennung im weiten Sinne ist die Zeugnisbewertung von der ZAB. Die Aussage die dann aber getroffen wird ist keine inhaltliche Prüfung des Inhalts sondern schlicht die Aussage, dass man ein ordentliches Studium hat oder eben nicht.

Wenn sie Übersetzerin werden will, dann soll sie sich mit den Voraussetzungen der Ermächtigung auseinandersetzen. Bspw. mit den Ermächtigungsregeln von LG Hannover. Problem wird wohl sein, dass sie ggf. eine Ermächtigung erhalten könnte, weil sie keine deutsche oder andere Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt
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reinhard
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Antwort #5 - 06.10.2018 um 12:30:03
 
Dann kann sie das Diplom eventuell anerkennen lassen, das muss sie bei einer Beratungsstelle (Link ist oben) erfragen.

Der Beruf ist dann eine andere Frage. Da kannst Du sie an den BDÜ in Hannover oder das "Dolmetscher-Treffen" in Kiel verweisen. Gibt es auch im Internet. Sie muss ja gut Deutsch können und sollte das problemlos rausfinden können.
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Antwort #6 - 07.10.2018 um 04:15:34
 
reinhard schrieb am 06.10.2018 um 12:30:03:
Dann kann sie das Diplom eventuell anerkennen lassen, das muss sie bei einer Beratungsstelle (Link ist oben) erfragen.


Für die Anerkennung von Hochschulabschlüssen außerhalb reglementierter Berufe ist der Bund gar nicht Zuständig. Damit der Link nicht zielführend, da geht es um die Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Hochschulabschlüsse benötigen erstmal Grundsätzlich keiner formalen Anerkennung. Stellt ein Verlag einen Germanisten ein, ist es wurst ob dessen Hochschulabschluss von irgendjemand anerkannt wird.

Beim AufenthG ist z.B bei der Blauen Karte EU von anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschlüssen die Rede. Das geht z.B. relativ leicht über die Datenbank Anabin.

Für ein Aufbaustudium ist die sowieso die Hochschule für die Prüfung der Eingangsvoraussetzungen verantwortlich.

Was will man also mit der Anerkennung. Wenn man das weiss, kann man hier auch weiterhelfen.
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PerikleZ
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Antwort #7 - 07.10.2018 um 12:39:11
 
Da kannst du nachgucken:
https://anabin.kmk.org/no_cache/filter/hochschulabschluesse.html

Taucht der Abschluß dort nicht auf, muss eine Zeugnisbewertung durchgeführt werden.

https://www.kmk.org/zab/zentralstelle-fuer-auslaendisches-bildungswesen/zeugnisb...
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