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Das leidige Thema Rückkehrbereitschaft. Visumantrag Phillippinen (Gelesen: 6.657 mal)
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Antwort #15 - 12.02.2020 um 17:08:41
 
Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:
Oder lieg ich da schief?

Das tust Du.

Das ständig zu hörende Argument "Eine Sprache lernt man besser in der sprachlichen Umgebung, wo alles um einen herum in dieser Sprache stattfindet" ist zwar korrekt, aber erst bei vorhandenen Grundkenntnissen.

Ohne diese Grundkenntnisse hat man nur ein unverständliches Lautgemenge um einen herum, wo man im Zweifel noch nicht mal Anfang und Ende von Wörtern erkennt.
Daher ist das Argument nur bei vorhandenen Grundkenntnissen plausibel.

Zudem hat der Gesetzgeber ganz klar gefordert, dass die Grundkenntnisse vor der Einreise zum Daueraufenthalt erworben werden müssen. Daher wird, wo die Rückkehrbereitschaft kein Problem ist, immer wieder auch mit Schengen-Visa bzw. visumfrei Deutsch gelernt werden können, wo immer man will - auch in DEU.
Aber nicht mit einem Visum zum Langzeit-/Daueraufenthalt, auf dessen Grundlage anschließend oft und oft versucht wird, ohne Ausreise und erneutes Visumverfahren eine AE auf Grundlage der inzwischen geschlossenen Ehe zu erhalten.
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Antwort #16 - 19.02.2020 um 08:46:53
 
Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 13:56:32:
Zitat:
Als Grundlage für dieses Schreiben dient ein Text den Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx verfasst hat um ihre Situation darzulegen.
...
...
schließlich ist Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx nach jeder dieser Reisen pünktlich wieder ausgereist und nach Hause zurück gekehrt. 

ich hatte damals angefange, das zu lesen, als ich dann gesehen habe, wie lang der Text ist, habe ich ohne zu überlegen aufgehört, ihn zu lesen. Was drin steht, kann ich mir denken ..., die gelesenen Stichwörter im Text bestätigten das, es würde keine Behörde interessieren.

Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:
Oder lieg ich da schief? 


erheblich, mit allen Deinen Versuchen,

Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:
ich mich weiterhin dagegen wehr ohne "unverbindlichen" Erstbesuch Tatsachen zu schaffen.


wehr dich weiter ... die Erfolgsaussichten bleiben gleich schlecht.
Schaff Tatsachen, dann verbessern sich die Erfolgsaussichten.
Bei der Visaantragshistorie sehe ich recht schwarz, sehr schwarz auf Visa, auf die keine gesetzliche Grundlage besteht.

Meine einzige Idee hier:
A1 Zertifkat -- Eheschliessungsvisum
dann habt Ihr ca 85. Tage Zeit "Tatsachen" zu schaffen.
ISt nach 85 Tagen klar, Ihr wollt heiraten, könnt Ihr das am 86 oder 87 Tag machen und am 88 oder 89 Tag die AE auf Basis -zdes FZF Visums und der Heiratsurkunde  zu beantragen.
Ist Euch nach 85 Tagen klar, dass Ihr keine Tatsachen schaffen wollt: "Tschüss" und Ausreise spätestens am 90 Tag (inkl. Anreise und Ausreisetag, also richtig rechnen).

Der Eheschlissungstermin um den 86 Tag muss natürlich entsprechend festgelegt sein und es sollte dann immer noch die Möglichkeit des Antrags auf AE vor dem 90 Tag bestehen (Im Zweifelsfalle halt ein Dreizeiler bei der ABH beim Pförtner abgeben und quittieren lassen, mit Datum).
Und der Rücklfug sollte auch klar sein, wenn es ein eheliches Zuammenleben dann doch nicht gewollt ist.

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