Saarlaender1982 schrieb am 03.10.2018 um 13:56:32:Zitat:
Als Grundlage für dieses Schreiben dient ein Text den Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx verfasst hat um ihre Situation darzulegen.
...
...
schließlich ist Frau Xxxxxxxxxxxxxxxx nach jeder dieser Reisen pünktlich wieder ausgereist und nach Hause zurück gekehrt.
ich hatte damals angefange, das zu lesen, als ich dann gesehen habe, wie lang der Text ist, habe ich ohne zu überlegen aufgehört, ihn zu lesen. Was drin steht, kann ich mir denken ..., die gelesenen Stichwörter im Text bestätigten das, es würde keine Behörde interessieren.
Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:Oder lieg ich da schief?
erheblich, mit allen Deinen Versuchen,
Saarlaender1982 schrieb am 11.02.2020 um 21:25:18:ich mich weiterhin dagegen wehr ohne "unverbindlichen" Erstbesuch Tatsachen zu schaffen.
wehr dich weiter ... die Erfolgsaussichten bleiben gleich schlecht.
Schaff Tatsachen, dann verbessern sich die Erfolgsaussichten.
Bei der Visaantragshistorie sehe ich recht schwarz, sehr schwarz auf Visa, auf die keine gesetzliche Grundlage besteht.
Meine einzige Idee hier:
A1 Zertifkat -- Eheschliessungsvisum
dann habt Ihr ca 85. Tage Zeit "Tatsachen" zu schaffen.
ISt nach 85 Tagen klar, Ihr wollt heiraten, könnt Ihr das am 86 oder 87 Tag machen und am 88 oder 89 Tag die
AE auf Basis -zdes
FZF Visums und der Heiratsurkunde zu beantragen.
Ist Euch nach 85 Tagen klar, dass Ihr keine Tatsachen schaffen wollt: "Tschüss" und Ausreise spätestens am 90 Tag (inkl. Anreise und Ausreisetag, also richtig rechnen).
Der Eheschlissungstermin um den 86 Tag muss natürlich entsprechend festgelegt sein und es sollte dann immer noch die Möglichkeit des Antrags auf
AE vor dem 90 Tag bestehen (Im Zweifelsfalle halt ein Dreizeiler bei der
ABH beim Pförtner abgeben und quittieren lassen, mit Datum).
Und der Rücklfug sollte auch klar sein, wenn es ein eheliches Zuammenleben dann doch nicht gewollt ist.