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Anerkennung Ausländischer Scheidung / Einzureichende Dokumente (Gelesen: 13.183 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #15 - 25.11.2018 um 17:51:36
 
Moin,

Steht doch da:
- Ich muß woanders noch nachfragen
- Ich melde mich wieder
- Momentan habe ich keinen Plan von Nix, vielleicht brauche ich noch was

Mehr nicht.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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NicoTse
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Antwort #16 - 26.11.2018 um 20:39:29
 
nixwissen schrieb am 25.11.2018 um 17:51:36:
- Ich muß woanders noch nachfragen
- Ich melde mich wieder
- Momentan habe ich keinen Plan von Nix, vielleicht brauche ich noch was


Scheint ja eine sehr qualifizierte Fachabteilung zu sein  Zwinkernd
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NicoTse
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Antwort #17 - 09.02.2019 um 04:56:02
 
Nach nun fast 3 Monaten gar nichts mehr gehört vom OLG.
Ärgerlich
(Bekommt man nicht eigentlich zuerst einen Gebührenbescheid und nach Zahlung wird das Verfahren eingeleitet?)
Ja, ich weiß, die haben alle viel zu tun, jedoch frage ich mich ob man nach 3 Monaten ohne jegliche Nachricht mal einen Stand der Dinge abfragen könnte.  Augenrollen
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NicoTse
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Antwort #18 - 02.03.2019 um 19:52:33
 
Nachdem nun fast 4 Monate vergangen sind, fordert mich das Gericht auf, eine Beglaubigte Ablichtung meines vollständigen Reisepass vorzulegen. Schockiert/Erstaunt

1.) wozu? 
(Sollte hier ggf. anhand von Visa/Stempelungen geprüft werden, ob ich wirklich jemals im Ausland war (um zu heiraten?), so wäre das ziemlich schwierig, da ich mittlerweile einen neuen Reisepass habe)

2.)  da ich mich momentan auf Reisen aufhalte ist das zur Zeit nicht möglich, wie lange habe ich Zeit dazu? (im Schreiben ist keine Frist genannt?)
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Aras
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Antwort #19 - 02.03.2019 um 20:59:22
 
Geht es in der Scheidung um dich oder um die Scheidung deiner jetzigen Ehefrau?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #20 - 03.03.2019 um 01:02:15
 
Aras schrieb am 02.03.2019 um 20:59:22:
Geht es in der Scheidung um dich oder um die Scheidung deiner jetzigen Ehefrau?


Es geht darum, dass ich (deutscher) mich von meiner Indonesischen Frau in Indonesien habe scheiden lassen und diese Scheidung möchte ich nun anerkennen lassen.
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Aras
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Antwort #21 - 03.03.2019 um 01:16:03
 
Vielleicht geht das Gericht davon aus, dass für die internationale Zuständigkeit des indonesischen Gerichtes deine Anwesendheit oder der  gewöhnliche
Aufenthalt dort notwendig gewesen sei...
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Antwort #22 - 03.03.2019 um 02:06:32
 
Aras schrieb am 03.03.2019 um 01:16:03:
Vielleicht geht das Gericht davon aus, dass für die internationale Zuständigkeit des indonesischen Gerichtes deine Anwesendheit oder der  gewöhnliche
Aufenthalt dort notwendig gewesen sei...


Dass mein gewöhnlicher Aufenthalt nicht dort ist/war geht bereits aus der dementsprechenden Eintragung im Antrag hervor, zudem liegt dem Gericht bereits eine beglaubigte Kopie meiner Personaldatenseite des Reisepasses vor, daher vewundert mich das "vollständig".


Und dass ich nicht anwesend war, sondern durch einen von mir bevollmächtigten Anwalt vertreten wurde ist ebenso in dem Gerichtsurteil vermerkt, welches dem OLG natürlich auch vorliegt.
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Antwort #23 - 28.03.2019 um 01:28:07
 
Nachdem ich nun wieder in Deutschland bin, habe ich beim OLG angerufen, um mal zu erfragen, wozu genau der komplette Reisepass benötigt wird und ob nun der neue oder der alte Reisepass gemeint sei.

So richtig Bescheid wusste selbst die zuständige die SB anscheinend auch nicht.

"Ob jetzt der Alte oder der Neue erforderlich ist kann ich Ihnen auch nicht sagen, machen Sie das einfach, wie sie meinen"
               22

Bin dann zum hiesigen Standesamt , um vorsichtshalber von BEIDEN Pässen ne beglaubigte Ablichtung machen zu lassen.

Der Standesbeamte war auch verdutzt und sagte mir, dass er während 30 Jahren seiner Tätigkeit mit nicht wenigen Anerkennungsverfahren noch nie den Fall gehabt hat, dass das OLG halt den vollständigen Reisepass haben will.

Also- mal wieder - jeder Fall ist anders und jeder SB ist anders.

Nun warte ich ab, was sich daraus ergibt und werde weiter hier berichten.

Eine interessante Frage stellt sich mir noch interessehalber :

Was wäre denn eigentlich, wenn das OLG eine ausländische Scheidung nicht anerkennt ?

(Im Entscheidungsstaat hat das Urteil ja schließlich Bestand.)

Wasn dann los, bzw. wie kann man das dann hier geltend machen ?  Schockiert/Erstaunt

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kolby
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Antwort #24 - 19.06.2019 um 14:22:10
 
NicoTse schrieb am 28.03.2019 um 01:28:07:
Was wäre denn eigentlich, wenn das OLG eine ausländische Scheidung nicht anerkennt ? (Im Entscheidungsstaat hat das Urteil ja schließlich Bestand.)Wasn dann los, bzw. wie kann man das dann hier geltend machen ? 

Ohne Anerkennung des OLG, muss die Scheidung erneut durchgeführt werden. Dann wohl in Deutschland, da kein anderer Staat das machen würde.
Andernfalls gilt die Ehe in Deutschland als fortbestehend.
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Gruß
Kolby
 
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BBllaniiesad
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Antwort #25 - 29.07.2021 um 12:52:47
 
Damit eine ausländische Scheidung in Deutschland anerkannt wird, muss sie im Land der Staatsangehörigkeit sowohl von ihm als auch von der empfangenden Partei für ungültig erklärt werden.
Ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, die sowohl die Ehe selbst als auch das Kind betreffen, reicht aus, um die Ehe ungültig zu machen.
Das Gericht kann auch andere Gründe berücksichtigen, wenn es eine Ehe für nichtig erklärt.
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BBllaniiesad
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Antwort #26 - 31.07.2021 um 14:22:13
 
Oh je, da hat man dann ganz schlechte Karten wenn man sich mit dem Ex-Partner nicht versteht. Diese ganze Heiraterei, dass einzige schöne daran ist das Kleid unde der Kuchen. Es muss wirklich Mr. Right sein, wenn man sich noch einmal für so etwas entscheiden sollte. Nach meiner Scheidung würde ich mir eine Hochzeit vorher 10 mal überlegen. Woher weiß man, dass es dann besser werden wird? Falls jemand einen Tipp für einen guten Anwalt braucht: [LINK entfernt]. In diese Kanzlei kann man sein Vertrauen eher setzen als in manche Ehepartner:D.


Zitat:
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« Zuletzt geändert: 31.07.2021 um 16:25:15 von reinhard »  
 
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