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1.Hochschulabschluss, 2. Sicherung Lebensunterhalt (Gelesen: 6.105 mal)
lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 07.07.2019 um 13:05:07
 
Melanny schrieb am 07.07.2019 um 12:12:41:
Frage ist nur noch: Welche Vertragszeit sollte ich wählen?


Das wird Dir nur Deine zuständige ABH beantworten können. Die kennen schließlich ihre Bearbeitungszeiten.

Braucht Dein Mann erst mal einen Termin für die Abgabe des Antrages (war bei uns so) oder kann er ohne Termin kommen, Antrag abgeben und dann beginnt die Bearbeitungszeit? Auch davon könnte abhängen wie schnell es geht.

Ich verstehe schon, dass Du nach dem ganzen Trara der letzten Monate den Weg des geringsten Widerstandes gehen willst wenn dieser erfolgsversprechend ist und lieber eine zusätzliche Versicherung abschließt weil gefordert. Für mich nicht zu verstehen ist, dass, wenn das Standart wäre, ja JEDER ausländische Ehepartner diese Übergangs-Versicherung bräuchte wenn er hierherkommt (denn niemand bekommt ja seine AE bei der Einreise an der Grenze in die Hand gedrückt). Und davon habe ich noch nie was gehört. Vielleicht ist da ein spezieller Punkt im Zusammenhang mit dem Alter Deines Mannes, der mir entgangen ist.    

So eine Übergangsversicherung kann man nicht verlängern wenn nötig?
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Melanny
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Antwort #16 - 07.07.2019 um 13:54:47
 
Standard ist wohl, dass nachziehende Ehegatten in die Familien-VS können, wenn der Ehegatte gesetzlich versichert ist. Mein Mann überschreitet die Einkommensgrenze diesbezüglich und da liegt der Fall anders und kommt scheinbar weniger häufig vor. Es ist somit nicht das Alter, es ist das Einkommen, deshalb auch keine zusätzliche VS, sondern überhaupt eine VS - ansonsten wäre er ohne.
Diese Versicherung kann nicht verlängert werden.

Zum Vergleich: 4 Monate kosten bei dieser VS rund 250 Euro. Eine, die ich taggenau kündigen kann, kostet pro Monat bereits so viel. Bräuchte er 2 Monate, wären dass schon um die 500 Euro.

An die ABH wollte ich mich nicht wenden, denn ich möchte nicht das KV-Thema ansprechen, so lange es nicht notwendig ist.
Könnte höchstens ohne Grundangabe nachfragen oder als Grund die mir empfohlene Kur angeben wegen zeitlicher Wahl der Antragsstellung dafür.

Einen Termin brauchen wir nicht zu buchen, diesbezüglich hatte ich nachgefragt.
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