Das mit dem Erlöschen bei Wohnsitz ist eben so ein Dreh- und Angelpunkt.
a) braucht er die Meldeadresse für die
AEb) kann er nicht in die Gesetzliche ohne 12+
AE (Einkommen), deshalb Auffang-Pflichtversicherung
Natürlich gibt es eine Menge Angebote oneline, auch Versicherungen, die man mit Erhalt der
AE kündigen kann und die das Problem Wohnsitz und
AE kennen und es großzügig auslegen - hatten so eine (H.Merkur) für die Ehefrau meines Cousins gefunden, auch sie hatte Einkommen (Rente) nur:
Sie war unter 65 bei Einreise und die Tagespreise um die 2,50 Euro waren moderat. Mein Mann ist 66 und da sind es knapp unter 9 Euro pro Tag. Bevor ich in diesen sauren Apfel beißen wollte, bin ich auf "gut Glück" hier persönlich zur Allianz und da wird noch eine VS angeboten in alter Papeirform (online nicht eingestellt, deshalb nie auffindbar). Diese versichert (Höchstalter bis 70) jede Altersklasse noch mit rund 2,10 Euro pro Tag.
Das mit dem Wohnsitz ist nicht das Problem.
(Der Kauf einer kanadischen Versicherung würde (ü.65) für 3 Monate knapp 1300 Dollar kosten, bisher bei Besuchen war es sehr viel weniger. Also fällt das auch weg.)
In dem neuen Rundschreiben vom Dezember 2018 zur Auffang-Pflichtversicherung steht (sinngemäß): gilt ab Erteilung
AE (ab da Beiträge) und Wohnsitz (eigene Auslegung der GKV) wird ab 12 Monate + 1 Tag angesetzt. Auf Grund dieser Auslegung sieht ihn auch die von mir gewählte Versicherung als Gast bis zur Erteilung der
AE.
Einziger Haken ist nur: schließe ich länger als mein Mann braucht ab, muss ich dennoch bis zum gekauften Ablauf zahlen.
Deshalb will ich eben die Dauer (mit Puffer) nicht zu lange ausdehnen. Aber sie ist eben immer noch bedeutend günstiger als eine mit tagenauer Kündigung oder die kanadische Variante.
(Zum Glück bzw. ENDLICH ist in diesem Schreiben auch konkret festgehalten, dass keine Zuordnung zur PKV gemacht werden darf - mein langanhaltender Streitpunkt mit der Kasse.)
GKV und
ABH: unterschiedliche Auffassung zur Wohnsitz-Aufnahme, dazu noch die Versicherungspflicht und PKV-Zuordnung darf auch nicht möglich sein. Das ist/war in unserem Fall schon ein "Eiertanz".
Zusammengefasst:
a)Die
ABH darf
LU nicht prüfen.
b)Die GKV will:
-Nachweis 12 Monate+AE,
-keine Verpflichtung des Nachweises
LU bei AE-Erteilung
-Zuordnung zur PKV darf nicht möglich sein
Also schließe ich die gewählte VS ab, damit das Ganze diesbezüglich mal zum Abschluss kommt und hoffe auch darauf, dass kein VS-Schutz in Anspruch genommen werden muss.
Frage ist nur noch: Welche Vertragszeit sollte ich wählen?