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Einbürgerung (Gelesen: 9.861 mal)
dida
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.09.2018 um 18:56:35
 
meine Frau " Filipina " lebt seid 2012 mit mir in Deutschland.
Geheiratet haben wir in Hongkong in 2012.
Nun hat sie einen Einbürgerungsantrag gestellt.
Man möchte nun bei der Ausländerbehörde einen
1 Nachweis über die Anerkennung der Eheschliessung im Bundesgebiet haben ( haben unsere Ehe hier nicht registrieren lassen wegen Urkundenprüfung)
2 Einkommensbescheide ( haben wir beide nicht , leben von Sparvermögen)
3 Sozialversicherungsverlauf von ihr ( hat sie nicht, weil sie nicht gearbeitet hat und auch nicht arbeitet)

als Ergänzung
wir haben eine 3 jährige Tochter die hier geboren ist

was tun?

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Antwort #1 - 07.09.2018 um 20:41:51
 
Gab es vorher keinen Beratungstermin?

dida schrieb am 07.09.2018 um 18:56:35:
1 Nachweis über die Anerkennung der Eheschliessung im Bundesgebiet haben ( haben unsere Ehe hier nicht registrieren lassen wegen Urkundenprüfung)

Da es keine Urkundenprüfung bisher gab, wird bzw. muss man nun vorallem die Identität feststellen. Dazu wird man mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit die UP der Gu fordern. Das ist m. M. nach nicht zu beanstanden.

dida schrieb am 07.09.2018 um 18:56:35:
2 Einkommensbescheide ( haben wir beide nicht , leben von Sparvermögen)

Aufgrund dessen, dass ihr eine 3 jährige Tochter habt werdet ihr beide (aber zumindest deine Frau) noch nicht im üblichen Rentenalter sein. Die Einbürgerung sieht eine "positive Prognose" über nachhaltig und auf Dauer gesicherten LU für sich selbst und die Angehörigen (hier besonders Kind) vor!
Das vorhandene Sparvermögen kann ja täglich ausgegeben werden oder sonstwie verlustig kommen!
Es sollte dann schon sehr hoch sein, um die EB zu erreichen (deutlich 7 - stelliger Eurobetrag), wenn überhaupt möglich! Sehe ich als Riesenproblem!

dida schrieb am 07.09.2018 um 18:56:35:
3 Sozialversicherungsverlauf von ihr ( hat sie nicht, weil sie nicht gearbeitet hat und auch nicht arbeitet)


Hier würde, da ihr verheiratet seid, auch dein Rentenverlauf (wenn vorhanden) reichen!

PS: Wie habt ihr euch solch ein Leben vorgestellt? Habt ihr so viel Geld gespart, um 40 - 50 Jahre zu überbrücken? Inklusive Kind!

Also ich halte dieses für sehr schwierig!
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Antwort #2 - 08.09.2018 um 19:57:40
 
Moin,

die Forderung nach "Anerkennung der Eheschließung" halte ich für fragwürdig. Grundsätzlich werden im Ausland geschlossene Ehen anerkannt, wenn die rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Eheschließungsrecht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde (Zitat aus Merkblatt Lobo Berlin kursiv). Eine Pflicht zur Nachbeurkundung gibt es nicht.

Ich würde erst einmal hinterfragen, zu welchem Zweck und auf welche Art dieser Nachweis zu führen sein soll.

- Zweifel an der Identität? Wie wäre das zu begründen, wenn ein gültiger, echter PHL-Reispass vorliegt?
- Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgelegten Heiratsurkunde?
Weshalb jetzt plötzlich? Liegt evtl. schon das Ergebnis einer UP im Rahmen des damaligen FZF-Visumprozederes vor?

Gruß
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Antwort #3 - 08.09.2018 um 20:24:16
 
deerhunter schrieb am 07.09.2018 um 20:41:51:
Da es keine Urkundenprüfung bisher gab, wird bzw. muss man nun vorallem die Identität feststellen. Dazu wird man mit an Sicherheit grenzender Warscheinlichkeit die UP der Gu fordern. Das ist m. M. nach nicht zu beanstanden.

Da es eine dreijährige, in DEU geborene Tochter gibt, dürfen wir wohl vom Vorliegen einer deutschen Geburtsurkunde dieser Tochter ausgehen.

Und davon, dass erforderliche Prüfungen bereits bei dieser Beurkundung vorgenommen wurden und damit erledigt sind.
Wie anders käme man auf die aus der Ehe hergeleitete Vaterschaft des deutschen Ehemannes?
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Antwort #4 - 08.09.2018 um 21:04:50
 
T.P.2013 schrieb am 08.09.2018 um 19:57:40:
Zweifel an der Identität? Wie wäre das zu begründen, wenn ein gültiger, echter PHL-Reispass vorliegt?


Weil inzwischen zu 99% eine UP der GU aus den Philippinen vorgenommen wird, denn die DAV Manila legalisiert keine Urkunden aus den Phills mehr...zu viele Probleme und Fakes! Deshalb wird man vermutlich bei Einbürgerung eine sicher Feststellung der Identität haben wollen. War jedenfalls bei meiner Frau so

Petersburger schrieb am 08.09.2018 um 20:24:16:
Da es eine dreijährige, in DEU geborene Tochter gibt, dürfen wir wohl vom Vorliegen einer deutschen Geburtsurkunde dieser Tochter ausgehen.

Und davon, dass erforderliche Prüfungen bereits bei dieser Beurkundung vorgenommen wurden und damit erledigt sind.


Davon gehe ich nicht aus, sonst hätte der TE das ja geschildert! Ich nehme eher an, dass die GU der Tochter aufgrund der Eheurkunde ausgestellt wurde.
Also Frage an den TE...gab es schon eine UP?

Wie seht ihr die LU Sicherung durch Ersparnisse?
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Antwort #5 - 09.09.2018 um 00:35:27
 
deerhunter schrieb am 08.09.2018 um 21:04:50:
Weil inzwischen zu 99%  ..


Der Hintergrund ist mir klar. Allein die Motivation der EBH, jetzt, bei Einbürgerung, die Heiratsurkunde offenbar in irgendeiner Form in Frage zu stellen, dagegen nicht...

Ich denke auch nicht, dass dies auf Zweifel an der Identität zurückzuführen sein wird.

Gruß
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Antwort #6 - 09.09.2018 um 10:55:21
 
deerhunter schrieb am 08.09.2018 um 21:04:50:
Ich nehme eher an, dass die GU der Tochter aufgrund der Eheurkunde ausgestellt wurde.

Ohne zu wissen, ob die Ehe überhaupt gültig (=nicht aufhebbar) ist, ob da nicht ein anderer Ehemann existiert, der auch der Vater sein könnte - das entspricht nicht meiner Erfahrung, wie Standesbeamte deutsche Urkunden errichten.

Ich gebe zu, dass ich aufgrund dieser Erfahrung geantwortet habe.
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Antwort #7 - 09.09.2018 um 15:35:06
 
Petersburger schrieb am 09.09.2018 um 10:55:21:
Ohne zu wissen, ob die Ehe überhaupt gültig (=nicht aufhebbar) ist, ob da nicht ein anderer Ehemann existiert, der auch der Vater sein könnte - das entspricht nicht meiner Erfahrung, wie Standesbeamte deutsche Urkunden errichten.

Ich gebe zu, dass ich aufgrund dieser Erfahrung geantwortet habe. 


Der TE schreibt aber im ersten und einzigen Post

Zitat:
haben unsere Ehe hier nicht registrieren lassen wegen Urkundenprüfung

also gehe ich von keiner bisherigen UP aus

Vielleicht kann der TE hier aufklären...viel mehr Sorgen würde mir das fehlende Einkommen machen
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dida
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Antwort #8 - 09.09.2018 um 20:28:45
 
es wurde bisher keine UP gemacht.
Die deutsche Geburtsurkunde liegt natuerlich vor
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Antwort #9 - 11.09.2018 um 17:18:19
 
dida schrieb am 09.09.2018 um 20:28:45:
es wurde bisher keine UP gemacht.



Dann halte ich diese jetzt für absolut normal! Unklar ist, warum diese nicht spätestens bei Geburt des Kindes gemacht wurde!
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Antwort #10 - 12.09.2018 um 21:36:24
 
da ich zwei Bekannte in gleicher Konstellation die ohne Urkundenprüfeng ihre Ehe hier registriert bekommen haben, sehe ich das anders.
Im Frankfurter Raum und Berlin wird das wohl anders gehandhabt.
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Antwort #11 - 12.09.2018 um 22:14:00
 
Moin,

das kann unterschiedlich gehandhabt werden.
Vergleiche mit den Verfahren anderer Personen haben i.d.R. keinen praktischen Wert.
Bei einer angesprochenen Nachregistrierung mit oder ohne UP entscheidet der Standesbeamte selbst den Einzelfall nach bestem Wissen und Gewissen. Er ist, weitestgehend, frei in seiner Bewertung und Handhabe.
Du kannst aus einer Entscheidung des Standesbeamten A im Falle der Nachregistrierung des Antragstellers B kein Recht daraus herleiten, dass der Standesbeamte C bei Dir gleichartig verfährt.

Falls es, wie hier in den Raum gestellt, ausschließlich um die Sicherung der Identität geht:

Grundsätzlich, und so sehe ich das, wird die Identität regelmäßig durch das Vorliegen eines gültigen Nationalpasses und ggf. Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) nachgewiesen.

Die Verwaltungsvorschrift zum StAng meines Bundeslandes schreibt dazu z.B.:
"Die Identität wird regelmäßig durch Vorlage von Pass-/Ausweispapieren und von Personenstandsurkunden nachgewiesen"

und

"Die Klärung offener Identitätsfragen ist notwendige Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil der Prüfung".

Soll heißen: Es müssen schon Zweifel an den vorgelegten Dokumenten formuliert werden.

Sollte es um die Anerkennungsfähigkeit der Heiratsurkunde gehen, sollte ebenfalls schon dargestellt werden, inwiefern jetzt Zweifel daran bestehen.

Wie ich anfangs schrieb: Ich würde hinterfragen und mir im ersten Schritt begründen lassen, inwieweit Fragen zur Identität offen sein sollen oder Zweifel an der Echtheit vorgelegter Pass- und Personenstandsurkunden vorliegen.

Die dann abgegebene Begründung muss man dann rechtlich bewerten oder bewerten lassen.

Für grundsätzlich "normal" halte zumindest ich nicht, dass nach mehreren Jahren, nach Ausstellung AE / NE, Ausstellung GU für das gemeinsame Kind etc. jetzt plötzlich Zweifel an Identität oder Wirksamkeit der geschlossenen Ehe auftauchen sollen. Auch wenn es grundsätzlich in Einzelfällen Gründe dafür geben kann.

Gruß
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Antwort #12 - 13.09.2018 um 08:04:42
 
T.P.2013 schrieb am 12.09.2018 um 22:14:00:
Grundsätzlich, und so sehe ich das, wird die Identität regelmäßig durch das Vorliegen eines gültigen Nationalpasses und ggf. Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) nachgewiesen.


Richtig, aber da die Philippinen ein Staat mit unsicherem Urkundenwesen sind, muss hier eine UP her, denn der Pass beruht auf einer unsicheren GU  Cool

Also ich halte die UP der GU jetzt zur Einbürgerung als absolut zulässig, um ganz klar die Identität festzustellen! Da es bisher versäumt wurde, wird das nun gemacht!

Was mich aber sehr interessiert, ist eure Meinung zur Einbürgerung unter diesen "finanziellen Aspekten"! Seht ihr hier eine reelle Chance, wenn das Sparvermögen nicht im 7 stelligen bereich ist?
dida schrieb am 07.09.2018 um 18:56:35:
2 Einkommensbescheide ( haben wir beide nicht , leben von Sparvermögen)
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Antwort #13 - 13.09.2018 um 18:06:31
 
Es ist bekannt, dass PHL ein Staat mit unsicherem Urkundenwesen ist. So wie zig andere Staaten auch.

Trotzdem ist es keinesfalls obligatorisch, bei Ausstellung AT oder Einbürgerung eine UP durchführen zu lassen.
"muss hier eine UP her" trifft definitiv nicht zu. Kann, wenn als erforderlich betrachtet. Nicht "Muss".
Sonst bräuchten die deutschen AVen aber eine ganze Riege an Vertrauensanwälten...
Das deckt sich im Übrigen mit Beobachtungen in meinem persönlichen Umfeld.
Es hängt nur und ausschließlich an der Einzelfallbewertung des jeweiligen Beamten, hier Beamten der EBH.

In diesem Fall war PHL auch schon bei Visumverfahren, Ausstellung AE, Ausstellung GU Kind ein Staat mit unsicherem Urkundenwesen.

Auch in diesem Fall gilt grundsätzlich, dass ein Nationalpass die Identität hinreichend klärt.
Wie gesagt - auch wenn bei begründeten Zweifeln an der Echtheit vorgelegter Urkunden prinzipiell die Forderung einer UP rechtmäßig sein kann, darf man trotzdem hinterfragen, welche Zweifel / offenen Fragen jetzt aufgetaucht sein sollen.

Und genau das würde ich als TE erst einmal machen.

Bevor dieses offensichtliche elementare Problemfeld nicht geklärt ist, muss man sich über weitere Fragestellungen m.E. erst einmal weniger Gedanken machen.
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Antwort #14 - 14.09.2018 um 07:35:40
 
T.P.2013 schrieb am 13.09.2018 um 18:06:31:
Bevor dieses offensichtliche elementare Problemfeld nicht geklärt ist, muss man sich über weitere Fragestellungen m.E. erst einmal weniger Gedanken machen. 


Sehe ich etwas anders......denn wenn "kein Einkommen" erzielt wird und die Einbürgerung deshalb abgelehnt wird, kann man sich die UP und die Kosten dazu sparen!

Auch bin ich anderer Meinung als du über die UP, aber warten wir es ab! Kommt ein "Ausländer" aus einem Staat mit unsicherem Urkundenwesen hat jede Behörde das Recht eine UP zu verlangen!
Besonders wenn die Vorlage einer GU aus einem Problemstaat kommt, bei dem vorher gar keine Prüfung stattgefunden hat, halte ich eine UP für angebracht! Speziell bei Einbürgerung und der Tatsache, dass man in den Philippinen für ein paar Euros nahezu jede Urkunde kaufen kann und eine  auch erneute "Nachregistrierung" sehr simpel und durchaus üblich ist, um z.B. das (mehrfache) verheiratet sein zu kaschieren. Die Philippinen sind bekanntlich das einzige Land weltweit (neben dem Papstland) wo es keine Ehescheidung gibt und man i.d.R. lebenslang verheiratet bleiben muss.
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