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Bearbeitungsdauer des Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 2.049 mal)
Doug
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bearbeitungsdauer des Aufenthaltserlaubnis
06.09.2018 um 22:05:07
 
Moin,
ich bin ausländer und habe mit meiner deutsche Frau nach Deutschland umgezogen, und wir haben für meine Aufenthaltserlaubnis im April beatrangt, aber seitdem haben wir noch immer nur "die Ausländerakte ist noch nicht bei uns eingetroffen". Und eine Fiktionsbescheinigung mit "Erwerbstättigkeit gestattet" war erstellt.

Ich habe von 2015 bis 2016 in einer andere Stadt als Austauschstudent, wir haben in unserem Heimat (sie hat doppelte Staatsbürgerschaft) in 2017, und in Februar haben wir umgezogen. Ich brauchte kein FZF-Visum als mein Land ist von dem Visumspflicht befreit.

Meine Frage, kann ich etwas tun? Vielleicht bei der Ausländerbehörde der Stadt wo ich bis 2016 gewohnt habe?

Diese Verspätung schadet mir, da ich mich nicht für Jobs bewerben kann, während ich darauf warte, da die, die ich versucht habe, um eine Aufenthaltserlaubnis gebeten haben. Die einzige, die meine Fiktionsbescheinigung akzeptiert hat, bat um ein offizielles Dokument, das besagt, dass meine Fiktionsbescheinigung verlängert wird, da sie jetzt fast ihre Gültigkeit erreicht hat.

Vielen Dank im Voraus,
Doug
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.09.2018 um 00:51:30
 
Doug schrieb am 06.09.2018 um 22:05:07:
Diese Verspätung schadet mir, da ich mich nicht für Jobs bewerben kann, während ich darauf warte, da die, die ich versucht habe, um eine Aufenthaltserlaubnis gebeten haben. Die einzige, die meine Fiktionsbescheinigung akzeptiert hat, bat um ein offizielles Dokument, das besagt, dass meine Fiktionsbescheinigung verlängert wird, da sie jetzt fast ihre Gültigkeit erreicht hat.

Die Fiktionsbescheinigung sollte ausreichen und die kann man auch verlängern lassen, wenn das "Verfalldatum" näherkommt.
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Petersburger
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Antwort #2 - 07.09.2018 um 05:51:04
 
Doug schrieb am 06.09.2018 um 22:05:07:
Meine Frage, kann ich etwas tun? 

Ich fürchte, Du kannst nicht viel tun.

Allerdings würde ich mit diesem Hintergrund (keine Jobbewerbungen möglich) schon bei der ABH "drängeln".

Auch wenn die Kollegen zu Recht erstmal auf die Ausländerakte warten - wenn die nicht kommt, kann der Antrag nicht einfach liegenbleiben!

Saxonicus schrieb am 07.09.2018 um 00:51:30:
Die Fiktionsbescheinigung sollte ausreichen

Wem sollte die reichen?
Eine FB ist ganz klar kein Nachweis, dass der Aufenthalt auch noch in einem Jahr legal sein wird.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 07.09.2018 um 09:43:44
 
Petersburger schrieb am 07.09.2018 um 05:51:04:
Eine FB ist ganz klar kein Nachweis, dass der Aufenthalt auch noch in einem Jahr legal sein wird. 

Auch eine AE ist nicht in Stein gemeißelt und "könnte" entzogen werden.
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Aras
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Antwort #4 - 07.09.2018 um 10:20:01
 
Aber jeder deutsche Bürger weiß intuitiv, dass Statusrechte nicht leicht entzogen werden können. Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Statusrecht. Die Fiktionsbescheinigung ist kein Statusrecht, da es ja nur den Aufenthalt fiktiv bis zur Erteilung des Statusrechtes erlaubt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Doug
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.09.2018 um 14:25:12
 
Ich danke euch allen.
Ich habe eine neue E-Mail an den Beamter geschickt, da meine FB bald abläuft und ich noch wissen muss, ob ich dorthin gehen soll, um eine neue anzufordern, oder ob er wieder per Post senden wird.

Ich hatte mich bereits mit ihnen in Verbindung gesetzt und das Problem der Jobbewerbung angesprochen, aber die einzige Antwort, die ich erhalten habe, war: "Wir können nichts tun, bis dein Akte angekommen ist" und dass es nichts gibt, was ich tun könnte.

Und obwohl ich zustimme, dass eine AE jederzeit aufgehoben werden kann, gibt es eine Möglichkeit, dass sie aufgehoben werden kann, während bei der FB die Möglichkeit besteht, dass sie verlängert oder eine AE ausgestellt wird, was meiner Meinung nach ein großer Unterschied für einen Arbeitgeber ist.

Einen schönen Tag noch und ein schönes Wochenende
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Petersburger
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Antwort #6 - 07.09.2018 um 14:44:54
 
Saxonicus schrieb am 07.09.2018 um 09:43:44:
Auch eine AE ist nicht in Stein gemeißelt und "könnte" entzogen werden.

Wenn ich den knapp fünf Monaten i4a-Stille etwas nicht vermisst habe, dann solche Hinweise.

Welche helfende Information gibt sie dem hier Fragenden?
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Doug
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 24.07.2020 um 11:40:21
 
Bei der Sache hat es sich erledigt.
Am Ende haben wir bei dem alten Wohnort angerufen und gefragt ob die meine Akte schicken könnten. Nach einer Woche war die Akte bei der Behörde des neuen Wohnorts und der Prozess läufte weiter.

Vielen Dank an Alle.
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