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Welche Strafen drohen bei einer Überschreitung der 90 Tage Aufenthaltfrist? (Gelesen: 6.553 mal)
tomtom355
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Strafen drohen bei einer Überschreitung der 90 Tage Aufenthaltfrist?
03.01.2018 um 23:30:45
 
Hallo,
ich bin  deutscher Staatsbürger und seit über drei Jahren mit einer Frau aus Malaysia verheiratet. Sie ist Musikerin und war für zweineinhalb Jahre auf Tournee. Jetzt will sie zu mir nach Berlin ziehen. Sie hat bei der Deutschen Botschaft in Kuala Lumpur einen Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis gestellt. Der Antrag ist im Endstadium und sie muss nur noch eine Prüfung für A2 bestehen. Meine Frau war für 90 Tage in Deutschland zu Besuch und bei der Ausreise wurde ihr gesagt, dass sie diese mit drei Tagen überschritten hat. Sie hat anscheinend falsch gezählt. Was passiert jetzt? Gibt es ein Strafverfahren, Geldstrafe oder gar ein Einreiseverbot? Hat dies Auswirkungen auf das Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis? Soll ich einen Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht kontaktieren?

Vielen Dank im Voraus.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 03.01.2018 um 23:58:49
 
tomtom355 schrieb am 03.01.2018 um 23:30:45:
Soll ich einen Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht kontaktieren?

Was soll der tun ? Wenn sie die Aufenthaltszeit des Visums überschritten hat, kann der jetzt auch nichts mehr daran ändern.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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tomtom355
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.01.2018 um 00:23:11
 
Saxonicus schrieb am 03.01.2018 um 23:58:49:
Was soll der tun ? Wenn sie die Aufenthaltszeit des Visums überschritten hat, kann der jetzt auch nichts mehr daran ändern. 


Da das heute Abend erst passiert ist, habe ich wirklich keine Vorstellung was auf uns jetzt zukommt. Meine Frau hat mich vor ca. zwei Stunden von dem Flughafen angerufen.
Die Frage mit dem Anwalt war, weil die Überschreitung ja eine Straftat ist und ich jetzt einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen werde.

Ich wäre über jegliche Hilfe/Vorschläge sehr dankbar.

Mir geht es momentan darum, dass meine Frau kein Einreiseverbot bekommt und dass sie in einem Monat in Kuala Lumpur hoffentlich noch die Aufenthaltsbestätigung bekommt. So wie es eigentlich geplant war.
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KaGe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.01.2018 um 11:30:55
 
tomtom355 schrieb am 04.01.2018 um 00:23:11:
und ich jetzt einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen werde. 

Wieso du?
Wer ist zu spät ausgereist?
Wer hat falsch gezählt?
Nochmal nachprüfen, ob es wirklich 3 Tage zu spät war. Die Rechnerei scheint schwierig zu sein (kann man hier im Forum lesen)

tomtom355 schrieb am 04.01.2018 um 00:23:11:
dass sie in einem Monat in Kuala Lumpur hoffentlich noch die Aufenthaltsbestätigung bekommt.

Also abwarten.

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #4 - 04.01.2018 um 12:02:35
 
Wegen drei Tagen Overstay wird es keine Verweigerung des nationalen Visums geben. In Deutschland gibt es jahrelang geduldete Ausländer, die extra zur Visanachholung ausreisen und dann mit ihrem nationalen Visum wieder einreisen.

Also dahingehend kann ich dich beruhigen.

Bezüglich des Briefes vom Staatsanwalt will ich dir raten ggf. mit einem Anwalt zu sprechen. Overstay ist bei Fahrlässigkeit nur eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld geahndet... sie hätte also nur Geld zu zahlen aber weiterhin ein sauberes Bundeszentralregister. Wenn ihr euch unglücklich äußert und ein Vorsatz nachgewiesen wird, dann ist es eine Straftat, das mit Geldstrafe geahndet wird... sie hätte also Geld zu zahlen und einen Eintrag im Bundeszentralregister.

Für Ermittlungsverfahren würde ich also keinen Rat aus einem Internetforum holen sondern einen Strafrechtsanwalt empfehlen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 04.01.2018 um 13:01:42
 
Hat sie denn eine Sicherheitsleistung für die erwartete Geldstrafe bezahlen müssen? Wenn nicht, geht die Bundespolizei vielleicht auch davon aus, dass es mit einer mündlichen Ermahnung getan ist.

Hat sie Deine Adresse als Empfangsvollmacht angegeben? Dann warte erst mal die Post ab und entscheide danach, ob ein Anwalt nötig ist.

Vielleicht schreibt hier die nächsten Tage auch noch ein Bundespolizist (es sind mehrere im Forum, aber nicht täglich on), welcher Umgang mit einem vesehentlichen Überschreiten von drei Tagen üblich ist. Ich nehme an, das kommt jeden Tag mehrmals vor und ist keine Sensation im Berufsleben.
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 04.01.2018 um 13:41:01
 
Man sollte davon ausgehen dass ein Strafverfahren eingeleitet wurde, dass müsste dir aber deine Frau sagen können, da grds. Durchschriften der Belehrungen, Anhörung, Zustellungsvollmacht, Sicherheitsleistung u.a. ausgehändigt werden.

Bei drei Tagen unerlaubtem Aufenthalt gehe ich davon aus, dass keine Sicherheitsleistung erhoben wurde und nur eine Zustellungsvollmacht (an wen?) erteilt wurde.
Über das Strafmaß entscheiden Staatsanwaltschaft und Gericht, nicht die Polizei, ich gehe jedoch von einer Einstellung wegen Geringfügigkeit aus (Ersttäterin und auch ansonsten nicht vorbelastet mal vorausgesetzt).

Ein Einreiseverbot wird es nicht geben, ist auch gesetzlich in diesen Fällen gar nicht vorgesehen, Auswirkungen auf das Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis sind mE ebenfalls kaum zu erwarten.


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tomtom355
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.01.2018 um 02:31:10
 
Als erstes mlchte ich mich für die vielen schnellen und hilfreichen Antworten bedanken.

Ich habe heute noch einmal mit meiner Frau gesprochen. Es sind jetzt anscheinend leider doch 9 Tage und nicht 3 Tage. Der Grund dafür war, dass sie für mehrere Tage in Griechenland und Spanien für zwei Hochzeiten war und aus Versehen diese Tage nicht mitgerechnet hat.

Sie musste am Flughafen keine Sicherheitsleistung zahlen. Ihr Flug nach Dubai war voll ausgebucht und es gab sehr lange Wartezeiten beim Zoll. Deshalb war sie sehr spät dran und musste keine Erklärung oder ähnliches unterschreiben. Sie hat meine Berliner Adresse als Kontakt hinterlassen und ihr wurde dann gesagt, dass ich bald Post bekommen werde.

Wie sollen wir mit der Deutschen Botschaft in Kuala Lumpur vorgehen? Warten bis wir bzw. ich Post bekommen habe oder sollte meine Frau so schnell wie möglich die Deutschen Botschaft in Kenntnis setzen und versuchen ihren Fehler zu erklären?
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Antwort #8 - 05.01.2018 um 05:03:12
 
Abwarten und dann nach den neuen Informationen handeln.
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Antwort #9 - 05.01.2018 um 08:55:49
 
Die Botschaft kann keinen Overstay "heilen" und auch nicht direkt auf BPol/Staatsanwaltschaft einwirken.

Was hast du denn für einen Brief vom Staatsanwalt bekommen? Wird da zur Stellungnahme aufgefordert bevor ein Strafbefehl erlassen wird? Oder ist es schon der Strafbefehl selber?
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tomtom355
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 05.01.2018 um 17:35:55
 
Aras schrieb am 05.01.2018 um 08:55:49:
Die Botschaft kann keinen Overstay "heilen" und auch nicht direkt auf BPol/Staatsanwaltschaft einwirken.


Das meinte ich auch nicht. Wichtig wäre mir nur, dass dieses Vergehen keine Einwirkung auf den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis hat. Ich hätte kein Problem damit eine Strafe zu zahlen.

Aras schrieb am 05.01.2018 um 08:55:49:
Was hast du denn für einen Brief vom Staatsanwalt bekommen? Wird da zur Stellungnahme aufgefordert bevor ein Strafbefehl erlassen wird? Oder ist es schon der Strafbefehl selber?


Ich habe noch keine Post bekommen. Meine Frau ist erst vor zwei Tagen ausgereist.

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Antwort #11 - 05.01.2018 um 18:31:13
 
tomtom355 schrieb am 05.01.2018 um 17:35:55:
Wichtig wäre mir nur, dass dieses Vergehen keine Einwirkung auf den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis hat.



Daddy schrieb am 04.01.2018 um 13:41:01:
Auswirkungen auf das Verfahren für die Aufenthaltserlaubnis sind mE ebenfalls kaum zu erwarten.

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