KaGe schrieb am 24.12.2017 um 11:16:22:Das dürfte die wichtigste Info für deine Frau sein. Woher weisst du das denn? Liest du ihre Post?
Deine Frau ist ausreisepflichtig. Ohne Wenn und Aber.
Nein. Ich habe am Dienstag bei der Ausländerbehörde angerufen und nachgefragt welches Schreiben meiner (Noch-)Frau zugesendet wurde, da sie mich per Telefon terrorisiert und mir Schuldgefühle machen möchte aufgrund irgendeines Schreibens, das die
ABH ihr zugesendet haben soll. Der Mitarbeiter der
ABH hat mir dann die Sachlage geschildert und mir alles erklärt, inklusive den Daten des Schreibens und der Ausweisung.
Und ganz unter uns: Meine Frau hat MIR Post aus dem Briefkasten gefischt.
KaGe schrieb am 24.12.2017 um 11:16:22:Deine *Recherchen* und Vermutungen solltest du zu den Akten legen. Alles weitere ist jetzt Sache deiner Frau. Sie versteht hoffentlich den Unterschied zwischen Ausreisepflicht und Abschiebung.
Diese *Recherchen* habe ich angestellt, weil diese Betrügerin nicht nur mich als Person vollkommen gebrochen hat, seelisch zermürbt, mich verprügelt und isoliert hat und meine Gesundheit auch stark geschädigt hat, sondern obendrein noch Ämter permanent belügt und mich finanziell nun ausbeuten möchte. Ich war völlig am Boden. Mein Lebenswille war weg. Dass ich jetzt wieder die Kraft zum Kämpfen habe verdanke ich nur meinen besten Freunden und dem besten Arbeitgeber der Welt, der sich das monatelang angeschaut hat, wie ich wie ein Häufchen Elend weinend im Büro saß und keine Leistung mehr bringen konnte.
Wenn ich durch meine *Recherchen* verhindern kann, dass sie ein weiteres Leben völlig gegen die Wand fährt (das des alten Mannes), dann ist mir dieser Aufwand es mittlerweile wert. Was mir widerfahren ist, wünsche ich niemandem auf dieser Welt. Echt nicht.
KaGe schrieb am 24.12.2017 um 11:16:22:Wie ist das zu verstehen?
Bekommt ihr beide zur Zeit denn Leistungen vom JC?
Nein. Sie hat Leistungen beantragt während ich (wegen ihr) im Krankenhaus war. Im Oktober habe ich auf einmal während meines Krankenhausaufenthaltes erfahren, dass ich Auskunft gegen soll, da wir ja noch zusammen an der gleichen Adresse gemeldet sind und meine Frau Leistungen beantragt hat. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Für den September hat meine Frau einfach Hartz IV bekommen, weil sie dem Jobcenter wohl mitgeteilt haben muss, dass wir getrennt leben und ich wohl umziehen werde. Ich habe das direkt mit dem Jobcenter geklärt, dass wir keine Bedarfsgemeinschaft sind, ich einen Job mit 40 Stunden die Woche habe und das auch nicht beantragt habe und auch nie werde. Auch, dass ich nicht vorhabe umzuziehen und nur aus Selbstschutz die Wohnung nicht betrete, um Verletzungen meinerseits zu verhindern. Das hat meiner Frau natürlich nicht gefallen. Zu diesem Zeitpunkt hat sie wahrscheinlich schon bei dem älteren Mann gelebt und wollte halt noch ein wenig Geld abgreifen.
Einmal habe ich die beiden auf der Strasse getroffen. Ich wollte ganz normal mit dem Mann reden, und meine Frau hat herumgeschrien, ich hätte kein Recht mit ihm zu sprechen und hat ihn am Arm gegriffen und hinter sich her gezogen. Sie hat ihn schon so klein, wie mich damals. Er darf nicht mit anderen reden.
KaGe schrieb am 24.12.2017 um 11:16:22:Sie hat ab 1.12. eine neue Meldeadresse, hat aber Hartz 4 beantragt für euch beide?
Das funktioniert schon mal nicht.
Nein. Ab dem 01.12.2017 hat sie für sich selbst Hartz IV beantragt. Unter der Adresse, wo sie jetzt *angeblich* wohnt.
Ich habe für den ganzen Zeitraum davor das Jobcenter informiert, dass wir keine Bedarfsgemeinschaft sind, ich keine Auskunft über meine Konten geben werde.
KaGe schrieb am 24.12.2017 um 11:16:22:Ausserdem: Wohnt sie mit einer anderen Person zusammen, kommt es auf den Status an. Das JC will das schon wissen von der Antragstellerin.
Natürlich gibt sie das nicht an, wäre ja völlig unlogisch. Dann müsste ihr neuer ja alles offenlegen, und sie würde kein Hartz IV zusätzlich bekommen.
KaGe schrieb am 24.12.2017 um 11:16:22:Es genügt, wenn du im neuen Jahr dem zuständigen JC kurz per Veränderungsmitteilung mitteilst, dass du getrennt lebst von deiner Frau. Scheidungsantrag als Nachweis dazu.
Haben die schon alles. Aber meine Frau pocht über ihren Anwalt darauf (zu dem sie mit ihrem neuen Mann geht), dass ich Auskunft über diese Bedarfsgemeinschaft geben soll von September bis einschließlich November, damit sie rückwirkend Hartz IV erhält. Was natürlich nicht geht, da ich dem Jobcenter mitgeteilt habe, dass meine Frau in diesem Zeitraum gar nicht mehr in der Wohnung gelebt hat und wir keine Bedarfsgemeinschaft waren/sind.
KaGe schrieb am 24.12.2017 um 11:16:22:Bezieht ihr JC-Leistungen, hättest du das sowieso längst machen sollen, spätestens seit Scheidungsantrag. Das JC könnte dir deswegen auch noch Unannehmlichkeiten bereiten.
Nein. Wie gesagt, ich habe niemals Leistungen bezogen, noch habe ich das vor. Das habe ich mit dem Jobcenter geklärt, als ich zur Mitwirkung ab Oktober aufgefordert wurde. Lediglich für den September hat meine Frau wohl Hartz IV erhalten, aber das ist nicht meine Sache, davon wußte ich nichts während ich im Krankenhaus war und das soll das Jobcenter sich ruhig von ihr wiederholen.
KaGe schrieb am 24.12.2017 um 11:16:22:Wenn sie jetzt (vor Mitte Januar 18) ausreist, wird sie nicht wieder einreisen können. Sie würde nur der Ausreisepflicht fristgemäss nachkommen.
Die Scheidung per Gericht verzögert sich eben.
Was meinst du damit, dass sich die Scheidung verzögert? Ich weiß nur, dass ich wohl per öffentlichem Aushang geschieden werde, wenn sie in China spurlos verschwindet und ihr keine Schreiben mehr zugestellt werden können. Meinst du das?
Das wäre mir egal. Hauptsache, dieser Alptraum hat endlich ein Ende. Ob sich das um ein paar Monate verzögert, ist mir dabei egal. Dass die Wahrheit endlich mal auf den Tisch kommt, das liegt mir am Herzen.