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Zurückschieben nach Italien (Gelesen: 9.248 mal)
Themen Beschreibung: Drohende Abschiebung
Petersburger
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Antwort #15 - 17.12.2017 um 10:40:50
 
planloser schrieb am 17.12.2017 um 10:32:39:
welcher Teil daran ist nicht zu verstehen?

Ich hatte hier niemanden so verstanden, dass eine Reise ohne Pass und AT empfohlen wurde.

Das nochmal deutlicher auszudrücken ist nicht schädlich, anderen aber die gegenteilige Aussage zu unterstellen ... unschön.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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planloser
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Antwort #16 - 17.12.2017 um 10:57:39
 
Petersburger schrieb am 17.12.2017 um 10:40:50:
Ich hatte hier niemanden so verstanden, dass eine Reise ohne Pass und AT empfohlen wurde.

Das nochmal deutlicher auszudrücken ist nicht schädlich, anderen aber die gegenteilige Aussage zu unterstellen ... unschön.


Ich unterstelle niemand etwas, aber in diesem Fall sollte man sich VOR der Beratung davon überzeugen ob da die Rahmenbedingungen gegeben sind, das macht hier aber niemand, im Gegenteil, es wird davon ausgegangen, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, und das ist fahrlässig! Der Mann hat durch seinen Asylantrag in DE doch schon bewiesen dass er geltendes Recht nicht kennt und/oder dass es ihm egal ist, da kann man doch nicht einfach annehmen dass in allen anderen Punkten alles in bester Ordnung ist!

Nochmals, da geht es um teils erhebliche rechtliche Konsequenzen, als verantwortungsvoller Ratgeber muss man da bereits im Vorfeld klären was vorhanden ist und was nicht, einfach den best case annehmen ist grob fahrlässig.


In der Schweiz wird illegale Einreise mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet, in Österreich mit Geldstrafen bis zu EUR 1.000,--, vom SIS Eintrag, der dadurch entsteht, ganz zu schweigen!

Gut gemeint kann ganz schnell das Gegenteil von gut gemacht werden!

BTW: Für mich ist das Thema durch, wenn ihr meint gerade in diesem Thread, in dem Rechtsfolgen schon sicht- und spürbar sind, mit gut gemeinten Ratschlägen helfen zu müssen ohne im Vorfeld die Rahmenbedingungen zu 100% abzuklären möchte ich nichts damit zu tun haben.
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« Zuletzt geändert: 17.12.2017 um 11:09:40 von planloser »  
 
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Antwort #17 - 17.12.2017 um 11:10:10
 
Wir sollten nicht die intellektuellen Anforderungen an den Empfänger der Nachricht senken, nur weil dieser unachtsam handeln könnte.

Fakt ist, dass der Betroffene bereits eine Ausreiseaufforderung erhalten hat. Wir haben nur bekräftigt, dass er dieser Ausreiseaufforderung folgen sollte. Der deutsche Staat erwartet ja vom Betroffenen auch, dass dieser sich um die Modalitäten selber kümmert. Jetzt von uns zu erwarten, dass dem Betroffenen haarklein zu erklären überspannt die Erwartungen.

Zumal der Betroffene auch eine Grenzübertrittsbescheinigung mit nach Italien nehmen sollte, damit seine Rückreise dokumentiert wird. Und die GÜB kriegt er ja auch nur von der Ausländerbehörde. Und die werden dann auch entsprechend das Ticket vorgelegt haben wollen und ggf. die Papiere zurückgeben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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planloser
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Antwort #18 - 17.12.2017 um 11:30:59
 
SERIÖSE Beratung setzt die Kenntnis aller relevanten Fakten voraus, wer auf Basis von Teilkenntnis berät agiert IMHO fahrlässig.

Und mich wundert, dass diese Vorgehensweise einer Rechtfertigung bedarf, in "meiner Welt" ist das die übliche, ich kann in keinem der Beiträge der TS herauslesen, dass der Mann im Besitz eines gültigen Reisedokuments und/oder AT ist, in einigen Antworten werden Vermutungen zu diesem Thema angestellt, nur Fakten -und das zählt im realen Leben- gibt es keine!
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Aras
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Antwort #19 - 17.12.2017 um 11:51:44
 
Darum sind wir auch in einem Forum. Wenn du meinst, dass eine Information fehlt, dann kannst du diese Information beisteuern.

Aber ich werde jetzt nicht anfangen das ganze auszudummen, nur damit sicher gestellt wird, dass ein Ausländer weiß, dass er gültige Papiere zum Reisen braucht. Zumal sowas bei den Allgemeinen Beförderungsbedingungen geregelt ist, bspw. Punkt 14.2 der Flixbus ABB https://www.flixbus.de/agb-abb Der Ausländer muss bei einer entsprechenden Buchung auch diese zur Kenntnisnehmen. Spätestens da muss es *klick* machen.

Als nächstes sollen wir dem Ausländer die Adresse zur Ausländerbehörde raussuchen oder gar für ihn Beförderungsbedingungen lesen, damit dieser das 1 x 1 des grenzüberschreitenden Verkehrs weiß.
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Antwort #20 - 17.12.2017 um 14:36:20
 
Normalerweise bekommt man doch vor der "Zurückschiebung" eine Aufforderung, Deutschland bis zum Tag x freiwillig zu verlassen. Und die Androhung wenn das nicht geschieht wird man abgeschoben. Und mir wäre auch neu, dass der abgelehnte Asylbewerber ein Schreiben bekommt, wo drauf steht: "Wir schieben Sie am 20.12.17um 9Uhr ab. Bitte seien Sie da auch ja zu Hause."   Also was genau für ein Schreiben hat er denn nun bekommen?

Zu allem anderen wurde ja schon alles gesagt. In D Asyl zu beantragen wenn er in Italien bereits Asyl erhalten hat war eine blöde Idee, da von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Wenn ihr heiraten wollt - wart ihr schon mal auf dem Standesamt, habt euch dort die Liste mit den notwendigen Unterlagen geben lassen und angefangen, diese zusammenzutragen? Klar könnt ihr auch in Italien heiraten, aber auch dafür sind ein paar Papiere notwendig. Habt ihr das schon in Angriff genommen?
Er soll schleunigst freiwillig nach Italien ausreisen wenn er sich dort weiter legal aufhalten darf (mit Paß und AE für Italien). Und absolut vermeiden abgeschoben zu werden.   

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Lummerland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 20.12.2017 um 21:28:09
 
ich grätsche mal kurz rein, weil ich einen ähnlichen Fall (ohne Heirat) habe.
Zitat:
Er soll schleunigst freiwillig nach Italien ausreisen wenn er sich dort weiter legal aufhalten darf (mit Paß und AE für Italien)

Was ist wenn die AE für Italien mittlerweile abgelaufen ist?
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Viele Grüsse

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DerRalf
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Antwort #22 - 20.12.2017 um 21:36:52
 
Lummerland schrieb am 20.12.2017 um 21:28:09:
ich grätsche mal kurz rein, weil ich einen ähnlichen Fall (ohne Heirat) habe.
Was ist wenn die AE für Italien mittlerweile abgelaufen ist?


Es wäre gut, wenn du einen extra Thread machen würdest und auch mehr Informatienen liefern würdest. Das mit dem Problem hier zu vermischen ist nicht sinnvoll.
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Lummerland
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Antwort #23 - 20.12.2017 um 21:48:50
 
ok. entschuldigung. Das mache ich dann die Tage
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Viele Grüsse

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