Petersburger schrieb am 17.12.2017 um 10:40:50:Ich hatte hier niemanden so verstanden, dass eine Reise ohne Pass und
AT empfohlen wurde.
Das nochmal deutlicher auszudrücken ist nicht schädlich, anderen aber die gegenteilige Aussage zu unterstellen ... unschön.
Ich unterstelle niemand etwas, aber in diesem Fall sollte man sich VOR der Beratung davon überzeugen ob da die Rahmenbedingungen gegeben sind, das macht hier aber niemand, im Gegenteil, es wird davon ausgegangen, dass alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, und das ist fahrlässig! Der Mann hat durch seinen Asylantrag in DE doch schon bewiesen dass er geltendes Recht nicht kennt und/oder dass es ihm egal ist, da kann man doch nicht einfach annehmen dass in allen anderen Punkten alles in bester Ordnung ist!
Nochmals, da geht es um teils erhebliche rechtliche Konsequenzen, als verantwortungsvoller Ratgeber muss man da bereits im Vorfeld klären was vorhanden ist und was nicht, einfach den best case annehmen ist grob fahrlässig.
In der Schweiz wird illegale Einreise mit Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr geahndet, in Österreich mit Geldstrafen bis zu EUR 1.000,--, vom SIS Eintrag, der dadurch entsteht, ganz zu schweigen!
Gut gemeint kann ganz schnell das Gegenteil von gut gemacht werden!
BTW: Für mich ist das Thema durch, wenn ihr meint gerade in diesem Thread, in dem Rechtsfolgen schon sicht- und spürbar sind, mit gut gemeinten Ratschlägen helfen zu müssen ohne im Vorfeld die Rahmenbedingungen zu 100% abzuklären möchte ich nichts damit zu tun haben.