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Zurückschieben nach Italien (Gelesen: 9.249 mal)
Themen Beschreibung: Drohende Abschiebung
Helgamc
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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16.12.2017 um 13:28:32
 
Hallo ich brauche dringend Hilfe.mein Verlobter ist aus Gambia und hat asyl in Italien. Am 2.11.2017 hat er auch hier Asyl beantragt weil er in Italien keinen Job keine Wohnung usw hat und weil wir heiraten wollen . Erst war er in Köln-wo ich wohne- dann in siegen dann Gießen und jetzt ist er in Kassel wo er gestern den Bescheid bekommen hat er wird nächste Woche zurückgeschoben. Wir sind ratlos uns wissen nicht weiter . Gibt es irgendwas was wir noch tun können oder kann er den Asylantrag zurückziehen damit er dann später wieder einreisen Männerklatschs wir ja heiraten möchten was ja auch nicht so einfach ist. Vielen dank
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reinhard
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Antwort #1 - 16.12.2017 um 13:48:58
 
Wenn er in Italien Asyl hat, hat er ein Aufenthaltsrecht in Italien und darf dort arbeiten. Asyl in Deutschland zu beantragen, weil er keinen Job findet, ist komplett unsinnig – er müsste im Asylverfahren "politische Verfolgung" mit Lebensgefahr durch die Regierung Italiens nachweisen.

Am einfachsten ist es, er lebt in Italien und kümmert sich darum, sein Aufenthaltsrecht nicht zu verlieren, regelmäßig Behörden-Termine wahrzunehmen und gegen kein Gesetz zu verstoßen. Nach der Heirat darf er nach Deutschland umziehen. Solange in in Italien lebt und gegen kein Gesetz verstößt, darf in in Europa reisen und sich bis zu 90 Tage pro Halbjahr auch in Deutschland aufhalten – allerdings nur als Tourist, ohne zu arbeiten und ohne "öffentliche Hilfe" wie Asylbewerberleistungen in Anspruch zu nehmen.
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Helgamc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.12.2017 um 14:03:53
 
Vielen Dank Reinhard also kann man nichts machen jetzt weißt du ob es besser ist das asyl hier zurückzuziehen ich habe angst das er dann nicht mehr einreisen darf zu Besuch und ist es schwierig in Italien zu heiraten? Er hat da keine Wohnung keinen Job ich weiß jetzt auch nicht weiter
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Aras
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Antwort #3 - 16.12.2017 um 14:06:11
 
Die Verfahrensweise ist vollkommen korrekt und der Einwand, dass er aufgrund von Arbeitslosigkeit Asyl in Deutschland beantragt hat, ist absolut lächerlich und offen gesagt sogar eine Steilvorlage für den Rechten Rand.

Es sollte dir bewusst sein, dass wenn er Zurückgeschoben wird, dass dann eben auch entsprechende Kosten entstehen. Wenn ihr dann geheiratet habt und er ein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, dann würde eine deftige Rechnung ins Haus flattern. Darum solltest du mE deinem Verlobten, auch wenn es dir womöglich unvorstellbar vorkommt, ein Ticket nach Italien kaufen und Taschengeld geben, damit er zurückkehrt, eine günstige Unterkunft findet und euch unnötige Kosten erspart bleiben.

Habt ihr überhaupt beim deutschen Standesamt vorgesprochen? Oder ist das auch nur so ein unfertiges Handlungsprojekt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Helgamc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.12.2017 um 14:11:42
 
Danke für eure Antworten kann er das Asyl Gesuch denn selbst zurückziehen und eigenständig nach Italien zurückgehen er ist in Kassel und hat einen Bescheid das er nächste Woche zurückgeschoben wird . Ich würde das ja ja gerne so machen das er erst mal zurückgeht aber wie stellen wir das jetzt praktisch an
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Aras
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Antwort #5 - 16.12.2017 um 14:17:14
 
Das Asyl-Gesuch ist doch schon abgelehnt worden. Somit ist kein "Zurückziehen" mehr möglich.

Wahrscheinlich wurde sein Pass eingezogen. Er soll einfach bei der Behörde vorsprechen und erklären, dass er freiwillig nach Italien ausreist und darum seinen Pass braucht. Ggf. verlangt die Behörde, dass er ein entsprechendes Ticket vorlegt.
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Antwort #6 - 16.12.2017 um 14:17:26
 
Wie man es macht dass er nach Italien zurückkehrt?
Fahrkarte/Flugschein kaufen - und das wars dann!
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reinhard
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Antwort #7 - 16.12.2017 um 14:25:01
 
Ich nehme an, im Bescheid steht drin: "Der Asylantrag ist unzulässig." Falls er dagegen nicht klagt, ist das Asylverfahren damit zu Ende. Von einer Klage rate ich ab, weil er keine Begründung hat, mit der er beim Gericht Erfolg haben könnte.

Die Abschiebung sollte er unbedingt vermeiden – sie kostet Geld und wird seine Reisefreiheit für einige Jahre einschränken. Wenn die Behörde ihn nächste Woche abschieben will, ist es einfach ein Wettlauf: Er muss nach Italien reisen, bevor die Behörde die Abschiebung organisiert. Besprecht am Wochende mal, wie Ihr es schaffen könnt, den Wettlauf zu gewinnen.

Italien ist ja relativ nahe an Deutschland, da könnt Ihr die Voraussetzungen zur Heirat in den nächsten Wochen klären. Wenn er es schafft, sein Aufenthaltsrecht in Italien zu behalten, muss er es als nächstes schaffen, seine Reisefreiheit zu behalten. Dazu braucht er einen Pass und die italienische Plastikkarte (Aufenthaltstitel). Wenn ihm das gelingt, könnt Ihr auch gemeinsam beim Standesamt alles klären.
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Antwort #8 - 16.12.2017 um 15:12:34
 
Wie Reinhard und Aras schon geschrieben haben als erstes den Pass und die ital. Aufenthaltskarte erlangen, dabei am Besten bei der Behörde mit einem Ticket vorsprechen. Jetzt möchte ich mich noch mit einem ganz praktischen Hinweis anschließen. Falls Flug- oder Bahn tickets teuer sein sollten gibt es auch diverse Busverbindungen nach Italien, entweder in die erste Grenzstadt und womöglich sogar zu einem Zielort. Die kann man selbst einen Tag vorher oder am selben Tag noch sehr günstig erhalten. Es sollte also keine praktischen Probleme (oder Ausreden) hier geben. Der Busanbieter mit F würde mir da direkt einfallen.
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Antwort #9 - 16.12.2017 um 15:30:00
 
Nur mal so zur Klarstellung: Welchen Reiseausweis hat er? Welches Aufenthaltsdokument? Weil wir reden hier bei der Rückreise nämlich ggf. auch von einer unerlaubten Einreise nach Österreich!
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fab87
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Antwort #10 - 16.12.2017 um 15:43:41
 
planloser schrieb am 16.12.2017 um 15:30:00:
Nur mal so zur Klarstellung: Welchen Reiseausweis hat er? Welches Aufenthaltsdokument? Weil wir reden hier bei der Rückreise nämlich ggf. auch von einer unerlaubten Einreise nach Österreich!


Gibt auch andere Wege nach Italien, viele Bus- und Zuglinien gehen sogar über CH..... Was jetzt natürlich nichts am grundlegenden Problem ändert. Wenn der ital. Aufenthaltstitel noch gültig ist (und schengenfähig) sowie der Pass vorhanden sollte es kein Problem hier geben.
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planloser
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Antwort #11 - 16.12.2017 um 16:28:52
 
Das ist mir schon bekannt, ich habe allerdings so meine Zweifel am Vorhandensein von AT und Pass!

Und über Österreich ist eben der "normale" Weg, selbstverständlich kann man auch über die Schweiz oder sogar Frankreich reisen, nur ändert das an der eventuell vorhandenen Problematik der fehlenden Dokumente nichts, daher rate ich dringend vor den nächsten wohlgemeinten Ratschlägen vorab die Rahmenbedingungen zu klären!

Ich bin ein bisschen überrascht wie nonchalant man in diesem Forum mit nicht ganz unerheblichen Umständen, nämlich dem eventuellen Fehlen von Pass und/oder AT umgeht, ich persönlich würde nämlich niemand raten sich einfach in den Bus zu setzen und von DE nach IT zu reisen wenn ich mir nicht sehr sicher wäre dass das legal möglich ist.
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« Zuletzt geändert: 16.12.2017 um 16:40:40 von planloser »  
 
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Antwort #12 - 17.12.2017 um 08:51:56
 
planloser schrieb am 16.12.2017 um 16:28:52:
Das ist mir schon bekannt, ich habe allerdings so meine Zweifel am Vorhandensein von AT und Pass!

Und über Österreich ist eben der "normale" Weg, selbstverständlich kann man auch über die Schweiz oder sogar Frankreich reisen, nur ändert das an der eventuell vorhandenen Problematik der fehlenden Dokumente nichts, daher rate ich dringend vor den nächsten wohlgemeinten Ratschlägen vorab die Rahmenbedingungen zu klären!

Ich bin ein bisschen überrascht wie nonchalant man in diesem Forum mit nicht ganz unerheblichen Umständen, nämlich dem eventuellen Fehlen von Pass und/oder AT umgeht, ich persönlich würde nämlich niemand raten sich einfach in den Bus zu setzen und von DE nach IT zu reisen wenn ich mir nicht sehr sicher wäre dass das legal möglich ist.


Naja, da wird hier regelmäßig drauf hingewiesen. Außerdem wurde bereits lang vor deinem Post hier hingewiesen, dass er Pass und Aufenthaltskarte braucht um Reisen zu können, etwa von Reinhard. VOm Westen Deutschlands (inkl. Hessen, also Kassel) gehen die meisten Verbindungen außer nach Ostitalien in der Tat übrigens via CH.
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Antwort #13 - 17.12.2017 um 10:04:12
 
Ich kann planloser schon verstehen. Österreich ist ziemlich gefährlich und  die gehen mit Illegalen nicht sehr zimperlich um. Da bleibst du schonmal ohne Aklage für paar Monate im Gefängnis, hast teilweise politische Gerichte (BVwG) und mein Anwalt hat mir berichtet, dass die vor paar Jahren vorm EGMR gezerrt wurden weil deren Grenzpolizisten mit speziellen Verhörmethoden gearbeitet haben, was man in den USA als Waterboarding bezeichnen würde.

Ich würde auch nen großen Bogen um Österreich machen...
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Antwort #14 - 17.12.2017 um 10:32:39
 
fab87 schrieb am 17.12.2017 um 08:51:56:
Naja, da wird hier regelmäßig drauf hingewiesen. Außerdem wurde bereits lang vor deinem Post hier hingewiesen, dass er Pass und Aufenthaltskarte braucht um Reisen zu können, etwa von Reinhard. VOm Westen Deutschlands (inkl. Hessen, also Kassel) gehen die meisten Verbindungen außer nach Ostitalien in der Tat übrigens via CH.


Wo schreibt Reinhard etwas von der Notwendigkeit Pass und AT für die Rückreise nach Italien zu haben?

reinhard schrieb am 16.12.2017 um 14:25:01:
Italien ist ja relativ nahe an Deutschland, da könnt Ihr die Voraussetzungen zur Heirat in den nächsten Wochen klären. Wenn er es schafft, sein Aufenthaltsrecht in Italien zu behalten, muss er es als nächstes schaffen, seine Reisefreiheit zu behalten. Dazu braucht er einen Pass und die italienische Plastikkarte (Aufenthaltstitel). Wenn ihm das gelingt, könnt Ihr auch gemeinsam beim Standesamt alles klären.


Da geht es um "später" um heiraten zu können!
Schweiz oder Österreich ist vollkommen egal, er muss einen Pass und einen AT haben sonst reist er ILLEGAL, welcher Teil daran ist nicht zu verstehen?

Kann sich der Mann dann auf fab87 oder i4a berufen und trägt irgendwer die Konsequenzen für ihn? Wenn ihr hier schon "Rechtsberatung" abliefert, dann klärt zuerst die Rahmenbedingungen und gebt dann rechtlich wasserdichte Ratschläge, alles andere ist grob fahrlässiger Unfug!

In dieser ganzen Angelegenheit ist die Kacke ohnehin schon heftig am Dampfen, da sollte man jeden weiteren Schritt nur mehr sehr gut überlegt und rechtlich zu 100% abgesichert zu machen.
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