fab87 schrieb am 17.12.2017 um 08:51:56:Naja, da wird hier regelmäßig drauf hingewiesen. Außerdem wurde bereits lang vor deinem Post hier hingewiesen, dass er Pass und Aufenthaltskarte braucht um Reisen zu können, etwa von Reinhard. VOm Westen Deutschlands (inkl. Hessen, also Kassel) gehen die meisten Verbindungen außer nach Ostitalien in der Tat übrigens via CH.
Wo schreibt Reinhard etwas von der Notwendigkeit Pass und
AT für die Rückreise nach Italien zu haben?
reinhard schrieb am 16.12.2017 um 14:25:01:Italien ist ja relativ nahe an Deutschland, da könnt Ihr die Voraussetzungen zur Heirat in den nächsten Wochen klären. Wenn er es schafft, sein Aufenthaltsrecht in Italien zu behalten, muss er es als nächstes schaffen, seine Reisefreiheit zu behalten. Dazu braucht er einen Pass und die italienische Plastikkarte (Aufenthaltstitel). Wenn ihm das gelingt, könnt Ihr auch gemeinsam beim Standesamt alles klären.
Da geht es um "später" um heiraten zu können!
Schweiz oder Österreich ist vollkommen egal, er muss einen Pass und einen
AT haben sonst reist er ILLEGAL, welcher Teil daran ist nicht zu verstehen?
Kann sich der Mann dann auf fab87 oder
i4a berufen und trägt irgendwer die Konsequenzen für ihn? Wenn ihr hier schon "Rechtsberatung" abliefert, dann klärt zuerst die Rahmenbedingungen und gebt dann rechtlich wasserdichte Ratschläge, alles andere ist grob fahrlässiger Unfug!
In dieser ganzen Angelegenheit ist die Kacke ohnehin schon heftig am Dampfen, da sollte man jeden weiteren Schritt nur mehr sehr gut überlegt und rechtlich zu 100% abgesichert zu machen.