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bitte um Hilfe besuchvisum meiner Eltern abgelehnt (Gelesen: 7.455 mal)
lily777
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.12.2017 um 09:22:12
 
morgen, ich brauche Hilfe. meine Eltern aus china hatte Besuchvisum beantragt, es wurde abgeleht. meine  Mutter war schon 5 mal hier zum besuchen und mein Papa war schon 4 mal hier, sie hatten sie problem bei der Visum gehabt und sind jedesmal rechtzeitig zurueckgegangen. nun moechten sie gerne januar wieder Enkelkinder und mich besuchen, sie haben abgeleht.
der Unterschied ist dass dieses mal habe ich keine Verpflichtungserklaerung gemacht, sie wollen selber die Finazirung uebernehmen, und sie sind dieses mal nicht direkt nach Beijing zur Botschaft gegangen, sonder ueber visum contact center den Antrag gemacht.
die Begruedung war 1. sie haben nicht den Nachweis erbracht, dass sie ueber ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts fuer die Dauerdes Aufenthals. -- also  Flugticket haben meine Eltern schon gekauft, ich habe bei der Einladung geschrieben,, dass meine Eltern bei mir in der Wohnung wohnen duerfen, meine Eltern haben Rentenachweiss abgegeben, sie habe kopie von Immobilienachweiss, und Kopie von Sparbuch mit ca.22000Euro . was muss man noch abgeben ?
Gruend 2. die vorgelegten Info. ueber den Zweck undie Bedingungen des Aufenthalts waren nicht glaubhaft.-- ich habe in der Einladung geschrieben, meine Eltern moechten gerne ueber Fruehlingsfest (Feb.) mit uns verbringen. sie moechten auche gerne die Enkelkinder sehen. meine beide Kinder haben auch deutsch staatsangehoerigheiten.   Urkunden fuer die Nachweiss der Beziehung haben meine Eltern abgegeben. was is daran nicht richtig?
ich bin sprachlos. es ist mir zu komisch.
ich bitte um Hilfe. und wie kann ich an der Botschaft kontaktieren.

danke

lily
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lily777
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Antwort #1 - 15.12.2017 um 09:39:00
 
lily777 schrieb am 15.12.2017 um 09:22:12:
hatten sie problem 

ich meine Nie Problem
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Aras
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Antwort #2 - 15.12.2017 um 11:13:35
 

lily777 schrieb am 15.12.2017 um 09:22:12:
, und sie sind dieses mal nicht direkt nach Beijing zur Botschaft gegangen, sonder ueber visum contact center den Antrag gemacht.

Die Frage ist halt ob nicht irgendwas im Visum Contact Center falsch angegeben wurde, wodurch die ganze Sache zerplatzt ist. Bspw. keine Voraufenthalte angegeben sodass keine positive Visahistorie gesehen wurde.

lily777 schrieb am 15.12.2017 um 09:22:12:
ich bitte um Hilfe. und wie kann ich an der Botschaft kontaktieren.

Was steht denn auf dem Ablehnungsbescheid? Da steht dann geschrieben wo man die Remonstration richten kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 15.12.2017 um 11:20:23
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:13:35:
Die Frage ist halt ob nicht irgendwas im Visum Contact Center falsch angegeben wurde, wodurch die ganze Sache zerplatzt ist. Bspw. keine Voraufenthalte angegeben sodass keine positive Visahistorie gesehen wurde.


danke fuer die Rueckmeldung. meine Eltern haben auch die alte Visusm kopiert und abgegeben. die sollten normaleweise mitgegeben an der Botschaft sein.

Änderung:
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 12:14:28 von Tippi »  
 
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Antwort #4 - 15.12.2017 um 11:22:46
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:13:35:
Was steht denn auf dem Ablehnungsbescheid? Da steht dann geschrieben wo man die Remonstration richten kann.


die Ablehnungsbescheid ist ein Formular, die 2Begruedung wurdeangekreuzt.
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Antwort #5 - 15.12.2017 um 11:29:22
 
Ja, aber es ist ja nicht nur das Ankreuzformular sondern es geht ja weiter. Darunter ist ja auch ein Stempel, eine Unterschrift und eine Rechtsmittelbelehrung.

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Antwort #6 - 15.12.2017 um 11:33:47
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:13:35:
Was steht denn auf dem Ablehnungsbescheid? Da steht dann geschrieben wo man die Remonstration richten kann.


ich will auf jeden fall remonstration machen. ich weiss nur nicht wie. per mail oder per fax?die Botschaft in Peking gibt sich nur wenige Kontakt Information. ich will auch die wichtige person erreichen, nicht ueber 5 verschiede Mitarbeiter. kann jd. mir hierbei helfen?
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Aras
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Antwort #7 - 15.12.2017 um 11:34:05
 
Ok, du kannst direkt bei der Botschaft in Peking eine Remonstration einreichen.

http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-Visa-und-Konsularservice/01-vis...

So wie ich das lese kann man die Remonstration per E-Mail einreichen.

Zitat:
Sie können helfen, die Bearbeitungsdauer zu verkürzen, indem Sie Ihre Unterlagen nur auf einem Weg in die Visastelle schicken und somit unnötige Doppelarbeit vermeiden. Wenn Sie Ihr Schreiben per Fax schicken, verzichten Sie bitte auf eine weitere Übersendung per Post oder E-Mail und umgekehrt.


Apropos:

Soll das unlesbare Gekrakel eine Unterschrift sein? Oder soll das ein chinesischer Name sein?
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Antwort #8 - 15.12.2017 um 11:37:18
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:34:05:
Soll das unlesbare Gekrakel eine Unterschrift sein? Oder soll das ein chinesischer Name sein?


ich gehe davon aus dass ist eine Unterschrift. ich bin auch nicht begeistert.

Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:34:05:
Ok, du kannst direkt bei der Botschaft in Peking eine Remonstration einreichen.


danke.
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 12:13:41 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt. 
 
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Antwort #9 - 15.12.2017 um 11:42:33
 
Aras schrieb am 15.12.2017 um 11:34:05:
Soll das unlesbare Gekrakel eine Unterschrift sein?

Die Paraphe des Entscheiders.

Meine Paraphe kann auch niemand lesen ...
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Antwort #10 - 15.12.2017 um 11:44:41
 
Ich mach mal nen anderen Thread des Wegen auf...
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Antwort #11 - 15.12.2017 um 11:51:36
 
Also remonstrieren müssen die Eltern. Die sind die Antragsteller. Das ist hoffentlich klar! Wenn Du von ihnen eine Vollmacht hast kannst Du das auch machen. Aber dann auch die Vollmacht beim Remonstrationsschreiben dazulegen.
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Antwort #12 - 15.12.2017 um 12:03:03
 
sorry , noch eine Frage zu Remonstration.das steht auf der Botschaftseite:
Das Schreiben muss in jedem Fall eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben sein!Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie für diese Person eine Vollmacht ausstellen.
wenn ich per email anreichen will, wie unterschreibt man?
was ist ihre Erfahrungen nach, besser.

lottchen schrieb am 15.12.2017 um 11:51:36:
Also remonstrieren müssen die Eltern. Die sind die Antragsteller. Das ist hoffentlich klar! Wenn Du von ihnen eine Vollmacht hast kannst Du das auch machen. Aber dann auch die Vollmacht beim Remonstrationsschreiben dazulegen.



danke, dass ist mir klar. meine Frage ist wie lege ich die Vollmacht bei email?als Anhang Datei?
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« Zuletzt geändert: 15.12.2017 um 12:15:44 von Tippi » 
Grund: Folgepost eingefügt. 
 
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Antwort #13 - 15.12.2017 um 12:08:35
 
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Antwort #14 - 15.12.2017 um 12:57:41
 
danke . ich hoffe nur dass die Remotration irgendwas bringt. aber person gegen Behoerde ist immer schwierig. aber danke alle.
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