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FZf zu minderjährigem Flüchtling (Gelesen: 2.221 mal)
KaGe
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Anne Küste, Germany
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14.12.2017 um 10:46:25
 
Jetzt endlich reisen die Eltern eines syrischen mdj. anerk. Flüchtlings nach D ein. Smiley
Der Mdj. hat hier einen Vormund (verwandt).
Beide haben täglich Schule bzw. Integrationskurs.

Frage:
Müssen Vormund und Mündel bei jeder Behörde/Stelle mit vorsprechen?
Oder genügt die Begleitung und Vollmacht eines Helfers ?

unentschlossen
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KaGe
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Antwort #1 - 14.12.2017 um 12:27:47
 
Noch ne Frage dazu:
Müssen die eingereisten Familienangehörigen immer und alle persönlich zur regional zuständigen BAMF-Stelle?
Um dort ---Familienasyl-- zu beantragen?
Ich ging davon aus, dass das FZF-Visum ausreicht, um bei der ABH zu beginnen.

Müssen die anerk. Flüchtlinge, zu denen die Einreise stattfand, deswegen AUCH persönlich vorsprechen beim regionalen BAMF?
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KaGe
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Antwort #2 - 20.12.2017 um 12:24:42
 
Vielen Dank für die vielen Antworten.

Inzwischen ist geklärt:
-Der mdj. Flüchtling muss nicht selbst erscheinen zum BAMF-Termin zwecks Familienasyl-Antrag seiner Eltern.
Es genügt die Vorsprache der Eltern, die Vorlage deren Visa zur FZF und die Vorlage des eAT mit Z-Blatt und Fl-Pass des mdj. Sohnes. Und die Bevollmächtigte mit entsp. Vollmachten.

Eine Verteilung nach EASY ist nach Aussage des BAMF nicht zu erwarten, da der Mdj. mit seinem Vormund in häuslicher Gemeinschaft mit ausreichend großer Wohnfläche wohnt.
Der Vermieter hat vorsorglich sein Einverständnis zum Zuzug zweier weiterer Personen gegeben.
Das EMA erteilt morgen die Meldebestätigung.

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Antwort #3 - 20.12.2017 um 12:47:20
 
Sorry, falsch formuliert.
Verteilung nach EASY entfällt, weil FZF.
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Antwort #4 - 21.12.2017 um 18:57:09
 
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