Hallöchen,
der Kindsvater hat hier in D unter falschen Angaben Asyl beantragt unter anderem hat er sich als unbegl. Minderjähriger ausgegeben. Seine Angaben hat er "richtiggestellt" mit Vorlage diverser Blankodokumente aus seinem Heimatland Gambia.
Rückforderung 20.000€ unberechtigt bezogene Leistungen.
Hat die Vaterschaft für sein 12/2016 geborenes Kind mit diesen Papieren anerkannt.
Es gibt allerdings auch noch einen registrierten gambischen Pass mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus aus Spanien.
2011 hat der Mann in der Schweiz 2 Mal Asyl beantragt und wurde auch nach Gambia abgeschoben, hat ausgesagt, dass der "spanische Aufenthalt" nicht seiner wäre. Lügen über Lügen!
Der
KV hat die KM mehrfach psychisch unter Druck gesetzt, Sie finanziell ausgeblutet, er hat ihr bereits in der Schwangerschaft angedroht, dass das Kind in Afrika aufwachsen wird, wenn sie nicht alles so macht wie er das will.
Sie hat jetzt begleiteten Umgang durchgesetzt, auf Grund dessen, dass er den Aufenthalt haben will, lässt er sie derzeit in Ruhe. Er hat sich auch schon ein neues Opfer gesucht. Bevor diese Frau auch noch leiden muss, na ja.
Der
KV hat keine körperliche Gewalt verübt, aber Fälschungen, falsche Verdächtigungen, Drogengeschäfte, Unterbringung von nicht registrierten Ausländern usw.
Liegt den Behörden alles bereits vor.
Die Mutter möchte ihre Kinder vor diesem Menschen schützen, der es soweit gebracht hat, dass ihre Tochter 5 nun auch in Therapie gehen darf.
Nun die eigentliche Frage, ihr wurde gesagt, dass wenn sie das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt dieser Status "schwebend" wäre und der Vater dann ausgewiesen werden könnte.
Kann dazu jemand was sagen?
Die Mutter hat Angst, es gibt bereits eine Verleumdungsunterlassung, Kontaktsperre usw.
Lieben Dank