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Abschiebung von KV-Mutter beantragt ASR und ABR (Gelesen: 3.554 mal)
Themen Beschreibung: ungeklärte Identität, bereits aus der Schweiz abgeschoben usw.
pingula
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07.12.2017 um 21:53:32
 
Hallöchen,
der Kindsvater hat hier in D unter falschen Angaben Asyl beantragt unter anderem hat er sich als unbegl. Minderjähriger ausgegeben. Seine Angaben hat er "richtiggestellt" mit Vorlage diverser Blankodokumente aus seinem Heimatland Gambia.
Rückforderung 20.000€ unberechtigt bezogene Leistungen.
Hat die Vaterschaft für sein 12/2016 geborenes Kind mit diesen Papieren anerkannt.
Es gibt allerdings auch noch einen registrierten gambischen Pass mit abgelaufenem Aufenthaltsstatus aus Spanien.
2011 hat der Mann in der Schweiz 2 Mal Asyl beantragt und wurde auch nach Gambia abgeschoben, hat ausgesagt, dass der "spanische Aufenthalt" nicht seiner wäre. Lügen über Lügen!
Der KV hat die KM mehrfach psychisch unter Druck gesetzt, Sie finanziell ausgeblutet, er hat ihr bereits in der Schwangerschaft angedroht, dass das Kind in Afrika aufwachsen wird, wenn sie nicht alles so macht wie er das will.
Sie hat jetzt begleiteten Umgang durchgesetzt, auf Grund dessen, dass er den Aufenthalt haben will, lässt er sie derzeit in Ruhe. Er hat sich auch schon ein neues Opfer gesucht. Bevor diese Frau auch noch leiden muss, na ja.
Der KV hat keine körperliche Gewalt verübt, aber Fälschungen, falsche Verdächtigungen, Drogengeschäfte, Unterbringung von nicht registrierten Ausländern usw.
Liegt den Behörden alles bereits vor.
Die Mutter möchte ihre Kinder vor diesem Menschen schützen, der es soweit gebracht hat, dass ihre Tochter 5 nun auch in Therapie gehen darf.
Nun die eigentliche Frage, ihr wurde gesagt, dass wenn sie das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt dieser Status "schwebend" wäre und der Vater dann ausgewiesen werden könnte.
Kann dazu jemand was sagen?
Die Mutter hat Angst, es gibt bereits eine Verleumdungsunterlassung, Kontaktsperre usw.
Lieben Dank
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Saxonicus
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Antwort #1 - 07.12.2017 um 22:34:56
 
pingula schrieb am 07.12.2017 um 21:53:32:
Nun die eigentliche Frage, ihr wurde gesagt, dass wenn sie das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt dieser Status "schwebend" wäre und der Vater dann ausgewiesen werden könnte. Kann dazu jemand was sagen? 

Das wird eine langwierige und schwierige Angelegenheit. Wenn das Sorgerecht erst einmal geteilt wurde, wird es sehr kompliziert werden, dieses wieder rückgängig zu machen. Da muss die Mutter des Kindes schon überzeugende gewichtige Argumente vor Gericht vorbringen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 07.12.2017 um 22:41:23
 
Wenn der Vater kein Sorgerecht hat dann gibt es keinen Grund mehr (jedenfalls nicht wegen des Kindes) dass er hier bleiben kann. Also dann kann es möglicherweise tatsächlich soweit kommen dass er zur Ausreise aufgefordert wird und wenn er das nicht tut abgeschoben wird. Und da er das auch weiß wird er sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass Sorgerecht abgeben zu müssen. Ob seine bisherigen Verfehlungen ausreichen damit er das Sorgerecht verliert kann hier keiner sagen.
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pingula
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Antwort #3 - 08.12.2017 um 23:30:21
 
Hallo,
schon mal danke!
Das Problem ist, ihr wurde gesagt, dass die Ausreise im Prinzip schon auf dem Tisch der ABH liegt, diese ihn gerne dazu auffordern würden, aber das gemeinsame Sorgerecht der einzige Hinderungsgrund ist und wenn sie das ASR und ABR beantragt, er somit ausreisepflichtig würde. OHNE das das Verfahren abgeschlossen werden müsste!
Dann wäre ja auch der Prozess hinfällig...
Sollte das so sein würde sie das sofort beantragen, da sie ja dann auch keine Angst mehr um sich und die Kinder haben müsste!
Ansonsten müsste sie warten, was er sich als nächstes einfallen lässt. Hat aber schon die nächste Frau am Start, die hat er zur Bindung muslimisch geheiratet, seine vierte muslimische Ehe, soweit sie weiß...
Bevor diese Frau auch ein Kind mit ihm bekommt...
Er ist ein Psychopath und hat seine Ex bis heute nicht in Ruhe gelassen, während er mit meiner Freundin zusammen einen auf heile Familie gemacht hat!
Liebe Grüße
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okatomy
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 09.12.2017 um 06:42:37
 
Das halte ich für Blödsinn. Beantragen darf jeder alles aber ohne Entscheidung die dann ja ggf. Noch gerichtlich bestätigt werden muss  (er wird wohl gegen klagen) kann das beantragen keinen Rechtsverlust auslösen.

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KaGe
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Antwort #5 - 09.12.2017 um 11:12:23
 
@TS
Hat die Mutter Sorgerechtsentziehung beantragt?
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pingula
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Antwort #6 - 10.12.2017 um 07:49:43
 
Sie wird jetzt das ASR und ABR beantragen. Da sie einfach Angst hat, dass er noch mehr zerstören wird...
Lieben Dank
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KaGe
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Antwort #7 - 10.12.2017 um 10:55:13
 
Es ist höchste Zeit.
Klingt so, als sei da nicht mehr viel da zum Zerstören.
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