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Fzf Kind zum Deutscher Vater? (Gelesen: 38.463 mal)
Themen Beschreibung: Bitte um Rat!
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Anne Küste, Germany
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Antwort #45 - 07.12.2017 um 18:11:51
 
@mgb
Wer hat das Kind vom leiblichen Vater getrennt?
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Petersburger
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Antwort #46 - 07.12.2017 um 23:16:26
 
mgb schrieb am 07.12.2017 um 17:57:51:
Ist die Trennung vom leiblichen Vater keine aussergewöhnliche Härte?

Ein ganz kurzer Blick ins Leben zeigt: Nein!

Es ist eine absolut gewöhnliche, auf Schritt und Tritt anzutreffende Härte.
Mithin nicht besonders, und keinesfalls außergewöhnlich.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 08.12.2017 um 08:51:29
 
Das Kind des deutschen Vaters hat einen Anspruch auf eine AE und zwischen Vater oder Mutter wählen zu müssen ist die aussergewöhnliche Härte.
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PerikleZ
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Antwort #48 - 08.12.2017 um 11:46:08
 
mgb schrieb am 08.12.2017 um 08:51:29:
Das Kind des deutschen Vaters hat einen Anspruch auf eine AE und zwischen Vater oder Mutter wählen zu müssen ist die aussergewöhnliche Härte.

Eine Grundsatzdiskussion führt den TS nicht weiter.

Die Aussichten auf Erfolg eines solchen Antrags sind sehr gering - meines Erachtens sogar bei null. Beantragen kann man ja alles, aber diese 75 EUR würde ich mir sparen. Das Kind hat ja auch bisher bei seiner Mutter gelebt und es sollte zumutbar sein, dass die beiden bis zur Scheidung im Ausland verbleiben und dann beide zusammen zum TS nachziehen.
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Petersburger
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Antwort #49 - 08.12.2017 um 14:28:33
 
Lieber Mitforist, erläutere mir doch bitte Deine Definition des Wortes
mgb schrieb am 08.12.2017 um 08:51:29:
aussergewöhnliche 
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #50 - 08.12.2017 um 15:15:22
 
Petersburger schrieb am 08.12.2017 um 14:28:33:
Lieber Mitforist, erläutere mir doch bitte Deine Definition des Wortes

AVV zum AufenthG 36.2.2.1
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Holzer
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Antwort #51 - 08.12.2017 um 15:22:44
 
mgb schrieb am 08.12.2017 um 15:15:22:
AVV zum AufenthG 36.2.2.1


" Nach Art und Schwere müssen so
erhebliche Schwierigkeiten für den Erhalt der
familiären Lebensgemeinschaft drohen, dass die
Versagung der Aufenthaltserlaubnis ausnahmsweise
als unvertretbar anzusehen ist"

Wo ist denn momentan eine familiäre Lebensgemeinschaft bedroht?

Der TE hat gerade durch Zufall erfahren, dass er vermutlich biologischer Vater eines Kindes ist von dem er bis "gestern" nichts wusste und das auch bisher sehr gut mit der Mutter in Vietnam lebt! Ich sehe da keine besondere Härte, wenn bis zur Scheidung und Hochzeit gewartet werden muss.

Zitat:
Ich hatte im Jahr 2014 während Urlaub mit eine Frau geschlafen. Jetzt bin ich auch in Vietnam und hat Sie wieder getroffen und Sie hat eine Tochter die mir sehr ähnlich auch sieht. Ich habe Sie gefragt, sie hat gesagt das ist meine Tochter.


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huyen51002
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Antwort #52 - 08.12.2017 um 16:07:28
 
Hallo,
Wenn es jetzt nicht geht, dann müssen wir einfach warten.  Die mutter muss dann jetzt A1 schaffen, weil Ehegattenachzug A1 braucht. Mfg
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #53 - 08.12.2017 um 16:11:03
 
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 15:22:44:
Wo ist denn momentan eine familiäre Lebensgemeinschaft bedroht?

Ist jetzt Mutter und Kind keine Familiengemeinschaft?
Das Anrecht auf eine AE für das Kind eines deutschen Staatsbürgers ist nicht bestreitbar.
Dem Vater kann man nicht zumuten Deutschland zu verlassen. Da hat Art. 11 GG was dagegen.
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Holzer
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Antwort #54 - 08.12.2017 um 16:14:34
 
mgb schrieb am 08.12.2017 um 16:11:03:
Das Anrecht auf eine AE für das Kind eines deutschen Staatsbürgers ist nicht bestreitbar.

Ist das Kind denn Deutsch??? Wohl nicht, oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #55 - 08.12.2017 um 17:01:09
 
Muss nicht deutsch sein.

Zitat:
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. ...
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. ...
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

§28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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mgb
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Antwort #56 - 08.12.2017 um 17:02:41
 
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:14:34:
Ist das Kind denn Deutsch??? Wohl nicht, oder?

Warum ein deutsches Kind eine AE benötigen sollte, musst du mal genauer erläutern.
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reinhard
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Antwort #57 - 08.12.2017 um 17:32:31
 
mgb schrieb am 08.12.2017 um 17:02:41:
Warum ein deutsches Kind eine AE benötigen sollte, musst du mal genauer erläutern.


Die Frage, die Du inzwischen völlig aus dem Auge verloren hast, betraf ein vietnamesisches Kind, das ein vietnamesischer Vater mit einer vietnamesischen Mutter erzeugt hat.

Aber vermutlich interessiert Dich die Frage hier nicht, sondern nur Dein eigenes Gelaber. Das hilft dem Themenstarter genau gar nichts, ich hoffe, Du merkst noch etwas.
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mgb
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Antwort #58 - 08.12.2017 um 17:46:44
 
reinhard schrieb am 08.12.2017 um 17:32:31:
Die Frage, die Du inzwischen völlig aus dem Auge verloren hast, betraf ein vietnamesisches Kind, das ein vietnamesischer Vater mit einer vietnamesischen Mutter erzeugt hat.

Vielleicht solltest du mal den Zusammenhang erfassen.
User Holzer wird das Anrecht auf eine AE mit deutschem Kind begegnen.
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Antwort #59 - 08.12.2017 um 17:47:36
 
Eine AE für das Kind ist sicher kein Problem, für die Mutter dagegen sehe ich eigentlich keine realistische Chance.
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