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Fzf Kind zum Deutscher Vater? (Gelesen: 38.464 mal)
Themen Beschreibung: Bitte um Rat!
huyen51002
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #105 - 21.11.2020 um 23:28:41
 
Hallo danke für die Antwort. Die Unterlagen sind vollständig wie auf der Website von Botschaft verlangt. Wir warten mal dann weiter. Ich hoffe das es vor Weihnachten klappen mit Visum, das wäre eine schöne Weihnachtsgeschenk für uns. Ich werde weiter hin schreiben falls was neues kommt. Mit freundlichen Grüßen
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huyen51002
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #106 - 11.12.2020 um 22:30:42
 
Hallo. Es sind jetzt 8 Wochen vorbei und wir haben noch keine Antwort. Ich habe Verwaltungsamt in Köln nachgefragt. Sie sagen mir, die originalen Unterlagen sind in ABH Magdeburg. Ich soll dort nachfragen. Ich habe dann email an ABH geschrieben, keine Antwort.
Meine Freundin hat bei der  Botschaft nachgefragt, Sie antworten auch das es noch in der Bearbeitung und Die Botschaft warte auch auf ABH Magdeburg.
Was können wir jetzt machen? Ich bedanke mich für die Antworten. Mit freundlichen Grüßen
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Stuttgarter
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i4a rocks!


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Benztown, Baden-Württemberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #107 - 12.12.2020 um 07:38:51
 
Warten... mehr geht nicht. Sind wohl noch mehr Anträge da und es wird sicher nach Eingang bearbeitet! Je mehr Leute anrufen/-fragen desto länger verzögert sich die Sache!
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huyen51002
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #108 - 05.01.2021 um 22:47:53
 
Hallo, am 14.12.2020 verlangt ABH Magdeburg von  mir Mietvertrag. Ich habe dann geschickt. Am 22.12.2020 hat ABH den Einreiseverfahren zugestimmt, aber bis jetzt noch keine Anruf von Botschaft in Hanoi. Soll ich bzw. meine Freundin die Botschaft anschreiben oder warten? Mit freundlichen Grüßen
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deerhunter
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Antwort #109 - 06.01.2021 um 08:15:11
 
huyen51002 schrieb am 05.01.2021 um 22:47:53:
Am 22.12.2020 hat ABH den Einreiseverfahren zugestimmt, aber bis jetzt noch keine Anruf von Botschaft in Hanoi. 


Warte noch ein wenig...Weihnachten / Jahreswechsel / Corona werden für entsprechende Verzögerung sorgen
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huyen51002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #110 - 09.02.2021 um 10:55:35
 
Hallo Leute, meine Freundin und Kinder haben das Visum sind jetzt in Deutschland. Wir haben schon Anmeldung gemacht. Bei ABH haben wir noch keine Antrag gestellt, da meine Freundin noch keine Krankenversicherung hat. Wir haben schon bei Barmer um freiwillige Versicherung nachgefragt aber noch kein Antwort. Mein Sohn ist 11 monate alt, kann meine Freundin noch Elterngeld beantragen? Oder kann sie jetzt arbeiten gehen obwohl sie noch keine Aufenthal hat(nur das visum), damit sie krankenversichert bekommt?Mit freundlichen Grüßen
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #111 - 09.02.2021 um 11:31:27
 
huyen51002 schrieb am 09.02.2021 um 10:55:35:
kann sie jetzt arbeiten gehen obwohl sie noch keine Aufenthal hat(nur das visum)


das steht auf dem Visum
normalerweise müsste auf dem Visum nach §28 stehen, dass Erwerbstötigkeit erlaubt ist.

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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huyen51002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #112 - 09.02.2021 um 11:38:24
 
Hallo auf dem visum steht erwerbstätigkeit erlaubt. Mfg
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Antwort #113 - 09.02.2021 um 11:57:13
 
Ihr müsst zuerst zur Ausländerbehörde und dort eine AE beantragen. Dafür ist keine Krankenversicherung notwendig, weder für die Freundin noch für das erste (ausl.) Kind.

Erst mit der Erteilung der AE, welche für länger als ein Jahr ausgestellt werden sollte (darauf achten und der ABH kommunizieren), entsteht für die Freundin eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine vorherige freiwillige Versicherung scheidet mangels Vorversicherungszeiten aus. Siehe § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. b, Abs. 11 Satz 1 SGB V.
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huyen51002
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Antwort #114 - 21.10.2021 um 15:34:09
 
Hallo Leute,
Wir sind jetzt verheiratet. Ich arbeite 1200 Netto, meine Frau 815 Netto und 438 kindergeld. Wohnung müssen wir nicht bezahlen, da meinen Eltern ein Mehrfamilienhaus hat. Wir wohnen in 4 Raumwohung mit ca. 100qm. Meine Frau hat noch ein 11 jährige Sohn, der noch in VIetnam lebt. Können wir mit diesen Einkommen den Junge nachziehen? Ich danke euch vielmals.
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Antwort #115 - 21.10.2021 um 18:49:14
 
Hallo,

da Du Deutscher bist, zieht das Kind (Dein Stiefkind) zu seiner ausländischen Mutter, mit der Du verheiratet bist und mit der Du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.
Soll heißen, dass Du keine VE benötigst, aber der LU gesichert sein muss.
Klick mich: Klick!
Ich würde sagen, es sieht nicht schlecht für Euch aus.
Das auf Dauer mietfreie Wohnen würde ich mir im Zweifelsfall aber schriftlich bestätigen lassen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lottchen
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Antwort #116 - 22.10.2021 um 09:45:20
 
Ich würde mal mit der ABH reden, wie die das sehen. Ja, das Kind zieht zur Mutter. Somit müsste der LU eigentlich gesichert werden. Die Mutter hat aber noch 2 weitere Kinder hier in D, die beide (oder eins?) deutsch sind. Somit dürfte das ein atypischer Fall sein und das Kind müsste eigentlich so oder so ein Visum bekommen. Denn ich fürchte das Einkommen von Mutter und Vater + Kindergeld könnte bei 5 Personen vielleicht nicht ausreichen um den LU zu sichern (ohne Anspruch auf HartzIV zu haben). Andererseits lebt das 11-jährige Kind ja offenbar die ganze Zeit in Vietnam (wo?, bei wem?) - da könnte schon die Frage aufkommen, warum es plötzlich jetzt nach D kommen soll. Also einfach mal mit der ABH reden, wie die sich dazu stellen.   
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huyen51002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #117 - 22.10.2021 um 14:18:10
 
Hallo danke für die Antworten.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder, Tochter 7 Jahre (vietnamesisch) Sohn 20 Monaten (deutsch).  Meine Frau und die beiden Kinder sind erst seit Januar 2021 hier (9 monate). Vorher wohnen Sie alle zusammen in Vietnam. Der 11 jährige Sohn wohnt seit Januar mit meine Schwiegermutter zusammen. Wir beziehen keine Hartz 4, meine Frau macht gerade Intergrationskurs darum kann sie nicht mehr als 100std arbeiten. Wie gesagt wir haben keine Wohnkosten und Nebenkosten. Mit freundlichen Grüßen
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