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Fzf Kind zum Deutscher Vater? (Gelesen: 38.460 mal)
Themen Beschreibung: Bitte um Rat!
reinhard
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Antwort #90 - 10.12.2017 um 21:03:18
 
huyen51002 schrieb am 08.12.2017 um 16:07:28:
Hallo,
Wenn es jetzt nicht geht, dann müssen wir einfach warten.  Die mutter muss dann jetzt A1 schaffen, weil Ehegattenachzug A1 braucht. Mfg


Damit hast Du die seriösen Antworten perfekt zusammengefasst.
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huyen51002
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Antwort #91 - 19.08.2019 um 22:56:43
 
Hallo leute , ich möchte ein bisschen update machen. Ich habe jetzt endlich scheidungstermin am 26.8.2019 also nächste Montag. Im Juli 2019 war ich mal wieder in Vietnam im Urlaub. Die Mutter meines Kind ist jetzt wieder schwanger und ich bin wieder der Vater. Wie soll ich jetzt am besten machen damit Meine Tochter und Sie schnell möglich nach DE kommen können damit Sie hier in Deutschland entbinden kann? Mfg
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Antwort #92 - 20.08.2019 um 05:54:08
 
Rechtzeitig einen Antrag auf ein Visum "zur Geburt eines deutschen Kindes" stellen.

Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung natürlich klar sein - also die Schwangerschaft und die rechtliche Vaterschaft.

Fragen und Antworten zum Wie und Was gibt es in diesem Forum zuhauf.
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huyen51002
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Antwort #93 - 04.05.2020 um 22:33:40
 
Hallo zusammen, ich habe paar Fragen: wie bereits erwähnt meine Freundin ist schwanger von mir. Ich habe bis März die Ehefähigskeitszeugnis fertig gemacht, und dann wollte ich nach Vietnam fliegen um zu heiraten aber es kommt diese Coronapandemie. Ich konnte nicht weg fliegen. Ehefähigkeitszeugnis ist nur 6 Monaten gültig. Am 30.03.2020 ist mein Sohn zur Welt gekommen ( bis jetzt haben wir noch kein Geburtsurkunde gemacht).
Meine Frage: was kann ich jetzt überhaupt machen?
Angenommen nach 6 Monaten kann ich immer noch nicht nach Vietnam fliegen, muss ich dass alles von vorne an machen um Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen( es kostet sehr viel Zeit und Geld).
Kann ich irgendwie von ferne Vaterschaftsanerkennung machen für mein Sohn?
Ich bedanke mich für eure Antwort. Mit freundlichen Grüßen
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Antwort #94 - 05.05.2020 um 02:53:38
 
huyen51002 schrieb am 04.05.2020 um 22:33:40:
Angenommen nach 6 Monaten kann ich immer noch nicht nach Vietnam fliegen, muss ich dass alles von vorne an machen um Ehefähigkeitszeugnis zu bekommen( es kostet sehr viel Zeit und Geld).


Ja. Müsstest Du dann.

Zitat:
Kann ich irgendwie von ferne Vaterschaftsanerkennung machen für mein Sohn?


Ja. Das kannst Du z.B. beim Jugendamt oder vor einem Notar in Deiner Stadt erledigen. Dazu müsste die Kindsmutter eine Zustimmungserklärung bei der deutschen AV ihres Bezirks abgeben. Die AV schickt die dann nach Deutschland, wo sie dem Jugendamt vorgelegt wird.

Mit der dann erteilten Vaterschaftsanerkennungsurkunde kann dann auch die Mutter weiter bei der AV arbeiten (Visum für Mutter, Reisepass für das dann deutsche Kind, etc.)

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #95 - 05.05.2020 um 06:10:27
 
Korrektur zur "Technik":
T.P.2013 schrieb am 05.05.2020 um 02:53:38:
Ja. Das kannst Du z.B. beim Jugendamt oder vor einem Notar in Deiner Stadt erledigen. Dazu müsste die Kindsmutter eine Zustimmungserklärung bei der deutschen AV ihres Bezirks abgeben. Die AV schickt die dann nach Deutschland, wo sie dem Jugendamt vorgelegt wird.

Mit der dann erteilten Vaterschaftsanerkennungsurkunde kann dann auch die Mutter weiter bei der AV arbeiten

Die AV schickt gar nichts nach Deutschland, das wäre Sache der Eltern.

Es ist auch nicht nötig. Die originale Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung aus Deutschland zusammen mit der von der AV beurkundeten Zustimmung der Mutter reichen bereits für T.P.2013 schrieb am 05.05.2020 um 02:53:38:
(Visum für Mutter, Reisepass für das dann deutsche Kind, etc.)

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huyen51002
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Antwort #96 - 19.05.2020 um 21:31:06
 
Hallo, danke für die Antworten. Meine Freundin muss gerade vietnamesischeGeburtsurkunde machen ohne Vater für mein Sohn. Dann müsst sie das legalisieren, dann zu mir schicken nach DE. Dann kann ich erst Vaterschaftsanerkennung abgeben. Es dauert wieder Zeit und Geduld. Ich werde weiterhin berichten. Mit freundlichen Grüßen
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Tina05
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Antwort #97 - 20.05.2020 um 09:28:13
 
huyen51002 schrieb am 19.05.2020 um 21:31:06:
Dann müsst sie das legalisieren, dann zu mir schicken nach DE. Dann kann ich erst Vaterschaftsanerkennung abgeben. Es dauert wieder Zeit und Geduld. Ich werde weiterhin berichten. Mit freundlichen Grüßen
Du kannst die Vaterschaftsanerkennung auch ohne Geburtsurkunde machen, die Angabe der Daten der Mutter und des Kindes reicht dafür aus. Dann spart ihr zumindest einen langen Postweg.

Jedes Standesamt ist verpflichtet, deine Vaterschaftsanerkennung zu beurkunden, sofern du dich ausweisen kannst. Zeig auch dein Ehefähigkeitszeugnis, dann ist klar, dass es nicht darum geht, über eine falsche Vaterschaftsanerkennung die Kindsmutter nach Deutschland zu holen.
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Gruß
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Antwort #98 - 20.05.2020 um 11:03:13
 
Hilfsweise auch Jugendamt oder Notar (für vergleichsweise kleines Geld), wenn im Standesamt ...
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huyen51002
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Antwort #99 - 21.05.2020 um 23:06:50
 
Hallo, danke für die Antworten. Ich habe bereits Mitarbeiter von Jugendamt kontaktiert per email. Bei uns in Magdeburg ist die Vaterschaftsanerkennung über Jugendamt. Ich habe mein Problem geschildert und soweit was ich habe der Herr geschickt und warte nun auf sein Antwort. Heute ist Feiertag und morgen ist Freitag, ich denke mal ich bekomme Antwort nächste Woche. Ich werde dann wieder berichten. Mit freundlichen Grüßen
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Antwort #100 - 24.10.2020 um 00:28:46
 
Hallo Leute,
Ich habe Vaterschaftsanerkennung gemacht, Freundin hat in Deutsche Botschaft Hanoi zugestimmt. Dann haben Antrag auf Nachbeurkundung eines Auslandsgeburt im Geburtregister sowie Namesklärung gemacht. Meinen Sohn hat dann  deutsche Geburtsurkunde, danach haben wir Kinderreisepass beantragt. Es ist alles fertig. Wir haben den Visumantrag für meine Freundin auch schon abgegeben und warten jetzt auf Antwort. Meine Frage sind:
- falls meine Freundin Visum bekommt, wenn Sie einreist brauchen sie ja reiseversicherung aber was ist mit  meinen Sohn? Muss er auch eine reiseversicherung haben?
- wenn die beiden in Deutschland leben müssen Sie ja krankenversicherung haben. Wir sind aber nicht verheiratet, wie ist es mit Krankenversicherung? Ich könnte vorstellen, dass meinen Sohn bei mir familienversichert kann aber was ist mit meine Freundin? Mein Sohn ist erst im 7. monat. Sie kann noch nicht arbeiten gehen. Ich denke Sie muss ja noch den Orientierungskurs noch machen oder?
Ich bedanke mich für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort #101 - 24.10.2020 um 02:29:04
 
huyen51002 schrieb am 24.10.2020 um 00:28:46:
aber was ist mitmeinen Sohn? Muss er auch eine reiseversicherung haben?


Hallo,

nein, er muss keine Reiseversicherung haben.

Zitat:
- wenn die beiden in Deutschland leben müssen Sie ja krankenversicherung haben. Wir sind aber nicht verheiratet, wie ist es mit Krankenversicherung? Ich könnte vorstellen, dass meinen Sohn bei mir familienversichert kann


Das ist korrekt.

Zitat:
aber was ist mit meine Freundin? Mein Sohn ist erst im 7. monat. Sie kann noch nicht arbeiten gehen.


Deine Frau muss sich selbst versichern.
Entweder "freiwillig gesetzlich" versichern oder privat versichern.

Zitat:
Ich denke Sie muss ja noch den Orientierungskurs noch machen oder?


Sie wird zum Integrationskurs verpflichtet werden.
Ob und wie dieser umsetzbar ist nach der Entbindung, das müsst Ihr mit der ABH dann absprechen.

Gruß
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Antwort #102 - 09.11.2020 um 00:45:39
 
huyen51002 schrieb am 24.10.2020 um 00:28:46:
Ich könnte vorstellen, dass meinen Sohn bei mir familienversichert kann


Das solltest Du rechtzeitig vorher Deiner Krankenkasse melden!
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huyen51002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #103 - 20.11.2020 um 22:58:17
 
Vielen dank für die Anrworten.
Meine Freundin hatte seit 19.10.2020 den Visumantrag gestellt. Bis jetzt noch keine Antwort. Weisst jemanden zufällig wie lange es dauert? Werde ich noch von ABH angeschrieben oder so? Soll ich ABH nach fragen, wenn ja wie soll ich schreiben?
Ich danke euch für die Antworten. Mit freundlichen Grüßen
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reinhard
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Antwort #104 - 21.11.2020 um 13:05:01
 
huyen51002 schrieb am 20.11.2020 um 22:58:17:
Meine Freundin hatte seit 19.10.2020 den Visumantrag gestellt. Bis jetzt noch keine Antwort. Weisst jemanden zufällig wie lange es dauert?


Das muss Deine Freundin Dir sagen. Sie erfährt ja als erste, wie lange es dauert, danach Du, wir anderen vermutlich nie, außer Du schreibst es uns.


Zitat:
Werde ich noch von ABH angeschrieben oder so? Soll ich ABH nach fragen, wenn ja wie soll ich schreiben?


Wenn noch was fehlt: ja.

Wenn alle Unterlagen vollständig sind: nein.

Selbst anfragen lohnt sich erst, wenn die Akte aus der Botschaft eingetroffen ist. Ob das der Fall ist, könntest Du im Dezember oder Januar beim Bundesverwaltungsamt in Köln (Visafragen, Bürgerservice) erfragen. Dazu brauchst Du die Vorgangsnummer. Die steht auf der Quittung, die Deine Freundin bekommen hat, fängt mit DE an und hat dann ganz viele Zahlen.
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