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Fzf Kind zum Deutscher Vater? (Gelesen: 38.462 mal)
Themen Beschreibung: Bitte um Rat!
huyen51002
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fzf Kind zum Deutscher Vater?
06.12.2017 um 09:23:59
 
Hallo Leute,
Ich bin seit August 2016 als Deutscher durch Einbürgerung. Ich lebe seit Mai 2017 getrennt, weil meine Frau keine Kinder willr. Ich bin seit 2011 regelmäßig ein mal  im Jahr in Vietnam zum Besuch mein Großeltern. Ich hatte im Jahr 2014 während Urlaub mit eine Frau geschlafen. Jetzt bin ich auch in Vietnam und hat Sie wieder getroffen und Sie hat eine Tochter die mir sehr ähnlich auch sieht. Ich habe Sie gefragt, sie hat gesagt das ist meine Tochter. Ich habe gleich DNA Test in Vietnam gemacht und das ist wirklich meine Tochter. Ich bin erstmal glücklich. Ich mache gerade Vaterschaftsanerkennung bei vietnamesische Behörde, damit meine Tochter eine Vater im Geburtsurkunde hat.
Meine Frage ist: was kann ich bei der deutsche Botschaft in hanoi machen? Hat meine Tochter bzw. ihre Mutter chance nach DE zu kommen?
Ich bedanke mich für die Antwort!
Mfg
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.12.2017 um 09:33:50
 
Da das Kind offenbar vor Deiner Einbürgerung geboren wurde
(oder ich habe den Ablauf oben falsch verstanden)
, ist es nicht deutsch.

Das Kind hat einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit Dir, die Kindesmutter nicht.
Sie ist "sonstiger Familienangehöriger" i.S.d. § 36 AufenthG - es sei denn, sie wird durch Eheschließung mit einem Deutschen ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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huyen51002
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 06.12.2017 um 09:44:14
 
Hallo,
Danke für die Antwort!
Ja genau, meine Tochter ist vor mein Einbürgerung geboren. Kann die Mutter nicht als Personensorge mit kommen?
Danke
Mfg
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huyen51002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 06.12.2017 um 09:49:11
 
Ich muss mindesten 1 trennungsjahr machen bevor meine Rechtsanwältin Antrag beim Gericht stellen wegen Scheidung. Danach kann ich Sie erst heiraten. Mfg
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deerhunter
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Antwort #4 - 06.12.2017 um 10:20:30
 
huyen51002 schrieb am 06.12.2017 um 09:44:14:
a genau, meine Tochter ist vor mein Einbürgerung geboren. Kann die Mutter nicht als Personensorge mit kommen?


Nein, da Sie nicht die Mutter eines Deutschen Kindes ist. Erst heiraten, dann kann Sie auch nach Deutschland
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huyen51002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 06.12.2017 um 14:41:19
 
Danke, für die Antwort!
Angenommen ich mache Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bei der Botschaft fertig. Kann ich meine Tochter und Sie zum Besuch in Deutschland einladen? Sie ist 35 jahre alt und arbeitet zurueit als Buchhalterin in ein kleine Firma.
Mfg
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Saxonicus
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Antwort #6 - 06.12.2017 um 14:49:44
 
huyen51002 schrieb am 06.12.2017 um 14:41:19:
Kann ich meine Tochter und Sie zum Besuch in Deutschland einladen? 

Es bleibt Dir unbenommen wem Du zum Besuch nach Deutschland einlädst. Ob der/die Betreffende dann auch ein Visum erhält steht in den Sternen, denn darüber entscheidet die deutsche Vertretung in Vietnam nach Einschätzung der Rückkehrwilligkeit des Antragstellers.
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deerhunter
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Antwort #7 - 06.12.2017 um 14:58:05
 
Saxonicus schrieb am 06.12.2017 um 14:49:44:
Ob der/die Betreffende dann auch ein Visum erhält steht in den Sternen, denn darüber entscheidet die deutsche Vertretung in Vietnam nach Einschätzung der Rückkehrwilligkeit des Antragstellers. 


Und das könnte zumindest schwierig werden...Kind + Frau und ein FZF / Hochzeitsvisum geht momentan nicht....da könnte die DAV entsprechend knauserig sein! Also ich schätze die Chancen eher gering ein
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huyen51002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 06.12.2017 um 15:18:27
 
Hallo, danke für die Antwort!
Meine Tochter ist es gerade 3 jahre alt geworden. Ich habe Sie noch nicht  richtig kennt gelernt. Es seit september.Es dauert noch ein bisschen Zeit. Ich kann nicht einfach fzf zu mir ohne die Mutter machen. Ich brauche es bis spät Sommer die Zeit für die Scheidung. So bleiben die Beide erstmal weiter in Vietnam. Die Mutter muss auch erstmal A1 machen und ich weisst auch nicht wie lange Sie braucht? Mfg
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lottchen
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Antwort #9 - 06.12.2017 um 16:24:08
 
Wenn sie später als Mutter einen deutschen Kindes nach D kommt benötigt sie kein A1. Nur als Deine Ehefrau schon, aber da es ein deutsches Kind gibt nein.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #10 - 06.12.2017 um 16:28:19
 
lottchen schrieb am 06.12.2017 um 16:24:08:
Wenn sie später als Mutter einen deutschen Kindes nach D kommt benötigt sie kein A1.


Da sie aber Mutter eines vietnamesischen Kindes ist, braucht sie
1) die Heirat (nach der Scheidung)
2) das A1-Zertifikat.


huyen51002 schrieb am 06.12.2017 um 14:41:19:
Angenommen ich mache Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bei der Botschaft fertig.


Sag uns doch vorher:

Wie lange warst Du schon in Deutschland, als das Kind geboren wurde? Was hattest Du am Tag der Geburt für einen Aufenthaltstitel?

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huyen51002
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Antwort #11 - 06.12.2017 um 16:33:31
 
Hallo,
Ich bin seit 1999 in Deutschland da war ich 12. nach mein 18. Geburtstag habe ich NE bis 08/2016 dann die Einbürgerung als Deutscher. Mfg
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #12 - 06.12.2017 um 16:39:38
 
Dann hättest Du die Voraussetzungen erfüllt. Das Kind hätte deutsch sein können.

Leider erfüllt die Mutter die Voraussetzungen nicht. Jetzt kann man daran nichts mehr ändern: Das Kind ist und bleibt erst mal vietnamesisch.
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huyen51002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #13 - 06.12.2017 um 16:46:49
 
Danke für die Antwort!
Ich muss erstmal Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bei der Botschaft machen. Mfg
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #14 - 06.12.2017 um 20:00:13
 
IMHO wird hier eine Sache übersehen, die Gleichberechtigung.
Das Kind hat das Recht, zu seinem deutschen Vater zu ziehen. Wieso sollte die Mutter nicht das Recht haben zu ihren Kind zu ziehen. Hätte das Kind die deutsche STA dürfte sie ohne Auflagen, da das Kind vor der Erlangung der deutschen STA durch den Vater zu Welt kam darf sie nicht.
Das ist gewiss ein Sonderfall für Spezialisten, aber das sollte man bei der Entscheidung berücksichtigen.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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