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Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren? (Gelesen: 19.056 mal)
Holzer
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Antwort #60 - 08.12.2017 um 16:11:51
 
DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Klar werden alle beim Visaverfahren gleich behandelt, allerdings finde ich die fianzielle Beurteilung nicht als Gleichheit.

Die finanzielle Beurteilung ist ja auch nur ein Teil davon...andere Parameter kommen dazu. Ansonsten würde es kaum Visa für Pinays geben...und davon gibt es ja nachweislich genug.

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Hier ist es aber so das eine VE abgegeben wurde und somit der Antragsteller nicht dem Deutschen Staat auf der Tasche liegen würde

Die VE ist aber kein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit.....ich hatte ja mal eine "Kaution" vorgeschlagen! Wollte man aber auch nicht ran!

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Aber daraus zu schließen, dass jemand nicht zurück geht finde ich weit hergeholt.

Macht ja niemand...ist nur ein Teil der Prognose

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Und ehrlich gesagt, die Beurteilung ob jemand die Absicht hat zurück zu kehren ist genauso als würde ich zu einem Wahrsager gehen. 

Ja, manchmal erscheint es so...aber meist passt es schon

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Der Entscheider hat ja noch nicht mal selbst sich ein Bild von der Person gemacht. Er spricht nicht mal mit ihm.

Dafür fehlt oft die Zeit und die sprachliche Verständigung...dafür beschäftigt man "Ortskräfte", die sind auch deutlich günstiger und das spart Steuern

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Was mich aber auch nervt ist die zu lange Bearbeitungszeit einer Remonstration. Es ist Fakt, dass man nicht jeder Zeit Urlaub kriegen kann. Somit ist die ganze Remonstration bei meinem Fall sinnlos.

Das glaube ich dir...aber was soll man machen. Es gibt in vielen AV´en, speziell in Manila einen hohen Personalmangel und niemand kann mehr wie arbeiten. Schreibe an deinen Abgeordneten, dass meht Personal eingestellt wird und das die Auslandsversorgung besser wird.
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Antwort #61 - 08.12.2017 um 16:20:03
 
Was ist dein Problem? Du bringst offen gesagt ziemlich viel Unruhe in die Threads, aber immer geht es um deinen Verlobten, der dich besuchen will.

Fakt ist, dass den Botschaften ein Beurteilungsspielraum bei der Rückkehrbereitschaft gegeben worden ist. D.h. dass es einen Bereich der Exekutive darstellt, der kaum gerichtlich nachgeprüft werden kann weil die fachliche Expertise eben aus der Nähe der Botschaft zum ausländischen Staat gegeben ist.

Siehe C-84/12
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-84/12

Also wenn die Botschaft zu dem Ergebnis kommt, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gegeben sei, dann ist diese eben nicht gegeben. Da helfen auch keine hundert Verpflichtungserklärungen um eine vermeintliche Rückkehrbereitschaft nachzuweisen.

Ausländer haben kein grundgesetzliches Freizügigkeitsrecht in Deutschland. Die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 I GG ist auch einschränkbar. Artikel 8 der EMRK, Achtung der Privatlebens, ermöglicht auch kein bedingungsloses Einreiserecht für Ausländer, sondern Artikel 8 Abs. 2 EMRK ermöglicht ja gerade aus Gründen des wirtschaftlichen Wohls eines Landes das Grundrecht einzuschränken.

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
, aber es steht vor dem Gesetz sind alle gleich

Und so pauschal stimmt es ja nicht. Gleiches muss gleich behandelt werden, ungleiches muss ungleich behandelt werden. Zumal in Deutschland eine Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit erlaubt ist.

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
allerdings finde ich die fianzielle Beurteilung nicht als Gleichheit.

Es mag vielleicht irgendwie deinem moralischen Kompass nicht passen, aber wie Holzer schon schrieb, haben andere Staaten schwächere Sozialsysteme etc.. Außerdem geht es nicht um die finanzielle Beurteilung, sondern um die Rückkehrbereitschaft.

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Hier ist es aber so das eine VE abgegeben wurde und somit der Antragsteller nicht dem Deutschen Staat auf der Tasche liegen würde.

Doch klar. Erst geht der Staat in Vorrechnung und muss dann dem Geld jahrelang hinterherlaufen. In Duisburg wurde mal eine nicht-krankenversicherte rumänische Prostituierte der Bauch aufgeschlitzt und ausm Fenster geworfen. Kostenpunkt 100.000 €. Der "Freier" muss das zahlen, wird aber auch ein leben dauern.
Genauso wie die Fälle wo bspw. Georgier total krank und in ihrer Heimat nicht behandelbar nach Deutschland kommen und Asyl beantragen und dann medizinisch behandelt werden für mehrere zehntausend bis hunderttausend Euro. Gibt bestimmt paar Experten, die würden VEs erteilen, damit ihre Verwandten zumindest in Deutschland behandelt werden und dann stottern die das irgendwann ab, wenn überhaupt.

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
Aber daraus zu schließen, dass jemand nicht zurück geht finde ich weit hergeholt.

Alleine die Einkommenshöhe ist auch nicht ausschlaggebend, aber ggf. ein starker Indikator.

Naja man könnte viel schreiben. Lass dich zum Außenminister wählen und dann erlasse eine Verwaltungsanweisung, dass im Zweifel für die Reisefreiheit entschieden wird.

http://www.tagesspiegel.de/politik/im-zweifel-fuer-die-reisefreiheit/640266.html

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/059/1505975.pdf

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #62 - 08.12.2017 um 17:29:21
 
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Die finanzielle Beurteilung ist ja auch nur ein Teil davon...andere Parameter kommen dazu. Ansonsten würde es kaum Visa für Pinays geben...und davon gibt es ja nachweislich genug.

Das Problem ist nur, dass es bei vielen keine anderen Parameter gibt. Also wird dieses nur herangezogen.
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Die VE ist aber kein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit.....ich hatte ja mal eine "Kaution" vorgeschlagen! Wollte man aber auch nicht ran!

Das ist mir bewusst und habe ich auch nie behauptet.
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Ja, manchmal erscheint es so...aber meist passt es schon

Woher willst du wissen, dass es passt. Das würdest du nur wissen, wenn man die Person nach Deutschland lassen würde und sie kommt nicht zurück
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Dafür fehlt oft die Zeit und die sprachliche Verständigung...dafür beschäftigt man "Ortskräfte", die sind auch deutlich günstiger und das spart Steuern

Also gerade auf den Philippinen dürfte eine sprachliche Verständigung möglich sein auf Englisch. Klar muss man es bei allen Botschaften gleich machen. Aber natürlich sehe ich da eine große Fehlerquelle bei der Beurteilung, wenn man die Person nie gesprochen hat.
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:
Das glaube ich dir...aber was soll man machen. Es gibt in vielen AV´en, speziell in Manila einen hohen Personalmangel und niemand kann mehr wie arbeiten. Schreibe an deinen Abgeordneten, dass meht Personal eingestellt wird und das die Auslandsversorgung besser wird. 

Das zu wenig Personal da ist, ist ja auch das Problem. Ich unterstelle den Mitarbeitern auch nicht, dass sie nicht arbeiten. Klar muss das Personalproblem durch die Politik gelöst werden. Das die Mitarbeiter nichts dafür können, dass sie mit der Bearbeitung nicht hinterkommen, sehe ich genauso.
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Was ist dein Problem? Du bringst offen gesagt ziemlich viel Unruhe in die Threads, aber immer geht es um deinen Verlobten, der dich besuchen will. 

In die Threads? Immer um meinen Verlobten? Hier habe ich dazu gesprochen. Jo weil es auch die DBM betrifft. Und in welche Threads bringe ich bitte noch Unruhe?
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Fakt ist, dass den Botschaften ein Beurteilungsspielraum bei der Rückkehrbereitschaft gegeben worden ist. D.h. dass es einen Bereich der Exekutive darstellt, der kaum gerichtlich nachgeprüft werden kann weil die fachliche Expertise eben aus der Nähe der Botschaft zum ausländischen Staat gegeben ist. 

Ich kenne durchaus die Rechtssprechung. Leider finde ich es jetzt gerade nicht, aber es gibt durchaus ein Urteil wo ein Richter klare Richtlinien einfordert, weil vieles widersprüchlich von den Botschaften berücksichtigt wird. Einmal wird gesagt ok der geht zurück weil pflegebedürftigte Oma und beim nächsten wird gesagt, wenn jemand anderes die Oma zwei Wochen pflegen kann, warum sollte der dann zurück gehen. Viele solcher Beispiele sind da aufgeführt. Es wird alles frei beurteilt.
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Also wenn die Botschaft zu dem Ergebnis kommt, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gegeben sei, dann ist diese eben nicht gegeben. Da helfen auch keine hundert Verpflichtungserklärungen um eine vermeintliche Rückkehrbereitschaft nachzuweisen. 

Ich habe nie behauptet, dass eine VE die Rückkehrbereitschaft nachweist.
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Zumal in Deutschland eine Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit erlaubt ist.

Wo steht den sowas? Ich glaube z.B. als Arbeitgeber würde ich wahnsinnige Probleme mit dem Arbeitsgericht kriegen, wenn ich sagen würde z.B. Ich stelle dich nicht ein, weil du türkischer Staatsbürger bist.
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:
Außerdem geht es nicht um die finanzielle Beurteilung, sondern um die Rückkehrbereitschaft. 

Die aber vielfach nur sich auf das fianzielle bezieht.

Und zu dem mit VE und große Kosten die der Staat vorschiessen müsste. Natürlich gibt es diese Fälle. Aber es gibt sie trotz der jetzigen Beurteilung der Botschaften. Woher will man wissen, dass es mehr würde?

Aber für mich ist das Thema hier jetzt auch erledigt. Wir brauchen nicht weiter drüber diskutieren, weil die Rechtslage ändern wir dadurch auch nicht.

Nur was ich schlimm finde, dass man sich auf den Botschaftsseiten sich ein Merkblatt anguckt, was man alles für den Antrag braucht. Aber aus diesem Merkblatt geht nicht verständlich hervor, was es sich mit dem Punkt Verwurzelung auf sich hat. Dieses sollte verständlicher klargestellt werden. Das es hier um die Rückkehrbereitschaft geht und wie wichtig dieser Punkt ist, ist nicht klar.

Nach der Ablehnung wird dann gesucht und dann werden einem die Augen geöffnet, worum es bei diesem Punkt geht. Wenn wir dieses vorher gewußt hätten, wären wir da ganz anders rangegangen. Aber so. Naja gut sie wollen wissen ob er Arbeit hat und Urlaub bekommt. Fertig Punkt erledigt.

Tja nun bin ich schlauer und ich denke das geht vielen so.
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Antwort #63 - 08.12.2017 um 18:01:21
 
Saxonicus schrieb am 08.12.2017 um 14:28:42:
Der TE ist doch überhaupt kein Gesprächspartner für die AV in Manila
Eben.

DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 14:42:51:
Sorry müsst ihr jetzt die ganze Zeit darauf rum hacken?

Wir hacken nicht draufherum, sondern erklären, wer in seinem eigenen Interesse irgendwas fragen sollte bzw. könnte.
Aus welchem Grund sollte ein Deutscher in Deutschland bei der DBM mal allgemein anfragen, ob irgendjemand  persönlich dort erscheinen muss oder nicht.
Sorry, was soll das denn?
Das andere hat mir @Holzer schon vorweg genommen. Danke dafür.
Du verwechselst doch hier den Status des jeweiligen.
Du kannst auch nicht fast überall hin ohne Visum. Es gibt noch genügend Staaten, die nicht jeden Deutschen reinlassen. Die die Visa-Anträge genau prüfen.

Edwin67 schrieb am 08.12.2017 um 00:40:20:
Es ist am Ende immer ein stochastisches Experiment
Aus deiner Mathematiker-Sicht vielleicht.
Aus Sicht der Erfahrungswerte der MA dort eher nicht.
Die Unschuldsvermutung? Meine Güte, was soll das denn hier? Bewegst du dich schon im Strafrecht?
Die junge Philippina wird mir immer sympathischer. Die weiss, was sie will und was sie nicht will.
Sehr gut.
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Antwort #64 - 08.12.2017 um 18:06:18
 
DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 15:55:14:
aber es steht vor dem Gesetz sind alle gleich.

Uii, und für wen gilt das deutsche Grundgesetz?
Beim Visaverfahren werden auch nicht alle gleich behandelt. Das geht gar nicht.
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Antwort #65 - 08.12.2017 um 18:16:14
 
KaGe schrieb am 08.12.2017 um 18:06:18:
Uii, und für wen gilt das deutsche Grundgesetz?


Das Grundgesetz gilt für die Bundesrepublik Deutschland und das Auswärtige Amt vertreten durch die Botschaft ist ein Organ der Bundesrepubik Deutschland und ein Organ der BRD unterliegt dem Grundgesetz.
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Antwort #66 - 08.12.2017 um 18:30:22
 
KaGe schrieb am 08.12.2017 um 18:01:21:
Du kannst auch nicht fast überall hin ohne Visum. Es gibt noch genügend Staaten, die nicht jeden Deutschen reinlassen. Die die Visa-Anträge genau prüfen.

Genau so ist es. Jedes Land entscheidet im eigenen Ermessen darüber, wem es ins Land lässt und wem nicht. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Einreise (zumindest nicht in einem Fall wie hier). Andere Länder sind da weitaus rigoroser, da gibt keine Remonstration bei einer Visaablehnung. Entweder es gibt ein Visum oder eben nicht. Punkt.

@DerRalf
...und nun erkläre mir bitte mal, wo im GG steht, das jeder Ausländer ein Recht auf Einreise in das Bundesgebiet hat?
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Antwort #67 - 08.12.2017 um 19:10:29
 
Saxonicus schrieb am 08.12.2017 um 18:30:22:
...und nun erkläre mir bitte mal, wo im GG steht, das jeder Ausländer ein Recht auf Einreise in das Bundesgebiet hat? 


Wo habe ich gesagt, dass im GG steht, dass jeder ein Recht auf Einreise in die BRD hat? Ich habe mich nur zu den Beurteilungskriterien des Visums in Bezug auf das GG geäußert. Natürlich steht das auf dünnem Eis. Und ehrlich das auszufechten würde mich reizen, aber die finanziellen Mittel habe ich nicht.
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Antwort #68 - 08.12.2017 um 19:17:46
 
Aber Leute lasst uns jetzt mal zur sachlichen Seite zurück kehren. Klar meine Nerven lagen blank und liegen sie immer noch. Aber an der Beurteilung können wir nichts ändern. Und bei den Beurteilungen wird es zu Fehlern kommen, da es eine rein subjektive Entscheidung ist. Damit muss ich leben und tue ich auch. Im übrigen haben mein Verlobter und ich uns damit jetzt abgefunden. Es lässt sich nicht ändern und ist nunmal so.
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Antwort #69 - 08.12.2017 um 20:01:46
 
Ralf, merkst du noch, dass du 2 sehr unterschiedliche Sachverhalte immerzu und immer noch als eins beschreibst.
Damit zerreisst du nicht nur den Thread, sondern bringst auch sachfremde Argumente in Edwins Problem.

Die finanzielle Beurteilung bringt doch niemand bei der Visumsabteilung in Manila auf den Tisch.
Wie oft hast du gelesen, dass vor allem die Rückkehrbereitschaft *bewertet* wird?
Warum sollte das rein subjektiv bewertet werden und die objektiven Kriterien ohne Würdigung bleiben?



Lies doch einfach in Ruhe nochmal die allerersten 3-4 Beiträge von Edwin.

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Antwort #70 - 08.12.2017 um 20:27:24
 
KaGe bezüglich Edwins Problem hast du Recht. Es ging nie um die finanzielle Seite. Klar da habe ich meinen Fall reingebracht. Sorry mein Fehler. Sehe ich ein.

Aber trotzdem ist die Einschätzung der Rückkehrbereitschaft rein subjektiv, weil du kannst nicht sagen ob jemand zurück geht oder nicht. Ich könnte noch so reich dort sein, noch sonst was an Grundbesitz haben. Noch eine Pflegebedürftige Mutter. Wer sagt dass ich nicht froh bin die Pflege meiner Mutter, weil ich sie nicht leiden kann, los zu sein?

Das sind alles subjektive Bewertungen. Objektiv kann man nie einschätzen ob jemand zurück geht oder nicht. Wir können nicht in die Zukunft schauen.

Bei Edwins Sache dürfte schon am meisten das Problem mit 3 Monaten sein. Das klingt unglaubwürdig bei einem so wichtigen Job. Dies müssten sie schon sehr gut erklären können.
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Antwort #71 - 09.12.2017 um 11:00:03
 
Nein, die Bewertung erfolgt nicht rein subjektiv.
Der Antragsteller soll etliche Fakten (objektive Tatbestände) in seinen Antrag packen, möglichst solche Fakten, die den Entscheider zum positiven Bescheid bringen.
Der positive Bescheid heisst hier: Erteilung des Visums.
Ob derjenige aber dann tatsächlich zurückkehrt?--- Das weiss letztlich niemand in der Botschaft oder Konsulat. Eben. Nur dieser Gedanke ist subjektiv.

Deshalb wird die Bewertung immer anhand der Tatsachen, also objektiv, erfolgen. Und auch das persönliche Erscheinen und Auftreten beim ersten V-Antrag ist ein objektives Kriterium.

Objektiv oder subjektiv---hat nichts mit dem Blick in den Menschen oder in die Zukunft zu tun.
Da irrst du.

Die Freundin von Edwin ganz allein müsste der DBM erklären, warum es für sie durchaus möglich ist, 3 Monate am Stück ihrer Arbeit, ihren sonstigen gesellsch. Tätigkeiten usw. fernzubleiben.
Edwin sollte dazu überhaupt nichts äussern, er sollte nur VE-Geber sein.

Ich habe mich nur zu den Beurteilungskriterien des Visums in Bezug auf das GG geäußert.
Ja, und?



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Antwort #72 - 09.12.2017 um 22:49:13
 
DerRalf schrieb am 08.12.2017 um 20:27:24:
Bei Edwins Sache dürfte schon am meisten das Problem mit 3 Monaten sein. Das klingt unglaubwürdig bei einem so wichtigen Job. Dies müssten sie schon sehr gut erklären können.


Obwohl auch ich mit dem Thema erst mal abgeschlossen habe, will ich nur bemerken, dass sie mit einem Schreiben des Bürgermeisters von Dapitan City in Manila angereist ist, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ihr dieser Urlaub genehmigt wird.
Mal sehen, was dann in der Remonstrationsanwort steht, wenn sie die Philippina erreicht.

Und weil von einem Mitschreiber immer wieder etwas unterstellt wird, dass nur ich diesen "Urlaub" wollte, will ich noch mal deutlich sagen (ohne sie wortwörtlich zu zitieren), dass sie nun sehr enttäuscht zu Hause sitzt, die Welt nicht mehr versteht und einfach nicht verstehen kann, was da gemeint ist, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet ist.

Und zum Schluss- und dann würde ich mich freuen, wenn man diesen Thread schließen könnte- möchte ich nur noch mal freundlichst erinnern, dass es nicht eine Mathematikersicht und eine "richtige" Sicht gibt. Der Grund aller Streitereien auf dieser Welt sind ungenügende Daten(nutzung), denn dann kommen Emotionen ins Spiel... und bitte, das ist nicht von mir, ich bin nur ein durchschnittlich begabter Mensch, der ab und zu mal was nachliest.
Bis bald!
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Antwort #73 - 10.12.2017 um 06:19:09
 
Edwin67 schrieb am 09.12.2017 um 22:49:13:
dass sie mit einem Schreiben des Bürgermeisters von Dapitan City in Manila angereist ist, aus dem eindeutig hervorgeht, dass ihr dieser Urlaub genehmigt wird.


Sorry, wenn ich dir die Hoffnung nehmen muss. Ein solches Schreiben ist absolut nichts wert. Die Philippinen und Ihr "öffentliches" Personal gelten als extrem korrupt. Für ein wenig Geld erhält man jedes Schreiben, auch vom Bürgermeister (oder gerade  Cool ) einer Kleinstadt! Das gilt überhaupt nichts, im Gegenteil. Es heißt übersetzt, dass der Job der Dame eben nicht so wichtig ist und man problemlos 3 Monate auf Sie verzichten kann.
Versuche das nächste Mal den ortsüblichen Urlaub von 2- 3 Wochen und es wird klappen.

Edwin67 schrieb am 09.12.2017 um 22:49:13:
Und weil von einem Mitschreiber immer wieder etwas unterstellt wird, dass nur ich diesen "Urlaub" wollte, will ich noch mal deutlich sagen (ohne sie wortwörtlich zu zitieren), dass sie nun sehr enttäuscht zu Hause sitzt, die Welt nicht mehr versteht und einfach nicht verstehen kann, was da gemeint ist, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gewährleistet ist.


Wenn Sie jetzt schon enttäuscht ist, dann sei vorsichtig falls ihr mal heiraten wollt. Das Visumprocedere wird dann noch um einiges aufwändiger und da bleiben Enttäuschungen nicht aus

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Antwort #74 - 10.12.2017 um 18:30:12
 
Hallo Holzer,
vielen Dank für die nette Antwort. Ich werde das so angehen.
Holzer schrieb am 10.12.2017 um 06:19:09:
Wenn Sie jetzt schon enttäuscht ist, dann sei vorsichtig falls ihr mal heiraten wollt. Das Visumprocedere wird dann noch um einiges aufwändiger und da bleiben Enttäuschungen nicht aus

So weit habe ich noch nicht vorgedacht, aber das befürchte ich auch, werde mich dann VORHER hier belesen und befragen, weil meine Sichtweise offensichtlich nicht zielführend ist...  Zwinkernd
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