Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:Die finanzielle Beurteilung ist ja auch nur ein Teil davon...andere Parameter kommen dazu. Ansonsten würde es kaum Visa für Pinays geben...und davon gibt es ja nachweislich genug.
Das Problem ist nur, dass es bei vielen keine anderen Parameter gibt. Also wird dieses nur herangezogen.
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:Die
VE ist aber kein Nachweis für die Rückkehrwilligkeit.....ich hatte ja mal eine "Kaution" vorgeschlagen! Wollte man aber auch nicht ran!
Das ist mir bewusst und habe ich auch nie behauptet.
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:Ja, manchmal erscheint es so...aber meist passt es schon
Woher willst du wissen, dass es passt. Das würdest du nur wissen, wenn man die Person nach Deutschland lassen würde und sie kommt nicht zurück
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:Dafür fehlt oft die Zeit und die sprachliche Verständigung...dafür beschäftigt man "Ortskräfte", die sind auch deutlich günstiger und das spart Steuern
Also gerade auf den Philippinen dürfte eine sprachliche Verständigung möglich sein auf Englisch. Klar muss man es bei allen Botschaften gleich machen. Aber natürlich sehe ich da eine große Fehlerquelle bei der Beurteilung, wenn man die Person nie gesprochen hat.
Holzer schrieb am 08.12.2017 um 16:11:51:Das glaube ich dir...aber was soll man machen. Es gibt in vielen AV´en, speziell in Manila einen hohen Personalmangel und niemand kann mehr wie arbeiten. Schreibe an deinen Abgeordneten, dass meht Personal eingestellt wird und das die Auslandsversorgung besser wird.
Das zu wenig Personal da ist, ist ja auch das Problem. Ich unterstelle den Mitarbeitern auch nicht, dass sie nicht arbeiten. Klar muss das Personalproblem durch die Politik gelöst werden. Das die Mitarbeiter nichts dafür können, dass sie mit der Bearbeitung nicht hinterkommen, sehe ich genauso.
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:Was ist dein Problem? Du bringst offen gesagt ziemlich viel Unruhe in die Threads, aber immer geht es um deinen Verlobten, der dich besuchen will.
In die Threads? Immer um meinen Verlobten? Hier habe ich dazu gesprochen. Jo weil es auch die DBM betrifft. Und in welche Threads bringe ich bitte noch Unruhe?
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:Fakt ist, dass den Botschaften ein Beurteilungsspielraum bei der Rückkehrbereitschaft gegeben worden ist. D.h. dass es einen Bereich der Exekutive darstellt, der kaum gerichtlich nachgeprüft werden kann weil die fachliche Expertise eben aus der Nähe der Botschaft zum ausländischen Staat gegeben ist.
Ich kenne durchaus die Rechtssprechung. Leider finde ich es jetzt gerade nicht, aber es gibt durchaus ein Urteil wo ein Richter klare Richtlinien einfordert, weil vieles widersprüchlich von den Botschaften berücksichtigt wird. Einmal wird gesagt ok der geht zurück weil pflegebedürftigte Oma und beim nächsten wird gesagt, wenn jemand anderes die Oma zwei Wochen pflegen kann, warum sollte der dann zurück gehen. Viele solcher Beispiele sind da aufgeführt. Es wird alles frei beurteilt.
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:Also wenn die Botschaft zu dem Ergebnis kommt, dass die Rückkehrbereitschaft nicht gegeben sei, dann ist diese eben nicht gegeben. Da helfen auch keine hundert Verpflichtungserklärungen um eine vermeintliche Rückkehrbereitschaft nachzuweisen.
Ich habe nie behauptet, dass eine
VE die Rückkehrbereitschaft nachweist.
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:Zumal in Deutschland eine Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit erlaubt ist.
Wo steht den sowas? Ich glaube z.B. als Arbeitgeber würde ich wahnsinnige Probleme mit dem Arbeitsgericht kriegen, wenn ich sagen würde z.B. Ich stelle dich nicht ein, weil du türkischer Staatsbürger bist.
Aras schrieb am 08.12.2017 um 16:20:03:Außerdem geht es nicht um die finanzielle Beurteilung, sondern um die Rückkehrbereitschaft.
Die aber vielfach nur sich auf das fianzielle bezieht.
Und zu dem mit
VE und große Kosten die der Staat vorschiessen müsste. Natürlich gibt es diese Fälle. Aber es gibt sie trotz der jetzigen Beurteilung der Botschaften. Woher will man wissen, dass es mehr würde?
Aber für mich ist das Thema hier jetzt auch erledigt. Wir brauchen nicht weiter drüber diskutieren, weil die Rechtslage ändern wir dadurch auch nicht.
Nur was ich schlimm finde, dass man sich auf den Botschaftsseiten sich ein Merkblatt anguckt, was man alles für den Antrag braucht. Aber aus diesem Merkblatt geht nicht verständlich hervor, was es sich mit dem Punkt Verwurzelung auf sich hat. Dieses sollte verständlicher klargestellt werden. Das es hier um die Rückkehrbereitschaft geht und wie wichtig dieser Punkt ist, ist nicht klar.
Nach der Ablehnung wird dann gesucht und dann werden einem die Augen geöffnet, worum es bei diesem Punkt geht. Wenn wir dieses vorher gewußt hätten, wären wir da ganz anders rangegangen. Aber so. Naja gut sie wollen wissen ob er Arbeit hat und Urlaub bekommt. Fertig Punkt erledigt.
Tja nun bin ich schlauer und ich denke das geht vielen so.