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Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren? (Gelesen: 19.060 mal)
DerRalf
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Antwort #45 - 06.12.2017 um 23:01:01
 
T.P.2013 schrieb am 06.12.2017 um 21:22:36:
Hallo,

ist das jetzt eine private Meinung oder gibt es dazu Verbindliches (RE, verbindliche Verfahrensweisen der jew. AVen o.ä.)?

Gruß



Nun wenn ich das Visahandbuch lese, ist dazu nichts klares gesagt. Wenn ich aber es interpretiere, kann auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden. Allerdings eher, wenn ein Visum schon mal erteilt wurde und rechtmäßig in Anspruch genommen wurde. Dies ist in diesem konkreten Fall ja nicht passiert. Von daher muss sie wohl nochmal zur DBM anreisen.

Nochmal was zu dem Post, von wegen sie will ja was, welcher nicht von dir ist. Ich finde es abartig, dass wir uns so arrogant darstellen, dass Menschen betteln müssen Deutschland zu besuchen.
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T.P.2013
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Antwort #46 - 06.12.2017 um 23:58:58
 
DerRalf schrieb am 06.12.2017 um 23:01:01:
Nun wenn ich das Visahandbuch lese, ist dazu nichts klares gesagt. Wenn ich aber es interpretiere, kann auf das persönliche Erscheinen verzichtet werden. Allerdings eher, wenn ein Visum schon mal erteilt wurde und rechtmäßig in Anspruch genommen wurde. Dies ist in diesem konkreten Fall ja nicht passiert. Von daher muss sie wohl nochmal zur DBM anreisen.


Das Handbuch und die Webauftritte div. AVen kann ich auch lesen und interpretieren - deshalb habe ich mich ganz konkret an den MA und damit "Insider" einer AV gewendet, der dazu eine grundsätzliche Aussage getroffen hat. Aber danke...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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DerRalf
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Antwort #47 - 07.12.2017 um 00:04:40
 
T.P.2013 schrieb am 06.12.2017 um 23:58:58:
Das Handbuch und die Webauftritte div. AVen kann ich auch lesen und interpretieren - deshalb habe ich mich ganz konkret an den MA und damit "Insider" einer AV gewendet, der dazu eine grundsätzliche Aussage getroffen hat. Aber danke...


Du es war auch keine Kritik an dir. Ich wollte damit nur sagen, das der TE sich an die DBM wenden solte und auch dass es sein könnte, das die DBM ein erneutest Erscheinen verlangt und dass sie es können.
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Antwort #48 - 07.12.2017 um 11:48:45
 
DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 00:04:40:
Ich wollte damit nur sagen, das der TE sich an die DBM wenden solte

Wieso das denn? Augenrollen
Der TE hat doch nur insoweit mit der Sache zu tun, dass er die VE abgegeben hat. Er selbst hat absolut nichts mit der DBManila zu tun. Er hat sich schon viel zu viel aus eigenem Interesse reingehängt.
Ausserdem hat er grade erklärt, er fliegt über Weihnachten wieder hin. Hast du etwa noch Fragen zur Konstellation dieses Sachverhaltes? Zwinkernd

DerRalf schrieb am 06.12.2017 um 23:01:01:
Ich finde es abartig, dass wir uns so arrogant darstellen, dass Menschen betteln müssen Deutschland zu besuchen.

Wenn du genau nachliest, was der TE hier schreibt, ist es wohl doch so, dass nicht die Philippina  gebettelt hat.
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DerRalf
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Antwort #49 - 07.12.2017 um 19:40:59
 
Also erstmal habe ich gelesen, dass er Weihnachten hinfliegt. Habe ich irgendwas gesagt, was damit zu tun hat? Nein

Wo ist das Problem, dass er eine nette Mail an die Botschaft schreibt und allgemein fragt, ob ein nochmaliges Erscheinen notwendig ist? Wir beantwortet die DBM immer auf fragen zum Visaverfahren, natürlich nicht Personenbezogen.

Die Sache mit dem betteln war allgemein gemeint und ich denke mir die Philippinerin möchte durchaus auch Deutschland besuchen und nicht nur er möchte dies.
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Antwort #50 - 07.12.2017 um 22:32:19
 
DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 19:40:59:
Habe ich irgendwas gesagt, was damit zu tun hat?

Nein, man muss doch nur lesen, was geschrieben steht.
Ich frage dich nochmal: Wieso sollte ER denn an die DBM schreiben und fragen, ob SIE ndort ochmals erscheinen soll?

Aus welchem Grund sollte eine Antragstellerin das nicht selbst tun können, wenn sie nach evtl. Remo-Ablehnung dann evtl. noch ein neues Visum beantragt?

Auch allgemein betrachtet: Die Philippina hat nicht gebettelt.
Und andere Antragsteller brauchen auch nicht betteln, sondern gut begründete Anträge stellen.
WIR stellen uns nicht arrogant dar, ich weiss nicht, wenn du mit WIR meinst.
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DerRalf
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Antwort #51 - 07.12.2017 um 23:24:54
 
KaGe schrieb am 07.12.2017 um 22:32:19:
Nein, man muss doch nur lesen, was geschrieben steht.
Ich frage dich nochmal: Wieso sollte ER denn an die DBM schreiben und fragen, ob SIE ndort ochmals erscheinen soll?

Aus welchem Grund sollte eine Antragstellerin das nicht selbst tun können, wenn sie nach evtl. Remo-Ablehnung dann evtl. noch ein neues Visum beantragt?

Auch allgemein betrachtet: Die Philippina hat nicht gebettelt.
Und andere Antragsteller brauchen auch nicht betteln, sondern gut begründete Anträge stellen.
WIR stellen uns nicht arrogant dar, ich weiss nicht, wenn du mit WIR meinst.


So natürlich kann auch die Antragstellerin eine Mail an die DBM schreiben und nachfragen, ob sie nochmal erscheinen muss. Das steht ausser Frage. Sie kann natürlich dann auch auf sich bezogen Fragen stellen. Aber der TE kann allgemein nachfragen.

Nun zu dem Besuch bezüglich Weihnachten. Ich habe verstanden, dass der TE Weihnachten nun sie besuchen will. Aber der TE fragte, ob ein Erscheinen bei der DBM notwendig ist, wenn sie erneut ein Visa beantragen möchte. Darauf bin ich eingegangen und habe gesagt, dass sie dieses mit der DBM klären sollten. Das ist unabhängig von Weihnachten. Vielleicht wollen sie ja dass sie für Ostern ein Visum beantragt.

deerhunter schrieb am 06.12.2017 um 07:14:57:
Wer etwas will, muss sich schon etwas einbringen!

Hierauf bezog ich mich mit dem betteln. Was muss ich als Deutscher einbringen, wenn ich wohin will? Wir Deutschen können fast überall hinreisen ohne Probleme, verlangen aber von anderen Staatsangehörigen sonst was für Voraussetzungen. Ich könnte, sofern ich Hartz4 Empfänger bin, und mir irgendjemand den Flug bezahlt nahezu überall auf der Welt hinfliegen. Umgekehrt ist dies nicht möglich.  Da reicht eine Vollzeitstelle nicht, da der Antragsteller z.B. wenig verdient. Da wird gleich gesagt, der geht wahrscheinlich nicht zurück. Sorry dieses Verhalten von Deutschland finde ich arrogant und menschenverachtend. Dies ist aber eine Diskussion, die hier nicht angebracht ist, da wir uns eher mit der rechtlichen Seite befassen sollten. Aber nochmal was zu rechtlichen Sache. Ich persönlich finde die finanzielle Beurteilung nicht dem Grundgesetz entsprechend.
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Antwort #52 - 08.12.2017 um 00:36:49
 
DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Was muss ich als Deutscher einbringen, wenn ich wohin will? Wir Deutschen können fast überall hinreisen ohne Probleme....

Das war aber nicht immer so und hat sich erst nach und nach so entwickelt, weil die meisten deutschen Staatsangehörigen die Reise eben nicht zur Einwanderung in andere Länder nutzten, sondern vereinbarungsgemäß wieder nach Hause zurückkehrten. Das sprach sich herum und deshalb verzichteten viele Staaten auf die Visumspflicht für deutsche Bürger.

Zitat:
....verlangen aber von anderen Staatsangehörigen sonst was für Voraussetzungen. Ich könnte, sofern ich Hartz4 Empfänger bin, und mir irgendjemand den Flug bezahlt nahezu überall auf der Welt hinfliegen. Umgekehrt ist dies nicht möglich.Da reicht eine Vollzeitstelle nicht, da der Antragsteller z.B. wenig verdient. Da wird gleich gesagt, der geht wahrscheinlich nicht zurück. Sorry dieses Verhalten von Deutschland finde ich arrogant und menschenverachtend. 

Auch das wurde doch nicht aus Jux und Dollerei so entschieden, sondern hatte handfeste Gründe. Hier handelt es sich nicht um eine deutsche Entscheidung, sondern um einen Beschluss aller Schengenstaaten. Für manche  Staatsangehörigkeiten wurde die Visumspflicht doch erst dann eingeführt, als viele die Visumsfreiheit zur illegalen Einwanderung missbrauchten, in Deutschland verblieben und nicht in ihre Länder zurückkehrten. 
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« Zuletzt geändert: 08.12.2017 um 00:52:50 von Saxonicus »  

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Antwort #53 - 08.12.2017 um 00:40:20
 
Abschlussstand: Also bis heute, zum eigentlichen Abreisetag von dort, ist keine Antwort von der Botschaft an die Philippina eingetroffen.
Diese indirekte Ablehnung der Remonstration ist für mich eine glatte Fehlentscheidung. Der Mitarbeiter der Botschaft hätte mit einem Anruf/Nachfrage beim Bürgermeister der Stadt Dapitan City sämtliche Dokumente überflüssig gemacht. Alle Kontaktdaten waren angegeben. Sie ist dort eine Person im öffentlichen Leben, die sich beruflich und in ihrer Freizeit gesellschaftlich engagiert. Die Frage nach Rückkehrbereitschaft stellt sich da gar nicht mehr. Aber das ist nun um's Eck. Frühestens im Juli/August nächstes Jahr sieht sie eine neue Chance, sich aus der Arbeit frei zu machen.

Zu der angeführten offiziellen Statistik bezüglich unter 9% Ablehnungen möchte ich noch bemerken, dass diese Zahl nichts aussagt, da keine altersspezifische Aussage über die hier interessierenden jungen Frauen von ca. 20 bis 30 Jahren getroffen ist.
Aber das soll jetzt weder eine pauschale Kritik an irgendeiner Botschaft sein oder ein Nachtreten. Ich habe doch die Mathematik nicht erfunden. Es ist am Ende immer ein stochastisches Experiment, eine Rückkehrbereitschaft einzuschätzen, weil die Beantwortung der Frage nun mal erst durch die Zukunft erfolgt, vor allem bei Leuten, die den Antrag zum ersten Mal stellen. Und die hier in Deutschland so gewohnte Unschuldsvermutung spielt anscheinend keine Rolle.
Es wäre so ähnlich, als würde man einem Antragsteller die Fahrerlaubnis verweigern, weil man glaubt, dass die Bereitschaft zum Halten an die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht gegeben ist (da würden mir sofort 20 Punkte einfallen, an denen man das mit gewissen Wahrscheinlichkeiten festmachen könnte). Und der könnte das auch niemals beweisen, dass er sich an alles hält...
Na mal sehen, wie sich das entwickelt. Bis jetzt sieht die junge Frau ihren Besuch bei der Botschaft und das Interview als einmalig, da diese Fragen nach Prostitution u. ä. sensible Gemüter schon beleidigen können. Das möchte sie nicht noch einmal erleben, sagt sie zum heutigen Zeitpunkt.


Ich danke allen, die sich einfühlend und hilfreich zum Thema geäußert haben und wünsche allen,also auch den Mitarbeitern der Botschaft, eine schöne Weihnachtszeit, weil ich nach wie vor nicht glaube, dass jemand sich absichtlich so entscheidet.

Gruß Edwin






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Antwort #54 - 08.12.2017 um 11:11:07
 
Hallo Edwin,

das sie keine Antwort hat, tut mir leid. Die Praxis ist schon schlimm, weil es kann sein, dass die Remonstration erfolgreich ist und sie dann sagen, jetzt kann sie das Visa bekommen. Nur was das unsinnige dann ist, dass der Arbeitgeber nicht Urlaub nach Meinung der Botschaft geben kann. Ist bei meinem Verlobten dasselbe. Er kann nur zwischen den Jahren weg. So bringt es nichts, wenn die Remonstration danach erfolgreich ist. Man kann das Visa erst drei Monate vorher beantragen. Bei uns war kein Termin frei zur Antragsabgabe. So erfolgte die Abgabe Anfang November. Abgelehnt innerhalb einer Woche. Remonstration nach 4 Tagen eingelegt. Vorgetsren habe ich noch etwas zur Remonstration nachgereicht als Nachweis und habe in der Mail höfflich gefragt, wie lange die derzeitige Bearbeitungsdauer ist. Heute die Antwort der DBM: "Wegen des hohen Arbeitsanfalls muss derzeit mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden. Zur Zeit beträgt die Bearbeitungsdauer ungefähr 8-12 Wochen." Tja d.h. ich werde keinen Besuch bekommen können. Weil acht Wochen wäre schon Mitte Januar. Unmöglich. Dann sollten sie auch einen Visaantrag früg genug ermöglichen, damit eine Remonstration vor dem geplanten Zeitpunkt bearbeitet wird.
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Antwort #55 - 08.12.2017 um 14:28:42
 
KaGe schrieb am 07.12.2017 um 22:32:19:
Wieso sollte ER denn an die DBM schreiben und fragen, ob SIE ndort ochmals erscheinen soll?

Der TE ist doch überhaupt kein Gesprächspartner für die AV in Manila, das ist nur die Visumsantragstellerin. Dass er für die Antragstellerin eine VE abgegeben hat, ist doch für die AV völlig irrelevant.
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Antwort #56 - 08.12.2017 um 14:42:51
 
Sorry müsst ihr jetzt die ganze Zeit darauf rum hacken?

Natürlich kann die Antragstellerin selber nachfragen. Der TE kann aber auch allgemein nachfragen. Wie gesagt allgemein und nicht personenbezogen.

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Antwort #57 - 08.12.2017 um 14:48:48
 
DerRalf schrieb am 06.12.2017 um 23:01:01:
Allerdings eher, wenn ein Visum schon mal erteilt wurde und rechtmäßig in Anspruch genommen wurde. Dies ist in diesem konkreten Fall ja nicht passiert. Von daher muss sie wohl nochmal zur DBM anreisen

Also mal aus der Praxis. Natürlich kann bei jemandem der schon mehrfach ein positives Visum erhalten hat und dessen Abdrücke im System sind, auf eine Anreise verzichtet werden. Auch jemand, der bisher abgelehnt wurde, muss nicht erscheinen....sollte sich dann aber über weitere Ablehnungen nicht aufregen. I.d.R. will die AV doch ein Interview durchführen (lassen)., wo der Antragsteller seine Gründe und seine Rückkehrwilligkeit darlegen kann.
Wenn man darauf verzichten möchte, kann man es auch von zu Hause versuchen  Cool
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Antwort #58 - 08.12.2017 um 14:57:53
 
DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Hierauf bezog ich mich mit dem betteln. Was muss ich als Deutscher einbringen, wenn ich wohin will? 

Beantrage mal ein Visum in der russischen Botschaft Berlin  Laut lachend

DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Wir Deutschen können fast überall hinreisen ohne Probleme, verlangen aber von anderen Staatsangehörigen sonst was für Voraussetzungen

Nun haben die meisten anderen Staaten, von denen "wir" solche Voraussetzungen erwarten, auch keinen hervorragenden Sozialstaat und auch keine "Klagemöglichkeit" auf Kosten des inländischen Steurzahlers (PKH).

DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Ich könnte, sofern ich Hartz4 Empfänger bin, und mir irgendjemand den Flug bezahlt nahezu überall auf der Welt hinfliegen. Umgekehrt ist dies nicht möglich

Da würde man dich, bei "Armut",  aber auch sofort rauswerfen....während du hier dem Sozialstaat auf der Tasche liegst! Der Gesetzgeber hat sich schon etwas dabei gedacht....und wir können das nicht ändern!

DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Da reicht eine Vollzeitstelle nicht, da der Antragsteller z.B. wenig verdient

Ja, ist doch klar. Wenn der H4 Satz in D über dem Monatsverdienst eines "mittleren" Angestellten / Arbeiters liegt, ist es halt mit dem beweis der Rückkehrwilligkeit schwer. Und in den Philippinen ist das z. B. so.....da liegt das Einkommen eines Lehrers bei ca. 20k PHP, dass sind etwas über 300 Euro!
Da muss man dann schon entsprechend anders versuchen die Rückkehrwilligkeit nachzuweisen. Der Beamte auf der AV kommt nur dem Gesetz nach.

DerRalf schrieb am 07.12.2017 um 23:24:54:
Ich persönlich finde die finanzielle Beurteilung nicht dem Grundgesetz entsprechend


Wo steht denn im GG, das jeder Mensch das Recht auf freie Einreise nach Deutschland hat?








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Antwort #59 - 08.12.2017 um 15:55:14
 
Natürlich steht im GG nichts zum Recht auf freie Einreise, aber es steht vor dem Gesetz sind alle gleich. Klar werden alle beim Visaverfahren gleich behandelt, allerdings finde ich die fianzielle Beurteilung nicht als Gleichheit.

Natürlich würde ich aus dem Land geworfen, wenn ich arm werden würde oder auch nicht aber dann verhungern. Hier ist es aber so das eine VE abgegeben wurde und somit der Antragsteller nicht dem Deutschen Staat auf der Tasche liegen würde.

Die Einkommenssituation auf den Philipphinen ist mir durchaus bewusst. Ich weiß ja was mein Partner verdient. Aber daraus zu schließen, dass jemand nicht zurück geht finde ich weit hergeholt.

Im übrigen gab es eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag ob es Daten geben würde, wieviele Personen mit einer VE nicht zurück gehen würde. Antwort nein, dass würde nicht erfasst. Das wäre aber mal interessant zu erfahren, denn vielleicht ist es so dass sich die Antragsteller gegenüber der Person, die die VE abgegeben hat sich verpflichtet fühlt.

Und ehrlich gesagt, die Beurteilung ob jemand die Absicht hat zurück zu kehren ist genauso als würde ich zu einem Wahrsager gehen. Der Entscheider hat ja noch nicht mal selbst sich ein Bild von der Person gemacht. Er spricht nicht mal mit ihm.

Was mich aber auch nervt ist die zu lange Bearbeitungszeit einer Remonstration. Es ist Fakt, dass man nicht jeder Zeit Urlaub kriegen kann. Somit ist die ganze Remonstration bei meinem Fall sinnlos.
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