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Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren? (Gelesen: 19.055 mal)
alfons1
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i4a rocks!


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Antwort #30 - 05.12.2017 um 13:44:29
 
Und welchen Sinn hat denn dann die Verpflichtungserklärung wenn das Visa trotz der Erklärung abgelehnt wird?
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Edwin67
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i4a rocks!


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Antwort #31 - 05.12.2017 um 13:48:41
 
Hallo, liebe Mitlesenden,
na da hat sich ja was entwickelt... Smiley
Ich wollte eigentlich nur einen Tipp, wie ich mich verhalten sollte.
Mit dem jetzigen Zeitpunkt, also sicherlich Dienstschluss in Manila hat die Beantragende immer noch keine Antwort bekommen. Das finde ich schon traurig.
Aber es lohnt sich meines Erachtens nicht, mich jetzt über das Vergangene aufzuregen; ich habe auch versucht, mir die teilweise nicht gerade konstruktiven "Hinweise" nützlich zu machen. Aber ehrlich gesagt, weiß ich immer noch nicht, wie man nun "richtig" vorgehen muss, um ein Visum zu bekommen. (Diese Ausdrucksweise könnte man nun so interpretieren, dass ich beim nächsten Mal schummeln möchte, was nicht stimmt. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass ich keine schlechte Intention mit dieser Einladung verfolgte, der eingeladenen Philippina die Lebensbedingungen -privat und allgemein- hier zu zeigen, um nach ihrer Rückkehr nach Hause gemeinsam zu überlegen, dies zu wiederholen - gemeinsame Zeiten hier und dort und später vielleicht mehr, wenn BEIDE das wollen. Ich sehe da nichts verwerfliches). Dass ich nichts zu verbergen habe, sollte man auch daran sehen, dass meine Zuarbeit zu IHRER Remonstration hier frei zugänglich ist. Das machen ja auch nicht alle...
Ich würde mich also freuen, wenn es irgendwie eine Liste mit pro und kontra Rückkehrbereitschaft gäbe, dass man diese dann in der nächsten Einladung nutzt, und nicht so wie ich glaubte, man könne einfach jemanden einladen.
Und bitte noch mal ganz deutlich: Obwohl ich bereits einige der nichtssagenden Beiträge ignoriert habe, nervt es doch, unkonstruktive Beiträge zu lesen und sich mit Vorwürfen wie Rassist, typisch europäische Denkweise usw. die Lebenszeit zu verschwenden. Ich bin für Gleichberchtigung von Mann und Frau und das bei allen Menschen auf der Welt. Und global denkend heißt meiner Meinung nach, nicht nur Warenströme sondern auch Menschenströme in gewisser Form zuzulassen. Wenn man mit dem Flugzeug fliegt, sind nämlich keine Landesgrenzen zu erkennen, die machen nur Menschen...
Und für alle, die jetzt schon wieder ansetzen wollen, mir meine Fehler aufzuzeigen, bitte nur noch konstruktive Hinweise zur nächsten Beantragung, mehr nicht. Ich fliege nun wieder über Weihnachten hin, obwohl das nicht das gleiche ist, als wäre sie hier.
Vielen Dank an alle Helfenden!
Gruß
Edwin
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alfons1
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Antwort #32 - 05.12.2017 um 13:57:37
 
Wenn du deiner Filipina Europa zeigen möchtest dann Reise mit Ihr nach England oder Frankreich. Beide haben die bearbeitungszeit auf 7 Tage bzw. 48 Stunden verkürzt. Das schaffst du dann noch bis Weihnachten
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DerRalf
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Antwort #33 - 05.12.2017 um 13:59:06
 
Hallo Edwin,

das Problem deines Schreibens ist, dass es nicht auf ihre Rückkehrbereitschaft eingeht. Das Visum ist abgelehnt worden weil ihre Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft gemacht worden ist und die müsst ihr versuchen glaubhaft zu machen.

Ich poste dir gleich mal mein Schreiben zur Remonstration. Bestimmt ist es nicht besonders gut und es gibt auch vieles auszusetzen. Ich würde auch vieles jetzt anders schreiben. Eine Antwort der DBM haben wir auch noch nicht.

Dauert ein bißchen mit dem Text, da ich es ja annonym machen muss
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DerRalf
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Antwort #34 - 05.12.2017 um 14:13:36
 
So Edwin, habe die Remonstration unkenntlich gemacht soweit. Habe sie als PDF angehängt.

Bitte nicht zerreißen. Logisch hätte man vieles anders schreiben können. Und ob es reicht weiß man nicht, aber dies war alles was wir anbringen konnten.
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deerhunter
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Antwort #35 - 05.12.2017 um 17:46:53
 
Edwin67 schrieb am 05.12.2017 um 13:48:41:
Ich würde mich also freuen, wenn es irgendwie eine Liste mit pro und kontra Rückkehrbereitschaft gäbe, dass man diese dann in der nächsten Einladung nutzt, und nicht so wie ich glaubte, man könne einfach jemanden einladen.


Man sollte sich Beitrag 2 oder ganz besonders 14 (der Schreiber kennt die AV Manila sehr gut  Cool )!

Die Visalänge muss zur "ortsüblichen" Urlaubszeit passen, wenn amn einen besonderen Job zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit nutzen möchte!
Mit diesem Job sollte ein 3 Wochen Visum sehr erfolgversprechend sein!  Cool
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HeFi
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Antwort #36 - 05.12.2017 um 21:19:57
 
Edwin67 schrieb am 05.12.2017 um 13:48:41:
Ich würde mich also freuen, wenn es irgendwie eine Liste mit pro und kontra Rückkehrbereitschaft gäbe,


Diese Liste gibt es, Anhaltspunkte und Kriterien zur Beurteilung der Rückkehrbereitschaft hatte ich vor 3 Jahren mal hier --> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1406280994/15#15
zusammengetragen.

HeFi schrieb am 28.08.2014 um 00:31:38:
Faktoren, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen (können) (siehe zB VISA-Handbuch Ziff. 7.12):
1. jung, ledig, kinderlos, arbeitslos, wohnen bei Eltern, arme Länder
2. Internetbekanntschaft, Falschangaben im Antrag
3. fehlende Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland, zB Arbeit, Familie, Lebensumstände etc. (Das ganze muss natürlich auch stimmig, widerspruchsfrei und möglichst mit Nachweisen dargelegt werden.) Eine beantragte ungewöhnlich lange Zeitspanne OHNE Glaubhaftmachung der Abkömmlichkeit (zB durch Urlaubsbescheinigung) beweist eine ungenügende Verwurzelung im Herkunftsland.

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Edwin67
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Antwort #37 - 06.12.2017 um 00:06:25
 
Das ist ja toll, danke euch beiden. Diese Informationen hätte ich mal vorher anschauen sollen...

Muss eigentlich bei einer weiteren Visumsbeantragung dann in den nächsten Monaten die Antragstellerin wieder ca.900km nach Manila persönlich reisen oder gibt es da eine Erleichterung?
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deerhunter
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Antwort #38 - 06.12.2017 um 07:14:57
 
Edwin67 schrieb am 06.12.2017 um 00:06:25:
Muss eigentlich bei einer weiteren Visumsbeantragung dann in den nächsten Monaten die Antragstellerin wieder ca.900km nach Manila persönlich reisen oder gibt es da eine Erleichterung?


Ja, selbstverständlich muss man wieder zur Deutschen AV nach Manila! Es gibt ja nur die eine in den Philippinen. Wer etwas will, muss sich schon etwas einbringen!
Mein Tipp ist, das Visum entsprechend dem ortüblichen Urlaub zu beantragen und sich sehr gut auf das Interview vorzubereiten....dann sollte es mit diesem Background eigentlich klappen
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Aras
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Antwort #39 - 06.12.2017 um 07:56:27
 
Fingerabdrücke werden 5 Jahre im VIS gespeichert.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #40 - 06.12.2017 um 08:29:59
 
Aras schrieb am 06.12.2017 um 07:56:27:
Fingerabdrücke werden 5 Jahre im VIS gespeichert. 

... was bedeutet, dass grundsätzlich die Antragsabgabe auch durch einen Vertreter möglich sein sollte.

Ganz private Auffassung hierzu:
Wenn ich als letztes eine Ablehnung bekommen habe, würde *ich* trotzdem persönlich hingehen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #41 - 06.12.2017 um 10:22:42
 
Aras schrieb am 06.12.2017 um 07:56:27:
Fingerabdrücke werden 5 Jahre im VIS gespeichert. 


Und das "Interview"? Auf der DAV Manila legt man sehr viel Wert auf ein entsprechendes Interview des Antragstellers!
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Antwort #42 - 06.12.2017 um 11:27:55
 
DerRalf schrieb am 05.12.2017 um 14:13:36:
Und ob es reicht weiß man nicht,

Stimmt, das weiss man wirklich nicht.
Aber:
Dieses Schreiben stellt schon mal um Längen mehr auf den Antragsteller und seine Gründe ab, als das andere des TS, was wir lesen durften.
Und da wir hier nicht die Entscheider sind, können wir nur unsere Wahrnehmungen schildern, obs gefällt oder nicht.
Außerdem liegt diese Remo noch nicht so lange "auf dem Stapel" wie die des TS.
Und überhaupt:
Hier liest man zumindest deutlich, was tatsächlich Sache ist.
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KaGe
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Antwort #43 - 06.12.2017 um 11:33:04
 
alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 13:44:29:
Und welchen Sinn hat denn dann die Verpflichtungserklärung 

Die hat auf jeden Fall nicht den Sinn und Zweck, einen eingeladenen Gast garantiert zum korrekten Ausreisedatum wieder ausreisen zu lassen.
In welcher Welt lebst du ?

Ist  deine Frau und das Kind inzwischen in D?
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blubb


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Antwort #44 - 06.12.2017 um 21:22:36
 
Petersburger schrieb am 06.12.2017 um 08:29:59:
... was bedeutet, dass grundsätzlich die Antragsabgabe auch durch einen Vertreter möglich sein sollte.


Hallo,

ist das jetzt eine private Meinung oder gibt es dazu Verbindliches (RE, verbindliche Verfahrensweisen der jew. AVen o.ä.)?

Gruß

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