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Sollte ich als Einladender einer Philippina die Botschaft kontaktieren? (Gelesen: 19.062 mal)
alfons1
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 05.12.2017 um 11:07:16
 
Die Deutsche Botschaft in Manila ist das abartigste was man sich überhaupt nur vorstellen kann. Nicht nur das grundsätzlich alle Touristenvisa abgelehnt werden, (egal welchen Status die Filipina hat) die deutsche Botschaft hat sogar die anderen EU-Botschaften gebeten kein Schengenvisum zu Besuchzwecken zu geben wenn Deutsche die Verpflichtungserklärung geben. Dieses habe ich schriftlich vorliegen mit  vollständigen Namen des Mitarbeiters der Deutschen Botschaft Manila. Es ist also nicht verwunderlich wenn die EU Freizügigkeit von Staaten wie Belgien, Niederlande oder Polen abgelehnt werden sobald Deutsche Verpflichtungsgeber genannt werden.  Ein absolute Menschenverachtende Handlungsweise. Strafrechtlich kann man nichts machen doch wurde bereits jetzt dem EU Abgeordneten eine entsprechende Mitteilung geschickt in der Hoffnung das diese Stasi Methoden unterbunden werden. Bis dahin bleibt dir nur die Möglichkeit einen EU Staat zu finden der die Machenschaften der Deutschen Regierung und deren Auslandsvertretung in Manila nicht folgt.
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Antwort #16 - 05.12.2017 um 12:06:15
 
alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 11:07:16:
Die Deutsche Botschaft in Manila ist das abartigste was man sich überhaupt nur vorstellen kann. Nicht nur das grundsätzlich alle Touristenvisa abgelehnt werden, (egal welchen Status die Filipina hat) die deutsche Botschaft hat sogar die anderen EU-Botschaften gebeten kein Schengenvisum zu Besuchzwecken zu geben wenn Deutsche die Verpflichtungserklärung geben. Dieses habe ich schriftlich vorliegen mit  vollständigen Namen des Mitarbeiters der Deutschen Botschaft Manila. Es ist also nicht verwunderlich wenn die EU Freizügigkeit von Staaten wie Belgien, Niederlande oder Polen abgelehnt werden sobald Deutsche Verpflichtungsgeber genannt werden.  Ein absolute Menschenverachtende Handlungsweise. Strafrechtlich kann man nichts machen doch wurde bereits jetzt dem EU Abgeordneten eine entsprechende Mitteilung geschickt in der Hoffnung das diese Stasi Methoden unterbunden werden. Bis dahin bleibt dir nur die Möglichkeit einen EU Staat zu finden der die Machenschaften der Deutschen Regierung und deren Auslandsvertretung in Manila nicht folgt.


Absoluter Unsinn und eine Frechheit den Mitarbeitern von AVs(teilweise scheinabr sogar ehemals Manila) die hier ihre Freizeit opfern.

Wenn du dir die Ablehnungsquote von Visa in Manila anschaut wirst du schnell merken, dass deine erste Behauptung auf keinen Fall zutreffend ist. Hier ein paar Daten aus einer parlamentarischen Anfrage dazu. Die Ablehnungsquote in Manila (für alle Visa) lag bei 9%...

Anderen EU Ländern wird eine deutsche VE vermutlich relativ egal sein. Dieses angebliche Schreiben, wenn es existiert heißt wohl auch nichts.

EU Staaten besitzen keine Freizügigkeit, bestimmte Personen verfügen über diese. Du hast da scheinbar grundsätzlich etwas falsch verstanden.

Was hat Strafrecht auch da mit zu tun?! Und den Stasivergleich kommentiert man am Besten gar nicht erst.
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Saxonicus
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Antwort #17 - 05.12.2017 um 12:28:48
 
alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 11:07:16:
Die Deutsche Botschaft in Manila ist das abartigste was man sich überhaupt nur vorstellen kann. Nicht nur das grundsätzlich alle Touristenvisa abgelehnt werden, 

Wie kommst du zu dieser Behauptung ?
Liegen Dir andere Zahlen vor als dem deutschen Bundestag ?

Bei der deutschen Vertretung in Manila wurden im Jahr 2015
16.758 Visumsanträge gestellt,
es wurden
15.226 Visa (davon Schengenvisa 13.003) erteilt,
1.463 abgelehnt (davon Schengenvisa 1.166) und
69 zurückgezogen.
Daraus ergibt sich eine Ablehnungsquote von
8,73% (bei Schengenvisa 8,20%).
(Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/9477)

Die Zahlen aus 2016 dürften nicht viel anders sein und bewegen sich im ähnlichen Rahmen vergleichbarer Länder.
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DerRalf
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Antwort #18 - 05.12.2017 um 12:29:25
 
Also Alfons ich bin auch sauer auf die DBM, weil sie den Besuch meines Verlobten abgelehnt hat. Aber mit solchen Behauptungen halte ich mich zurück.

Du schreibst auch, dass du schriftlich was vorliegen hast. Wie kannst du dir sicher sein, dass es wirklich von der Botschaft ist? Ich kann mir ehrlich sowas nicht vorstellen.
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alfons1
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Antwort #19 - 05.12.2017 um 12:50:25
 
Mir liegt das Schreiben vor. Eine interne Mitteilung an die Deutsche ABH. Das Schreiben wurde bereits dem EU Beauftragten vorgelegt. Weitere Beschwerden sind in Berlin anhängig. Da es sich um ein laufenden Verfahren handelt werde ich erst nach Abschluss der Angelegenheit weitere Details veröffentlichen
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Antwort #20 - 05.12.2017 um 12:59:16
 
Und was hat das mit dem Anliegen des TS bzw. der Philippina zu tun, die ein Visum beantragt hat und wegen nicht plausibler Rückkehrbereitschaft eine Ablehnung erhalten hat?
Und deren Remonstration schon aus ca. Mitte Oktober stammt und wohl noch nicht beschieden wurde?

Mach doch einen eigenen Thread mit speziellem oder allgemeinem Thema auf.
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Antwort #21 - 05.12.2017 um 13:04:20
 
Nicht plausible Rückkehrbereitschaft? Wer legt das fest? Welche Maßstäbe werden angesetzt?
Wie kann jemand aus einem Visaantrag heraus feststellen das diese Person die absicht hat nicht zurück zu kehren?
Gibt es eine Kristallkugel die einem die Zukunft offenbahrt? Alleine schon dem Antragsteller zu unterstellen er würde lügen und nicht zurückkehren wollen ist eine absolute Menschenverachtende Unterstellung.
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fab87
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Antwort #22 - 05.12.2017 um 13:06:27
 
alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 12:50:25:
Mir liegt das Schreiben vor. Eine interne Mitteilung an die Deutsche ABH. Das Schreiben wurde bereits dem EU Beauftragten vorgelegt. 


Ist es jetzt ein Schreiben an eine ABH oder eine Bitte an Vertretungen anderer EU Länder. Und was soll ein EU Beauftragter sein? Vermutlich wird es letztendlich eher darum gehen, dass Visashopping, hier also wohl Beantragung bei einem anderen Land unter Angabe von Falschangaben über das Hauptreiseziel verhindert werden soll.
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Antwort #23 - 05.12.2017 um 13:13:04
 
Es geht darum das die Deutsche Botschaft Manila, anderen EU Mitgliedstaaten empfiehlt keine Visa einem Filipino oder einer Filipina zu geben wenn eine Deutsche Verlobte/Frau oder Verlobter/Mann die Einladung abgibt. Mit welcher Berechtigung mischt sich hier der Deutsche Staat in Eu Angelegenheiten ein und versucht die Reisetätigkeit z.B. im Rahmen der EU Freizügigkeit - gesetzlich ganz klar geregelt- zu unterbinden in dem er versucht andere Botschaften der EU Mitgliedstaaten zu beeinflussen?
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Antwort #24 - 05.12.2017 um 13:17:48
 
Warum EU Abgeordneter? Weil es hier ganz klar um einen Verstoß gegen geltendes EU Recht geht.
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lottchen
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Antwort #25 - 05.12.2017 um 13:20:00
 
alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 13:04:20:
Nicht plausible Rückkehrbereitschaft? Wer legt das fest? Welche Maßstäbe werden angesetzt?
Wie kann jemand aus einem Visaantrag heraus feststellen das diese Person die absicht hat nicht zurück zu kehren?
Gibt es eine Kristallkugel die einem die Zukunft offenbahrt? Alleine schon dem Antragsteller zu unterstellen er würde lügen und nicht zurückkehren wollen ist eine absolute Menschenverachtende Unterstellung.


Na bei der Einstellung müssten ja alle Visa genehmigt werden. Bzw. man könnte sich die Visavergabe gleich ganz sparen und jeder kann einreisen wie er möchte. Weil es menschenverachtend wäre anzunehmen, dass jemand nicht zurückreisen wollte. Auf die Idee kommt ja niemand.
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Antwort #26 - 05.12.2017 um 13:28:16
 
@ lottchen

Wer hat denn deiner Meinung nach das Recht zu reisen und andere Länder zu besuchen? Woran machst du das fest wer reisen darf und wer nicht. Stufst du die Menschen in 1. -  2. oder 3 Klasse ein und legst fest wer reisen darf?
Nur der der Geld hat und einen festen Job darf seine Verwandten besuchen? Alle anderen haben dann eben Pech gehabt? Mit der Heirat gibt (in diesem Fall) der Philippinische Partner auch seine Familie auf. Gerne würde er mal Eltern oder Geschwister einladen, gerne würden diese diese auch mal das fremde land besuchen indem Ihr Sohn/Tochter jetzt wohnt.
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Antwort #27 - 05.12.2017 um 13:28:27
 
Zitat:
Warum EU Abgeordneter? Weil es hier ganz klar um einen Verstoß gegen geltendes EU Recht geht.


Dann sag das doch. Du hattest EU Beauftragter geschrieben.

Zitat:
versucht die Reisetätigkeit z.B. im Rahmen der EU Freizügigkeit - gesetzlich ganz klar geregelt- zu unterbinden in dem er versucht andere Botschaften der EU Mitgliedstaaten zu beeinflussen?


EU Freizügigkeit hat mit der Thematik hier nichts zu tun. Die gebe es etwa bei einem philipinischen Ehepartner der Freizügigkeit etwa in NL genießt als Angehöriger eines EU Bürgers. Ganz was anderes.
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Saxonicus
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Antwort #28 - 05.12.2017 um 13:34:24
 
Visavergabe in 2016 Manila

beantragt 18.787 gesamt/ davon Schengenvisa 16.176
erteilt 16.985  / davon Schengenvisa 14.757
zurückgezogen 95 / davon Schengenvisa 34
abgelehnt  1.707 = 9,09% / davon Schengenvisa 1.385 = 8,56%

(Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 18/11588)

alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 11:07:16:
Die Deutsche Botschaft in Manila ist das abartigste was man sich überhaupt nur vorstellen kann. Nicht nur das grundsätzlich alle Touristenvisa abgelehnt werden....

Diese Behauptung ist schlichtweg Blödsinn, die Zahlen des Bundestages widerlegen das.
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« Zuletzt geändert: 05.12.2017 um 13:48:30 von Saxonicus »  

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Antwort #29 - 05.12.2017 um 13:41:49
 
alfons1 schrieb am 05.12.2017 um 13:28:16:
Wer hat denn deiner Meinung nach das Recht zu reisen und andere Länder zu besuchen? Woran machst du das fest wer reisen darf und wer nicht.

Derjenige, von dem man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass er das besuchte Land zum Ende der Visumsgültigkeit wieder verlässt und der seine Reise selbst bezahlen kann oder über einen Sponsoren verfügt, welcher ihm die Reise finanziert.

Jeder Mensch hat das Recht sein Land zu verlassen und dahin zurückzukehren wenn er das will. Es gibt aber kein Recht darauf, in ein anderes Land einzureisen, wenn es dieses andere Land nicht will.

Du lässt doch wohl auch nicht jeden in Deine Wohnung ?
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« Zuletzt geändert: 05.12.2017 um 14:00:39 von Saxonicus »  

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