Ignaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mexiko
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Hallo,
ich habe einen Aufenthaltserlaubnis 18 ABS. 4 S. 1, die von 03-04-2017 bis 02-04-2020 gültig ist, aber die direkt mit einer Arbeitsstelle bei einer Zeitarbeitsfirma verbunden ist. Dazu ist es mir erlaubt freiberufliche Tätigkeiten als Übersetzer und Sprachvermittler auszuüben. Problem war, dass der Kunde des Kunden des Zeitarbeitsunternehmen plötzlich keine zusätzlichen Mitarbeiter brauchte und die Zeitarbeitsfirma hat den Arbeitsvertrag gekündigt. Von April bis jetzt habe ich nur selbständige Tätigkeiten durchgeführt. Offiziell bin ich noch eingestellt, da ich meinen neuen Stand der Ausländerbehörde nicht mitgeteilt habe, da es auf einem zusätzlichen Blatt geschrieben wurde, dass meine freiberuflichen Tätigkeiten nur ausüben durfte, wenn ich diese Stelle nicht kündigen würde (in meinem Fall wurde ich entlassen). Aber es war noch schlimmer, dass ich innerhalb 30 Tage ausreisen musste, wenn ich nicht mehr arbeite, egal wer schuldig ist. Bis jetzt hat die Ausländerbehörde in Leipzig nichts entdeckt, sonst hätte ich hoch wahrscheinlich einen Ausreisenbrief erhalten. Zurzeit suche ich eine Stelle, damit ich eine neue Arbeitserlaubnis gültig für den neuen Arbeitgeber oder im besten Fall eine unbegrenzte Arbeitserlaubnis, aber in Leipzig unmöglich. ich wohnen seit 14 Jahre in Deutschland und habe einen Masterstudiengang als Ingenieur absolviert. Da ich als technische Kundenberater mit 6 verschiedenen Sprachen gearbeitet habe, mache ich gerne Tätigkeiten als technischer Übersetzer und Sprachvermittler, aber ich könnte auch weitere Tätigkeiten, die meinem Beruf entsprechen. Was kann ich machen, damit ich eine neue Erlaubnis von der Ausländerbehörde bekomme, ohne sie merkt, dass ich keine Stelle mehr habe. Soll ich evtl. nach Halle umziehen (oder andere Stadt, die in keinem Freistaat liegt)? Finanziell ist es für mich etwas schwierig, da ich zurzeit wenige Aufträge habe. Dazu habe ich Angst, dass die Ausländerbehörde erfährt, dass ich Arbeitslosengeld ii oder Wohngeld beantrage (falls ich das mache). Seit Jahren brauchte ich keine Hilfe vom Staat, trotz der Begrenzungen, dass ich in Deutschland danke der Ausländerbehörde habe. Ich hatte ca. 8 Jahren unbegrenzte Arbeitserlaubnis, danach 2 Jahre Grenzübertrittsbescheinigung und jetzt diese beschränkte Erlaubnis. Was empfehlen Sie mir? Wo anders umziehen und dort Arbeit suchen, damit andere Ausländerbehörde meine neue Erlaubnis bearbeitet? Danke im Voraus
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