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Begrenzte Arbeitserlaubnisse im Freistaat Sachsen (Abscheibungsbedrohung) (Gelesen: 2.731 mal)
Ignaz
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Begrenzte Arbeitserlaubnisse im Freistaat Sachsen (Abscheibungsbedrohung)
27.11.2017 um 22:56:57
 
Hallo,

ich habe einen Aufenthaltserlaubnis 18 ABS. 4 S. 1, die von 03-04-2017 bis 02-04-2020 gültig ist, aber die direkt mit einer Arbeitsstelle bei einer Zeitarbeitsfirma verbunden ist. Dazu ist es mir erlaubt freiberufliche Tätigkeiten als Übersetzer und Sprachvermittler auszuüben. Problem war, dass der Kunde des Kunden des Zeitarbeitsunternehmen plötzlich keine zusätzlichen Mitarbeiter brauchte und die Zeitarbeitsfirma hat den Arbeitsvertrag gekündigt. Von April bis jetzt habe ich nur selbständige Tätigkeiten durchgeführt. Offiziell bin ich noch eingestellt, da ich meinen neuen Stand der Ausländerbehörde nicht mitgeteilt habe, da es auf einem zusätzlichen Blatt geschrieben wurde, dass meine freiberuflichen Tätigkeiten nur ausüben durfte, wenn ich diese Stelle nicht kündigen würde (in meinem Fall wurde ich entlassen). Aber es war noch schlimmer, dass ich innerhalb 30 Tage ausreisen musste, wenn ich nicht mehr arbeite, egal wer schuldig ist. Bis jetzt hat die Ausländerbehörde in Leipzig nichts entdeckt, sonst hätte ich hoch wahrscheinlich einen Ausreisenbrief erhalten. Zurzeit suche ich eine Stelle, damit ich eine neue Arbeitserlaubnis gültig für den neuen Arbeitgeber oder im besten Fall eine unbegrenzte Arbeitserlaubnis, aber in Leipzig unmöglich. ich wohnen seit 14 Jahre in Deutschland und habe einen Masterstudiengang als Ingenieur absolviert. Da ich als technische Kundenberater mit 6 verschiedenen Sprachen gearbeitet habe, mache ich gerne Tätigkeiten als technischer Übersetzer und Sprachvermittler, aber ich könnte auch weitere Tätigkeiten, die meinem Beruf entsprechen. Was kann ich machen, damit ich eine neue Erlaubnis von der Ausländerbehörde bekomme, ohne sie merkt, dass ich keine Stelle mehr habe. Soll ich evtl. nach Halle umziehen (oder andere Stadt, die in keinem Freistaat liegt)? Finanziell ist es für mich etwas schwierig, da ich zurzeit wenige Aufträge habe. Dazu habe ich Angst, dass die Ausländerbehörde erfährt, dass ich Arbeitslosengeld ii oder Wohngeld beantrage (falls ich das mache). Seit Jahren brauchte ich keine Hilfe vom Staat, trotz der Begrenzungen, dass ich in Deutschland danke der Ausländerbehörde habe. Ich hatte ca. 8 Jahren unbegrenzte Arbeitserlaubnis, danach 2 Jahre Grenzübertrittsbescheinigung und jetzt diese beschränkte Erlaubnis. Was empfehlen Sie mir? Wo anders umziehen und dort Arbeit suchen, damit andere Ausländerbehörde meine neue Erlaubnis bearbeitet? Danke im Voraus
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Jojo2015I
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Antwort #1 - 28.11.2017 um 05:09:13
 
Schau mal in § 82 Absatz 6 AufenthG.
Ach ja, und dann gerne nochmal in § 95 Absatz 2 Nr. 2 AufenthG.

Sprich mit deiner ABH und zwar zügig. Du wirst hier sicher keine Tips erhalten, wie du dir mit unrichtigen Angaben einen Aufenthaltstitel erschleichen kannst.  Ärgerlich
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Daddy
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Antwort #2 - 28.11.2017 um 11:47:48
 
@Ignaz... Ich lass' dir mal ein klein wenig Luft in diesem Thread, für den Fall, dass es eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit geben sollte..

Sofern die Themen
Ignaz schrieb am 27.11.2017 um 22:56:57:
Offiziell bin ich noch eingestellt, da ich meinen neuen Stand der Ausländerbehörde nicht mitgeteilt habe

Ignaz schrieb am 27.11.2017 um 22:56:57:
Was kann ich machen, damit ich eine neue Erlaubnis von der Ausländerbehörde bekomme, ohne sie merkt, dass ich keine Stelle mehr habe.

usw. weiterhin Inhalt deiner Frage sein werden,hier ist  schnell dicht!

@Rest... eigentlich nicht erwähnenswert, aber alles was halbseiden daherkommt, wird geschrottet...

Daddy
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Ignaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.12.2017 um 08:09:05
 
hallo, was ist mit unrichtige Angaben gemeint. Ich verstehe nicht wirklich eure Antworte.
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Aras
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Antwort #4 - 02.12.2017 um 08:20:48
 
Wenn du der Ausländerbehörde vorgaukeln willst, dass du noch im Besitz der Arbeit bist, dann ist das eine unrichtige Angabe.

Jedes Mal wenn du die Aufenthaltserlaubnis irgendwo vorlegt begehst du wahrscheinlich eine Urkundenfälschung o.ä., da die Urkunde erloschen ist du aber diese Urkunde weiterhin im Rechtsverkehr einsetzt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #5 - 02.12.2017 um 17:19:02
 
Ignaz schrieb am 02.12.2017 um 08:09:05:
hallo, was ist mit unrichtige Angaben gemeint. Ich verstehe nicht wirklich eure Antworte. 


Nun,

Zitat:
Offiziell bin ich noch eingestellt, da ich meinen neuen Stand der Ausländerbehörde nicht mitgeteilt habe


Zitat:
dass ich innerhalb 30 Tage ausreisen musste, wenn ich nicht mehr arbeite, egal wer schuldig ist. Bis jetzt hat die Ausländerbehörde in Leipzig nichts entdeckt


Zitat:
damit ich eine neue Erlaubnis von der Ausländerbehörde bekomme, ohne sie merkt, dass ich keine Stelle mehr habe


Zitat:
Dazu habe ich Angst, dass die Ausländerbehörde erfährt, dass ich Arbeitslosengeld ii oder Wohngeld beantrage (falls ich das mache)

-> würde sie erfahren. Stichwort: Datenvernetzung.

Zitat:
Wo anders umziehen und dort Arbeit suchen, damit andere Ausländerbehörde meine neue Erlaubnis bearbeitet?

-> würde nicht funktionieren. Stichwort: Datenvernetzung.

Was aber oft funktioniert und mein Ratschlag wäre: Verhandlung mit der ABH (Ermessen, ggf. Zeit zum Finden einer neuen Arbeitsstelle etc.) unter Erfüllung auch Deiner Pflichten, nämlich der wahrheitsgemäßen Schilderung des Ist-Zustandes.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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