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einreisesperre (Gelesen: 1.839 mal)
Themen Beschreibung: einreisesperre
Sakra
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Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Germany
Duisburg
Nordrhein-Westfalen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Mazedonien
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26.11.2017 um 10:36:07
 
Guten morgen ich hatte gerne eine frage,meine eltern wurden 1995 aus Deutschland abgeschoben,mir wurde gerne interresieren ob es immernoch eine einreisesperre fur sie besteht oder nicht?
Meine zweite frage ist mein bruder ist danach im jahr 1998 noch mal nach deutschland eingereist und wurde zum zweiten mal abgeschoben,aber das erste mal war er noch 17 jahre alt besteht auch fur ihn immernoch eine einreisesperre?
Ich wollte noch erwahnen das wir aus Mazedonien stammen.Danke in vorraus.[ftp][/ftp]
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Sakra  
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erne
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Beiträge: 6.680

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Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.11.2017 um 10:54:20
 
Selbstauskunft
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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reinhard
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Beiträge: 15.174

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.11.2017 um 15:18:00
 
Es sollte eigentlich bei den Eltern nichts mehr bestehen: Die Einreisesperre war damals unbefristet. Die Leute sollten sich selbst darum kümmern, die Frist zu beantragen. Irgendwann gab es eine Richtlinie der EU, dass keine Einreisesperre ohne besonderen Grund (Kriminalität) über 5 Jahre sein soll. Alle Ausländerbehörde sollten das bei Gelegenheit ändern.

Sie sollte also die Selbstauskunft beantragen, dann wissen sie es. Sollte eine bestehen, reicht vermutlich ein kurzes Schreiben an die Ausländerbehörde (von den Eltern!), damit die die Sperre löschen.

Bei Bruder kann es ein bisschen anders sein (2. Abschiebung), aber vermutlich ist die Sperre auch inzwischen gelöscht. Falls nicht,  muss er gucken, was bei der Selbstauskunft als Grund angegeben ist.
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