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Namenseintragungen in Ehedokumenten (Gelesen: 1.501 mal)
Themen Beschreibung: Indonesischer Name
Andiman
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i4a rocks!


Beiträge: 17

Ennigerloh, Nordrhein-Westfalen, Germany
Ennigerloh
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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23.11.2017 um 15:19:42
 
Hallo,

nach längerem Kampf mit unserem Standesamt haben meine indonesische Frau und ich am vergangenen Freitag in Deutschland geheiratet.
Zwei Tage vor der Hochzeit rief unsere Standesbeamtin an, dass es Probleme wegen der gewünschten Namensführung (mein Familienname als gemeinsamer Ehename) gäbe, da meine Verlobte, wie es in Indonesien so üblich sei, nur einen Eigennamen habe und keinen Familiennamen.
Dies war meiner Frau selber bis dato nicht bewusst und wird auch selbst in Indonesien anders gesehen. Ihr Vorname ist trotz ihrer Herkunft ein durchaus europäischer Name, nennen wir sie mal Andrea Saraswati.

Das Konsulat in Frankfurt hätte uns (und wird das auch jetzt noch tun) eine Bescheinigung ausgestellt, in der steht Vorname: Andrea, Familienname: Saraswati. Allerdings war dies natürlich 2 Tage vor der Hochzeit nicht mehr möglich.
Meine Frau hat also während der Trauzeremonie aber zeitlich VOR der eigentlichen Trauung eine Namenserklärung nach Art. 47, EGBGB abgegeben, zu der ich die Standesbeamtin quasi mit Verweis auf OLG Karlsruhe Beschluss vom 29.1.2014, 11 Wx 73/13 und BGH · Beschluss vom 3. Dezember 2014 · Az. XII ZB 101/14 gezwungen habe. 

Jetzt bekommen wir die Urkunden und dort steht bei Ehefrau:
Familienname: Andrea Saraswati (Eigenname)
Name: -
Vorname: -
Dies kann (auch nach Definition der Standesbeamtin) nur falsch sein.
Niemals ist oder war der Familienname meiner Frau Andrea Saraswati.
Die Eintragung müsste m.E. wenn überhaupt lauten:
Familienname: Saraswati (aufgrund der Erklärung nach Art. 47 EGBGB)
Name: Andrea Saraswati (Eigenname)
Vorname: Andrea (aufgrund der Erklärung nach Art. 47 EGBGB

Liege ich da richtig? Gibt es noch weitere Urteile, die diese Meinung stützen?
Ich habe eigentlich keine Lust mehr, den Verwaltungsweg zu beschreiten, und hoffe, die Beamtin doch noch zur Einsicht zu bringen.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Andreas
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Andiman
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Antwort #1 - 15.12.2017 um 12:26:29
 
Auch wenn es bisher keine Antwort gab, halte ich euch auf dem Laufenden...
Nach dem wir Widerspruch gegen die Eintragungen eingelegt haben, geht der Vorgang geht nun zur Standesamtaufsicht und kommt dort hoffentlich zu einem baldigen Ende.
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