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Einbürgerung vor 7 Jahren. Namensänderung noch möglich? (Gelesen: 9.325 mal)
ritchiefan
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Antwort #15 - 22.11.2017 um 07:52:44
 
Aras schrieb am 22.11.2017 um 06:58:42:
Das ist in meinen Augen kein Argument um einen wichtigen Grund zu entkräften, denn sonst könnte man alle Namensänderungswünsche wegen zeitlichem Ablauf ablehnen. Gerade das "Ertragen" des Namens über eine längere Zeit kann ja erst darüber Aufschluss geben ob er nachteilig bzw. belastend ist oder nicht.

Genauso kann ich behaupten, dass die Zeit vor der Einbürgerung kein Problem war, da man sich mit dem ausländischen Namen auch mit der ausländischen Herkunft identifizierte. Durch die Einbürgerung ist aber der Bezugspunkt, also die Herkunft, weggefallen und mit fortschreitendem zeitlichen Abstand seit der Einbürgerung führt dies zu einer immer stärker werdenden Belastung des Namensträgers, da dieser stets nach Bekanntgabe des Namens ungewollt auf seine ausländische Herkunft und Andersartigkeit indirekt hinweist und entsprechende Nachfragen von seinen Mitbürgern provoziert, welche aber nach Jahren der Integration und Deutsch-Seins ungerechtfertigt sind.
Darum konnte sich auch erst nach Jahren zeigen, dass der Name auch nach Jahren Fragen aufwirft und nicht etwa nach paar Monaten sich mit dem Deutsch-Sein durch die Mitbürger abgefunden wird und der Name als Normal betrachtet wird.

Danke , dass Du SACHLICH bist. Und nicht wie manche " Experten" hier -  "Er ist komisch". Nach der Einbürgerung habe ich übrigens meinen Vornamen geändert. Mit meinem komplizierten ex-Vornamen war die Kommunikation hier in Deutschland noch viel komplizierter als jetzt.Das hat ja auch sehr geholfen. War aber, wie ich später festgestellt habe  noch nicht ausreichend.
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Antwort #16 - 22.11.2017 um 09:42:00
 
Ach, nochmal? Augenrollen
Ja bitte, dann stell den Antrag doch einfach nochmal. Was hindert dich?
Weise nach,was dich noch immer so nervt.
Und verwende die sachlichen Argumente.

Viel Glück!
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Antwort #17 - 22.11.2017 um 10:51:15
 
ritchiefan schrieb am 20.11.2017 um 21:34:08:
Ich wurde vor ca. 7 Jahren eingebürgert (in Deutschland).

...und weshalb bezeichnest Du Dich dann immer noch im Profil als Ausländer ?
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Aras
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Antwort #18 - 22.11.2017 um 13:14:48
 
ritchiefan schrieb am 22.11.2017 um 07:52:44:
Nach der Einbürgerung habe ich übrigens meinen Vornamen geändert. Mit meinem komplizierten ex-Vornamen war die Kommunikation hier in Deutschland noch viel komplizierter als jetzt.Das hat ja auch sehr geholfen. War aber, wie ich später festgestellt habe  noch nicht ausreichend. 

Wie KaGe schreibt, hast du wohl bereits eine Nameserklärung gem. Artikel 47 I EGBGB abgegeben. D.h. du kannst jetzt nur noch eine behördliche Namenserklärung gem. Namensänderungsgesetz beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #19 - 22.11.2017 um 13:51:28
 
Saxonicus schrieb am 22.11.2017 um 10:51:15:
...und weshalb bezeichnest Du Dich dann immer noch im Profil als Ausländer ?

Sorry - als ich mich hier registriert habe - war das halt so. Mein Profil wurde jetzt aktualisiert.  Smiley
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Antwort #20 - 22.11.2017 um 13:57:09
 
Aras schrieb am 22.11.2017 um 13:14:48:
Wie KaGe schreibt, hast du wohl bereits eine Nameserklärung gem. Artikel 47 I EGBGB abgegeben. D.h. du kannst jetzt nur noch eine behördliche Namenserklärung gem. Namensänderungsgesetz beantragen.

Ja - das ist mir schon klar. Auch damals war es nicht möglich für mich den Familiennamen so einfach wie z.B. meinen Vornamen zu ändern. Weil es halt nicht um nur ein paar Buchstaben geht. Meine Familienname kann einfach nicht "eingedeutscht" werden - leider. Folgendes passt voll zu meiner Situation (zu mindestens aus meiner Sicht) :

NamÄndVwV

37.

(2) Im Anschluß an die Einbürgerung eines Ausländers kann der Familienname geändert werden, wenn dieser die ausländische Herkunft des Namensträgers in besonderem Maße erkennen läßt und der Antragsteller im Interesse der weiteren Eingliederung Wert auf einen unauffälligeren Familiennamen legt.

Was nicht klar ist  - was wird mit "Anschluß" gemeint. 10 Tage - 10 Jahre usw.?  Cool Smiley
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Antwort #21 - 22.11.2017 um 14:12:44
 
Im Anschluss bedeutet unmittelbar nach der Ereignis. Also die von dir genannten 10 Tage nach der Einbürgerung.

Aber ich würde mich an deiner Stelle nicht davon abhalten lassen den Antrag auf Namensänderung zu stellen.
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Antwort #22 - 22.11.2017 um 14:40:49
 
ritchiefan schrieb am 22.11.2017 um 13:57:09:
Meine Familienname kann einfach nicht "eingedeutscht" werden 

Hmmm,  hä?
Dann wird es -imho- jetzt genauso wenig möglich sein vor ca. 7 Jahren.
Aber Versuch macht kluch.
Also stell den Antrag, beschreib dein Problem und vielleicht schlägst du selber Namen vor, die du für möglich hältst?
Mehr als Ablehnung geht zunächst nicht.

Dann quälst und nervst du dich und andere eben weiterhin.
So what?
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Antwort #23 - 22.11.2017 um 14:48:48
 
Um eine Eindeutschung geht es bei einer behördlichen Namensänderung auch nicht mehr. Da steht quasi die gesamte Palette an Nachnamen zur Verfügung.
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Antwort #24 - 22.11.2017 um 19:26:21
 
KaGe schrieb am 22.11.2017 um 14:40:49:
Hmmm,  hä?
Dann quälst und nervst du dich und andere eben weiterhin.
So what?

Sie sind sehr "sachlich und nett".  Smiley Es zwingt Sie niemand hier zu posten. Guälen Sie sich bitte nicht.  SmileyIch kann auch auf solche Vorschläge wie z.B. "heiraten" gerne verzichten.  Laut lachend
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Antwort #25 - 22.11.2017 um 20:26:21
 
Aras schrieb am 22.11.2017 um 13:14:48:
Wie KaGe schreibt, hast du wohl bereits eine Nameserklärung gem. Artikel 47 I EGBGB abgegeben. D.h. du kannst jetzt nur noch eine behördliche Namenserklärung gem. Namensänderungsgesetz beantragen.


Sollte Namensänderung und nicht Namenserklärung heißen.
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Antwort #26 - 22.11.2017 um 20:37:29
 
Aras schrieb am 22.11.2017 um 20:26:21:
Sollte Namensänderung und nicht Namenserklärung heißen.

Ja. Danke. Das habe ich schon verstanden-  T.P.2013 hat hier ganz am Anfang schon die richtige Richtung gezeigt.
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Antwort #27 - 22.11.2017 um 20:38:59
 
T.P.2013 schrieb am 21.11.2017 um 00:15:04:
Hallo,

die entsprechenden Möglichkeiten kannst Du der NamÄndVwV entnehmen, ab 28. ff mit besonderer Beachtung der dargestellten Fallgruppen im zweiten Unterabschnitt.

Gruß

Danke für die Infos!
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Antwort #28 - 22.11.2017 um 21:46:14
 
ritchiefan schrieb am 22.11.2017 um 19:26:21:
Guälen Sie sich bitte nicht.  Ich kann auch auf solche Vorschläge wie z.B. "heiraten" gerne verzichten.

Da musst du was falsch verstanden haben. Ich quäle mich nicht. Aber du so etwa seit 7 Jahren.---oder was meinst du damit: Das nervt mich langsam.

Und manchmal ist Heiraten in solchen Fällen durchaus eine Option, einen Familiennamen *loszuwerden*, den man nicht mag.
Schliesslich liest man, daß du damals alleinerziehender Vater warst.
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Antwort #29 - 22.11.2017 um 22:44:09
 
KaGe schrieb am 22.11.2017 um 21:46:14:

Schliesslich liest man, daß du damals alleinerziehender Vater warst.

Ja - aber das spielt momentan keine Rolle. Sie sind leider ziemlich unsachlich. Sorry - aber ich betrachte das aus meiner Sicht als "Bild-Zeitung Niveau". Und sowas suche ich hier nicht. Sowas gibt es überall... Jetzt haben Sie es geschafft auch mich unsachlich zu machen. Gratulation.  Cool Smiley
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