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Droht hier eine Ausweisung ? (Gelesen: 15.997 mal)
ollip53
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 07.12.2021 um 13:01:57
 
Nach langer Zeit wollte ich gerne berichten das sich das Problem zu Gunsten der Mutter und mir gewendet hat.
- Das JC verzichtete auf eine Erstattung wegen dem aggressiven
   Verhalten des Sohnes gegenüber der Mutter und mir.
- Die Mutter und ihre beiden Töchter (jetzt 17 und 19 Jahre alt)
   bekamen Ende 2018 ihre Einbürgerung. Beide Töchter haben den Realschulabschluss 2021 bekommen und machen jeweils eine Ausbildung zur Krankenschwester.
Der Mutter geht es sehr gut, sie hatte die ganze Zeit gearbeitet und seit 2018 ist sie Pflegekraft und bekommt ein ganz gutes Gehalt.
Der Sohn hingegen ist immer noch nicht weiter gekommen. Er lebt in so einem Wohnheim mit Asylbewerber zusammen. hat dort ein Zimmer. Seine Schule hat er nicht beendet und eine Ausbildung hat er auch nicht begonnen. Hatte kurz 3 Monate bei einer Leihfirma gearbeitet ist aber rausgeflogen. Er lebte nur von seinem Kindergeld. 5 Monate hatte er eine Minijob bei einem Versandunternehmen. Hat aber gekündigt weil er ja um 6 Uhr morgens aufstehen muss, das gefiel im nicht. Das Kindergeld ist wohl auch eingestellt worden weil er seit September 2021 24 Jahre alt geworden ist, soweit ich weiß ist dann mit Kindergeld Schluss. Er hat wieder große Rosinen jetzt im Kopf und möchte jetzt als Selbstständiger arbeiten und online Plastik Auflagen für Klobrillen verkaufen und nun endlich reich werden.   Zwinkernd
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lottchen
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Antwort #16 - 08.12.2021 um 10:17:14
 
Danke für die Rückmeldung. Schön mal ein paar Jahre später zu sehen wie der Fall ausgegangen bzw. weitergegangen ist. Wenn auch deprimierend. Wie kann jemand wie er hier immer und immer wieder ein Aufenthaltsrecht bekommen während Leute, die die Sprache lernen und hier arbeiten ausgewiesen werden?
Kindergeld hängt nicht (nur) vom Alter ab. Er hätte schon längst keins mehr bekommen dürfen wenn er nicht zur Schule geht und keine Ausbildung macht. Und in den Monaten wo er gearbeitet hat erst recht nicht. Wovon lebt er? HartzIV? Was hat er jetzt für einen Aufenthaltstitel, nach welchem Paragrafen? Ist mir völlig schleierhaft.

Habe ich das richtig verstanden, dass Du zwar eine VE für ihn abgegeben hast, aber niemals für irgendwelche Kosten, die er dem deutschen Staat verursacht hat, in Anspruch genommen wurdest?
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reinhard
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Antwort #17 - 08.12.2021 um 16:20:05
 
lottchen schrieb am 08.12.2021 um 10:17:14:
Wie kann jemand wie er hier immer und immer wieder ein Aufenthaltsrecht bekommen während Leute, die die Sprache lernen und hier arbeiten ausgewiesen werden?


Es gibt im Aufenthaltsrecht keine Bestimmung, die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mit einem anderen Antrag einer anderen Person woanders zu vergleichen.

Eine Ausweisung passiert in der Regel nach einer strafrechtlichen Verurteilung.
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lottchen
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Antwort #18 - 08.12.2021 um 17:40:18
 
Schon klar. Meine Frage war auch eher rhetorisch gemeint. Mich deprimiert so ein Fall wie dieser. Da fragt man sich wie ein damals 18jähriger überhaupt ein Visum bekommen konnte und dann ist er schon mal hier, nutzt keine der ihm gebotenen Möglichkeiten und darf trotzdem bleiben.    
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ollip53
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Antwort #19 - 10.12.2021 um 11:37:02
 
@ lottchen
Zu Deiner Frage warum er Kindergeld bekommen hat.
Erst hatte er ja diese Eingliederung Berufsschule gemacht, leider hat er sie nicht beendet, Dann angemeldet auf eine andere Schule, (wir wissen nicht welche) wurde auch nicht beendet.
Dann bekamen Wir Dezember 2020 Post von der Familienkasse das er weiter KG per Abzweigung bekommt wegen eines Deutschkurses.
Beendet wurde er auch nicht. (verstehen wir auch nicht)
Immer wenn er 3 Monate arbeitet bekommt er wohl einen befristeten Aufenthalt, danach wieder Fiktionsbescheinigung, so eiert er sich durch. Kann vil. auch damit zu tun haben das seine Mutter ja in D wohnt und die Deutsche Nationalität hat, oder weil er mit einem Visa Familienzusammenführung gekommen ist.
Leider bekommen wir seit dem keine Post mehr von der Familienkasse, (verstehen wir auch nicht) normal bekommt wir Infos ob die Zahlungen eingestellt wurden oder weiterbewilligt wurden.
Nichts mehr kommt an Infos wegen KG.
Wovon er lebt wissen wir nicht. Ich weiss auch nicht ob er Anspruch auf HartzIV hat ? Vil. weiss das ja Jemand hier ?ie ist aber beendet, Weil am Anfang kam ja ein Ersatzanspruch vom Jobcenter. Da habe ich über einen Anwalt Einspruch eingelegt. Wegen seinem aggressiven verhalten und der Tatsache das er die Mutter beim Auszug gedroht hat, sie mit Benzin zu übergießen und anzünden. Das hat gereicht und ich brauchte nichts zurückzahlen.
Die VE ist nur 5 Jahre gültig sowie ich weiss, außer er bekommt einen anderen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde. Dann ist sie (glaube ich) früher beendet die VE. Das war ja der Fall bei uns. Erst ein paar Monate Aufenthalt Familienzusammenführung, danach Fiktionsbescheinigung, aber genau weiß ich das nicht.
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« Zuletzt geändert: 10.12.2021 um 11:56:45 von ollip53 »  
 
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ollip53
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Antwort #20 - 10.12.2021 um 12:19:50
 
@lottchen
Vergessen
Die Familienzusammenführung hat funktioniert weil er bei der Beantragung noch 16 war. Das ist kein Problem.

das kam nicht vollständig an
Die VE ist  beendet, Weil am Anfang kam ja ein Ersatzanspruch vom Jobcenter. Da habe ich über einen Anwalt Einspruch eingelegt. Wegen seinem aggressiven verhalten und der Tatsache das er die Mutter beim Auszug gedroht hat, sie mit Benzin zu übergießen und anzünden. Polizei war zweimal bei uns in der Wohnung, das ist in den Akten festgehalten. Das hat gereicht und ich brauchte nichts zurückzahlen.
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JaySim
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 20.12.2021 um 14:35:17
 
ollip53 schrieb am 07.12.2021 um 13:01:57:
Er lebt in so einem Wohnheim mit Asylbewerber zusammen.

Kann es sein, dass der damals gestellte Kindernachzug zu seiner Mutter, deshalb ohne C1 "funktionierte", weil seine Mutter eine AE nach §25 (2) hatte? Also Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz?
Anders ist es sonst nicht erklärbar, wie das genau funktioniert haben soll. Meine Frau selber hat versucht ihre Tochter nach Deutschland nachziehen zu lassen als sie 17 J. alt war. Hat ohne C1 oder positive Integrationsprognose nicht geklappt.
Die wird bei diesem Jungen ja auch nicht gegeben wesen sein, wenn man diesen Fall so liest.

Kannst du mir Infos dazu geben?
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