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Kindergeld (Gelesen: 3.481 mal)
Themen Beschreibung: Kind wohnt bei Vater aber Mutter erhält Kindergeld
M.A.G.S
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i4a rocks!


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23.10.2017 um 16:40:20
 
Hallo Leute,

und zwar geht es hier um einen Familienmitglied. Er hat ein Kind bekommen, bei der Geburt seines Sohnes hatte er keinen AE. Seine Freundin (Mutter des Kindes) hatte damals eine AE gem. 28 Abs. 1 AufenthG. Sie hat aus Angst das Kind nur mit ihren Namen eingeschrieben und hat den Vater gar nicht angegeben, weil er damals wie gesagt keine AE hatte. Später konnte er durch Adoption seinen Aufenthaltsstatus regeln. Jedoch waren die schon getrennt. Die Mutter wollte weder das Sorgerecht  teilen (Weil sie vom Amt mehr Geld bekommen hat) noch die Vaterschaftsanerkenung durchführen lassen. Jetzt wurde die Vaterschaft anerkannt und nun steht er in die Geburtsurkunde als Vater drin. Jetzt hat das Jugendamt das Kind befragt, wo er lieber leben würde, bei seinem Vater oder Mutter. Das Kind wollte unbedingt bei seinem Vater leben und wohnen, weil die Mutter ihn öffters schlägt. Seit Juli 2017 wohnt das Kind nun bei den Vater.

Das Kind ist aber gar nicht bei ihm angemeldet, weil die Mutter ihre Zustimmung nicht geben möchte. Mehrmals wurde sie danach gefragt, jedoch blieben alle Versuche erfolglos. Das Problem ist, dass sie seit Juli immer  noch das Kindergeld des Kindes bezieht und das Kind wohnt gar nicht mehr bei ihr.

Gibt es eine Möglichkeit, dass das Geld an dem Vater ausgezahlt wird? Weil das Kind wohnt bei ihm seit Juli.Das Jugendamt hat das so entscheiden und weißt auch bescheid, dass er dort wohnt. Die Mutter möchte das Kindergeld nicht überweisen und sagt, dass sie es machen wird, wenn das Kind bei den Vater angemeldet wird. Sie gibt aber ihre Zustimmung nicht.

Wird eigentlich von der Mutter auch Unterhaltszahlungen verlangt, wenn das Kind nun bei den Vater wohnt?  Sie bezieht Leistungen vom Amt und ist angeblich arbeitslos, sie arbeitet aber Schwarz. Sie wohnt aktuell mit ihrem Freund, er arbeitet aber.

Was kann der Vater nun tut? Hat er eine Chance das Kindergeld rückwirkend zu beantragen, weil das Kind seit Juli bei ihm wohnt?? oder hat er keinen Anspruch drauf und die Mutter bezieht das KG weiter, obwohl das Kind nicht mehr bei ihr wohnt?

Danke im Voraus... Smiley

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Aras
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Antwort #1 - 23.10.2017 um 16:47:24
 
Na offensichtlich bei der Familienkasse melden, dass das Kindergeld von der Mutter konsumiert wird anstatt dass es für den Bedarf des Kindes verwendet wird.

§ 1612b BGB
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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lottchen
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Antwort #2 - 23.10.2017 um 17:17:38
 
Die Eltern teilen sich das Sorgerecht? Und wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Vater? Mutter? Jugendamt?

Es ist schon richtig, dass der Vater das Kind auf seine Adresse ummelden muss. Dazu braucht er aber bei den meisten Bürgerämtern / Einwohnermeldeämtern / Meldebehörde auch die Zustimmung der Mutter. Erst danach kann er die Familienkasse informieren, dass das Kindergeld an ihn fließen muss.

Hat der Vater mal versucht das Kind umzumelden?

Unterhalt haben beide Eltern zu zahlen wenn sie leistungsfähig sind. Ggf. gibt es Unterhaltsvorschuß von der Familienkasse. Wenn die Mutter kein eigenes Geld verdient kann sie auch keinen Unterhalt leisten.
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M.A.G.S
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Antwort #3 - 23.10.2017 um 17:51:37
 
lottchen schrieb am 23.10.2017 um 17:17:38:
Die Eltern teilen sich das Sorgerecht? Und wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Vater? Mutter? Jugendamt?

Es ist schon richtig, dass der Vater das Kind auf seine Adresse ummelden muss. Dazu braucht er aber bei den meisten Bürgerämtern / Einwohnermeldeämtern / Meldebehörde auch die Zustimmung der Mutter. Erst danach kann er die Familienkasse informieren, dass das Kindergeld an ihn fließen muss.

Hat der Vater mal versucht das Kind umzumelden?

Unterhalt haben beide Eltern zu zahlen wenn sie leistungsfähig sind. Ggf. gibt es Unterhaltsvorschuß von der Familienkasse. Wenn die Mutter kein eigenes Geld verdient kann sie auch keinen Unterhalt leisten.


So die Eltern waren nie verheiratet. Das Sorgerecht hat die Mutter. Sie wollte nie mit dem Vater das Sorgerecht teilen, weil die Leistungen vom Amt dann verkürzt werden. Allerdings wurde der Vater 2015 als Vater in die Geburtsurkunde nachträglich eingetragen. Seit dem zahlt er auch Unterhalt, bis Juli 2017, weil das Kind bei ihm wohnt.

Er hat versucht ihn anzumelden, wurde aber eine Vollmacht der Mutter verlangt. Sie möchte keine Vollmacht geben, weil sie das Kindergeld vom Kind nicht verlieren möchte. Der Mutter geht es nur ums Geld. Das Jugendamt hat aber den Vater seit Juli 2017 die Erlaubnis erteilt, das Kind bei ihm zu haben. Er wohnt auch bei ihm seit Juli 2017.

Die Mutter verdient Geld, wie gesagt aber durch Schwarzarbeit, damit sie weiterhin Leistungen erhalten kann. :S :s
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lottchen
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Antwort #4 - 23.10.2017 um 18:28:48
 
Der Vater sollte schleunigst das Sorgerecht beantragen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ersteres steht ihm auf alle Fälle zu (hätte er schon lange machen müssen), bei letzterem müsste er schon gut argumentieren um eine Chance zu haben.

http://www.t-online.de/leben/familie/id_80098442/sorgerecht-wann-unterschriften-...

Zur Not muss er vor das Famliengericht wenn die Mutter nicht freiwillig mitzieht (was sie ja anscheinend eben nicht tut).

Hat nun zur Zeit die Mutter Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Jugendamt? Wenn letzteres eingeschaltet ist hat das ja seinen Grund...
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M.A.G.S
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Antwort #5 - 23.10.2017 um 18:58:57
 
lottchen schrieb am 23.10.2017 um 18:28:48:
Der Vater sollte schleunigst das Sorgerecht beantragen und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ersteres steht ihm auf alle Fälle zu (hätte er schon lange machen müssen), bei letzterem müsste er schon gut argumentieren um eine Chance zu haben.


Das Sorgerecht hat die Mutter. Ja er möchte das Sorgerecht einklagen, weil die Mutter nicht kooperiert. Das Jugendamt wollte den Vater Unterlagen schicken, damit er das Sorgerecht beantragt, aber die melden sich  nicht mehr. Die Sachbearbeiterin sagt, sie wäre im Urlaub gewesen und sie hätte viel Arbeit noch zu erledigen.  Ärgerlich Ärgerlich Das hat sie wortwörtlich gesagt, ich war dabei ...

Wie soll er am Besten vorgehen? Muss er unbedingt einen Anwalt einschalten? oder kann er das auch selbst machen?
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okatomy
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Antwort #6 - 23.10.2017 um 19:21:36
 
Wenn es schneller gehen soll wäre ein Anwalt wohl angebracht.

Das Jugendamt versucht nur außergerichtlich zu vermitteln aber klagen wird es nicht für Ihn. Die Mutter wird sich ja vermutlich sehr unkooperativ verhalten.
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traute
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Antwort #7 - 27.10.2017 um 15:13:10
 
Der Vater kann beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Damm braucht er beim Anwalt nicht so viel zu bezahlen. Er muß alle Einkommensunterlagen sowie Schreiben bzgl. des Kindes mitnehmen.
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lottchen
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Antwort #8 - 27.10.2017 um 15:45:49
 
Wenn der Vater früher Unterhalt fürs Kind bezahlt hat hat er ja sicher ein regelmäßiges Einkommen und kommt für seinen Lebensunterhalt selber auf. Dann dürfte ihm ein Beratungsschein nicht zustehen. Vermutlich ist da sein Einkommen zu hoch. Er wird den Anwalt selber bezahlen müssen. Aber das wäre mir mein Kind wert. Die Situation muss geklärt werden.
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M.A.G.S
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Antwort #9 - 29.10.2017 um 19:51:53
 
Ja, er verdient gut und wird sehr wahrscheinlich auch klagen müssen.

Soweit ich weiss, kann er selber einen Antrag auf geteiltes Sorgerecht beim Familiengericht stellen. Auch wenn die Mutter nicht einverstanden ist. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden...Hat jemand von euch schon Erfahrung damit?
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