Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar (Gelesen: 7.836 mal)
Errare_humanum_est
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 190

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
23.10.2017 um 11:04:50
 
Hallo liebes Forum,

habe hier wieder ein älteres Ehepaar, das um Hilfe gebeten hat.
Die beiden Eheleute kommen aus Georgien und haben einen laufenden Asylantrag, dem zu 99% entsprochen wird, weil der man schwer krank ist und laut ärztlichem Attest nicht in seinem Heimatland behandelt werden kann.

Das Ehepaar hat bisher in einem Asylheim gewohnt. Ab November ziehen die beiden Eheleute in eine Privatwohnung um.
Es ist eine renovierte aber unmöblierte Zwei-Zimmer-Wohnung, wo überhaupt keine Einrichtung vorhanden ist.

Nun meine Fragen:

1. Laut Sozialamt wird das Ehepaar einen Geldbetrag von ca. 1700€ für die Erstausstattung der Wohnung bekommen. Ist das rechtens? Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit so wenig Geld eine Zweizimmerwohnung und (!) eine komplette Küche + Waschmaschine einrichten kann...  Griesgrämig
Sämtliche Geräte/Möbel müssen ja auch von Handwerkern aufgebaut und/oder angeschlossen werden  Griesgrämig

2. Hat der Vermieter Recht mit seiner Behauptung, dass er nicht verpflichtet sei für warmes Wasser in der Küche zu sorgen? Es gibt in der Küche keinen Durchlauferhitzer, sondern nur einen im Bad.

3. Was gibt es für Hilfen, die die beiden Eheleute sonst noch in Anspruch nehmen könnten?

4. Der Mietvertrag läuft ab dem 01.11.2017. Das Ehepaar wird wohl 2-3 Tage früher dort einziehen. Das Geld für die Erstausstattung wird aber laut Sozialamt - dank Bürokratie - erst 1-2 Wochen später überwiesen. Was kann man da machen? Soll die Familie solange ohne Küche/Möbel auskommen?

Ich werde ihnen natürlich helfen und ein paar Einrichtungsgegenstände wie Matratze, Kochplatte etc. für sie besorgen. Aber es kann doch nicht sein, dass es immer so läuft, oder? Gibt es da immer noch kein geordnetes Verfahren seitens der Stadt?

Vielen Dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #1 - 23.10.2017 um 11:18:48
 
1. Ich kenne diese Summen auch nur so. Natürlich kann man damit keine hochwertige NEU-Ausstattung kaufen. Aber gebrauchte Möbel und Küchen sind spottbillig. Es gibt darauf spezialisierte Orgnisationen z.b. der kirchlichen Träger die Gebrauchtausstattung anbieten, die Lieferung und Montage ist durch diese Träger oft schon dabei oder sehr günstig.

2. Korrekt. Der Mieter kann bei Bedarf einen kleinen Wasserspeicher anschließen. Ist meist Bestandteil der Küchenplanung. War in meiner alten Mietwohnung nicht anders.


Zum organisatorischen kann ich jetzt nichts zu sagen, könnte mir vorstellen dass die Stadt dann eben noch 1-2 Wochen eine Notunterkunft bereitstellen müsste.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lottchen
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.110
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #2 - 23.10.2017 um 11:21:44
 
http://www.hartziv.org/erstausstattung-bei-hartz-iv.html
Hier steht z.B., dass von ca. 1000€ für eine 1-Zimmer-Wohnung ausgegangen wird. Also werden 1700€ für eine 2-Zimmer-Wohnung wohl nicht zu beanstanden sein (Küche z.B. braucht man ja nicht doppelt). Bestimmte Dinge, die man benötigt muss man aus dem Regelsatz beschaffen und es ist nicht notwendig, neue Möbel anzuschaffen. Man findet z.B. übers Internet über ebay-Kleinanzeigen oder über Gebrauchtwarenläden wunderbar günstige Küchen, Waschmaschinen, Kühlschränke, Betten, Schränke u.ä. Für teils sehr wenig Geld und in guter Qualität. 

Und aufbauen kann man Möbel auch alleine bzw. mit Hilfe von Freunden. Es gibt nur wenige Geräte, die ein Fachmann anschließen sollte (wie einen E-Herd) wenn man davon selber keine Ahnung hat. Eine Waschmaschine bekommt man als Normalbürger auch noch angeschlossen.

Zu den anderen Fragen kann ich konkret nichts sagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #3 - 23.10.2017 um 11:21:45
 
Ja. Ist jetzt eher sonstige Rechtsbereiche.

Errare_humanum_est schrieb am 23.10.2017 um 11:04:50:
1. Laut Sozialamt wird das Ehepaar einen Geldbetrag von ca. 1700€ für die Erstausstattung der Wohnung bekommen. Ist das rechtens? Ich kann mir nicht vorstellen, wie man mit so wenig Geld eine Zweizimmerwohnung und (!) eine komplette Küche + Waschmaschine einrichten kann... 


Wie ich dich verstehe sind die 1700 € nicht das Problem, sofern damit nur die Möbel umfasst sind. Das Problem ist ja eher die Beschaffung von Elektrogroßgeräten.
Schau auf Harald Thomes Seite nach der örtlichen Richtlinie des Kreises/der kreisfreien Stadt ob da die Regelungen zur Erstausstattung in den KdU Vorgaben ausgeführt werden. Kostenbewilligung/-erstattung für Elektrogroßgerät wie Kühlschränke und Co. müssen ggf. separat beantragt werden.

http://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Errare_humanum_est schrieb am 23.10.2017 um 11:04:50:
Sämtliche Geräte/Möbel müssen ja auch von Handwerkern aufgebaut und/oder angeschlossen werden 

Ob jetzt wirklich alles durch Handwerker aufgebaut und angeschlossen werden muss? Elektriker für den Elektroherd, wahrscheinlich ja weil Starkspannungsanschluss. Waschmaschine ggf. durch Klempner. Etc. Aber sonst? Transport ist ggf. noch problematisch. Aber (Ikea-)Möbel sehe ich jetzt nicht nötig extra Leute zu beschäftigen. Da solltest du besser begründen.

Schau dir beispielhaft(!) folgende KdU Richtlinie an:
http://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/AE-Cochem-Zell-L...

Errare_humanum_est schrieb am 23.10.2017 um 11:04:50:
2. Hat der Vermieter Recht mit seiner Behauptung, dass er nicht verpflichtet sei für warmes Wasser in der Küche zu sorgen? Es gibt in der Küche keinen Durchlauferhitzer, sondern nur einen im Bad.

Keine Ahnung. Vielleicht beim Verbraucherschutz fragen. Im Zweifel muss man einen kleinen elektrischen Durchlauferhitzer kaufen und anschließen, was jetzt auch nicht gravierend schwierig ist. Nicht vergessen, dass dadurch dezentrale Warmwasserversorgung vorliegt, das ggf. beim JC/Sozialamt geltend gemacht werden kann sodass die Stromrechnung um einen gewissen Betrag gemindert wird.

Errare_humanum_est schrieb am 23.10.2017 um 11:04:50:
4. Der Mietvertrag läuft ab dem 01.11.2017. Das Ehepaar wird wohl 2-3 Tage früher dort einziehen. Das Geld für die Erstausstattung wird aber laut Sozialamt - dank Bürokratie - erst 1-2 Wochen später überwiesen. Was kann man da machen? Soll die Familie solange ohne Küche/Möbel auskommen?

Erstmal mit dem Sozialamt/JC sprechen. So ein Problem tritt ja nicht zum ersten Mal auf. Gibt ja glaub ich direkt Zahlstellen. Wenn man beim Sachbearbeiter vorspricht, den Geldbedarf direkt nachweist (Kaufangebot für Bett und Matratze [ist ja ein Anfang]) kann ggf. direkt Zahlung im JC erfolgen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #4 - 23.10.2017 um 12:19:25
 
Errare_humanum_est schrieb am 23.10.2017 um 11:04:50:
1. Laut Sozialamt 

Diese Aussage ist ganz sicher korrekt.
Wenn das Ehepaar eine Wohnung ohne Kücheneinrichtung  anmietet, dann ist das nichts ungewöhnliches.
Jede Kommune bzw. jeder LK legt diese Summen für sich fest, sie sind bundesweit nicht identisch.
Die Erstausstattung soll das Notwendige bereitstellen.

Es gibt für alle Flüchtlinge inzwischen recht gut org. Helferkreise, die auch handwerkliche Arbeiten ausführen als unentgeltliche Hilfe.
Ansonsten wissen auch die Möbelbörsen und Gebrauchtwarenlager, wer sowas machen könnte.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, auch in der Küche einen DEH zu installieren.
Mieter können dort zB einen UT-Boiler installieren.

Eher einziehen ist für diese Leute die schlechteste Option. Sie sollten warten, bis die Wohnung bewohnbar und die Küche benutzbar ist.
Kommt es jetzt auf ein oder 2 Wochen länger in der Erstaufnahme-Einrichtung an? Kann ich kaum glauben.
Am WE vor dem 1.11. wird sowieso fast nichts gehen--- schau auf den Kalender.

Wenn das WW in der Wohnung dezentral bereitgestellt wird (so wie du es beschreibst), bekommen die Mieter einen WW-Mehrbedarf in Form von Geldleistung zum Regelbedarf dazu. Abgezogen wird nichts.
Das sind derzeit ca. 16,- pro Monat für ein Ehepaar.
Wenn die Anerkennung erfolgt, wird zumindest die Frau zum Jobcenter wechseln. Oder ist sie schon im
Rentenalter?

Es gibt auch für deine Kommune/LK eine sog. KDU-Richtlinie.
Frag beim Sozialamt nach, sie müssen sie auch einsehen lassen (nicht nur die Summen nennen)
1700,- für ein Ehepaar mit Wohnung ohne Küche ist keine schlechte Nummer.
Gebrauchtmöbel sind Usus für Erstausstattungen.

Hier gibt die Kommune gestaffelt max. 800,-
+max. 260,- für WaMa
+max. 200 für E-Herd
-max. 150,- für Kühlschrank

Die Anmietung einer solchen Wohnung ohne Küche war aus meiner Sicht ein ziemlicher Fehler.
Jüngere Leute können sowas eher beschaffen, montieren, aufstellen und anschliesen.


Könntest du bitte die offenen Fragen aus deinem Rumänen/Bulgaren-Thread vom 2.10. beantworten?
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #5 - 23.10.2017 um 12:31:03
 
Aras schrieb am 23.10.2017 um 11:21:45:
Ob jetzt wirklich alles durch Handwerker aufgebaut und angeschlossen werden muss? Elektriker für den Elektroherd, wahrscheinlich ja weil Starkspannungsanschluss. Waschmaschine ggf. durch Klempner.

Der Anschluss einer Waschmaschine ist ja nun wahrlich keine Hexerei, für die ein Experte notwendig sein müsste. Den Wasseranschluss und das Abwasserrohr anschließen, sowie den Stromstecker in die Steckdose stecken, kann man doch auch ohne Fachmann selbst bewältigen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #6 - 23.10.2017 um 12:42:58
 
Es geht hier um Haftungsrisiken. Der dreiphasige Starkstromanschluss ist nicht einfach nur Stecker in die Dose. Sicherung raus. Anschluss muss aufgeschraubt werden, Kabel angeschraubt, zu schrauben und alles wieder zu. Aber es besteht Lebensgefahr wenn man es falsch macht uns Brandgefahr wenn man ein Kurzschluss verursacht.

Genauso der Waschmaschinenanschluss. Wenn es nicht fachmännisch erfolgt haftet der Mieter für Wasserschäden.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Errare_humanum_est
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 190

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #7 - 23.10.2017 um 14:01:45
 
Vielen Dank für die Beiträge. Jetzt weiß ich zumindest, dass die Höhe des Hilfsbetrages in Ordnung zu sein scheint.

Leider war es nicht möglich bei der Wohnungssuche wählerisch zu sein. Von etwa 12-15 Vermietern, die ich angesprochen hatte, war nur der Eine bereit einen Mietvertrag abzuschließen. Und in seiner Wohnung ist eben keine Küche und keine Einrichtung vorhanden.

Zwischendurch hatte ich schon fast aufgegeben nach einer Wohnung für die Beiden zu suchen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yaaba
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 47

Freiburg, Baden-Württemberg, Germany
Freiburg
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #8 - 23.10.2017 um 14:54:08
 
Ich betreue eine junge irakische Familie. Diese hat im Januar eine kleine Wohnung bezogen. Wir haben im Februar Leistungen zur Wohnungseinrichtung erhalten und haben dann im Mai noch einmal beantragen können. Für einen  Kühlschrank bis 4 Personen gibnt es bei uns 130,00 €; Küchenschränke komplett 125,00 € und 250,00 € für eine Waschmaschine.
Das sind die Informationen, die ich auf die schnelle gefunden habe. Außerdem warden Strom und Abfallgebühren übernommen.
Zum Seitenanfang
  

Gabriele
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #9 - 23.10.2017 um 18:18:43
 
Errare_humanum_est schrieb am 23.10.2017 um 14:01:45:
Zwischendurch hatte ich schon fast aufgegeben nach einer Wohnung für die Beiden zu suchen... 


Dann gibt es zumindest doch eine Person, den TS, der die WaMa anschließen kann.
Der TS kennt uU eine andere Person, die sich zutraut, den E-Herd anzuschließen.
Es kommt mir manchmal so vor, als wären alle Hilfebezieher ( nicht nur Ausländer) völlig unbeleckt von den einfachsten haushaltstechnischen Handgriffen. Alles und jedes soll das Amt gefälligst bezahlen, oder gar bereitstellen.
Man sollte es wirklich nicht übertreiben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Errare_humanum_est
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 190

Essen, Nordrhein-Westfalen, Germany
Essen
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #10 - 23.10.2017 um 20:39:18
 
Das mit dem Aufgeben war ja nicht auf den Betrag zur Erstausstattung bezogen, sondern auf die Vermieter, die zu 99% sofort absagten.
Ich habe mir eigentlich gedacht, dass es klar erkennbar ist. Wenn nicht, tut es mir Leid...

Es hat mich auf jeden Fall mehrere Stunden gekostet (verteilt auf mehrere Tage) eine Wohnung für die Beiden zu finden. Vom Aussuchen war gar nicht die Rede.

Mit dem Betrag werden sie schon irgendwie zurecht kommen, vor allem da ich noch über Kleinanzeigen und ähnliches helfe.
Mir ist nur nicht klar, was Flüchtlinge oder Asylanten machen, die keinen Freund oder Verwandten hier haben. Oder gibt es sowas gar nicht?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #11 - 05.11.2017 um 11:07:52
 
Moin,

Die WaMa ist kein Problem aber einen Herd darf genau genommen nur ein Elektriker anschliessen. Zumindest sollte das jemand tun, der sowas schonmal gemacht hat. Man sollte nicht immer alles so eng sehen aber beim Herdanschluss (oder Durchlauferhitzer, ähnliche Leistung) hört der Spaß auf. Das kann wirklich brennen, wenn man da pfuscht.

KaGe schrieb am 23.10.2017 um 18:18:43:
Es kommt mir manchmal so vor, als wären alle Hilfebezieher ( nicht nur Ausländer) völlig unbeleckt von den einfachsten haushaltstechnischen Handgriffen. Alles und jedes soll das Amt gefälligst bezahlen, oder gar bereitstellen.
Man sollte es wirklich nicht übertreiben.


Das ist vermutlich tatsächlich leider so. In den Herkunftsländern gibt es keine VDE und da wird die 400V Leitung an den Anschluss irgendwie drangetüdelt. Unter Spannung. Wenn man trockene Gummilatschen trägt kribbelt das höchstens etwas.
Kommt man dabei an die Heizung (Erde!), prüft man, ob das Herz noch OK ist (und man ist wach).
Deutsche Hilfeempfänger, die am Hauptschulabschluss gescheitert sind, sollten vielleicht auch keine WaMa anschliessen. Da wird die Abwasserleitung womöglich mit einer alten Socke festgeknotet.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #12 - 05.11.2017 um 12:21:20
 
yaaba schrieb am 23.10.2017 um 14:54:08:
Außerdem warden Strom und Abfallgebühren übernommen. 

Das ist halb richtig. Kamen die Leistungen vom Jobcenter?
Stromkosten werden nur vom Amt übernommen, wenn es Heizstrom ist oder für dezentrale Warmwasser-Bereitung benötigt wird. Die Kosten für sonstige Haushaltsenergie sind aus dem Regelbedarf zu zahlen.
Abfallgebühren, hier kalte Betriebskosten, sind in den KDU  enthalten. Ja, diese Kosten werden vom Amt gezahlt.

Grundsätzlich regelt jede Kommune und jeder LK diese Erstausstattungs-Richtlinien selbst, deshalb sind sie so unterschiedlich *üppig*.
Bei uns zahlt das Sozialamt in bar aus, das JC dagegen will Kaufbelege sehen und überweist erst dann. So hats halt der Kreistag beschlossen in seiner umfassenden Weisheit und Weitsicht  Ärgerlich

@TS
Errare_humanum_est schrieb am 23.10.2017 um 20:39:18:
Es hat mich auf jeden Fall mehrere Stunden gekostet (verteilt auf mehrere Tage) eine Wohnung für die Beiden zu finden. Vom Aussuchen war gar nicht die Rede.

Nun ja, das erscheint mir wirklich nicht viel. Aber es hat nun mit einer schlechten Unterkunft geklappt.
Stimmt, aussuchen ----is nich---.
Und nur mal so:
Ich sitze seit Januar 2016 jede Woche einmal für mehrere Stunden bei Wohnungsvermietern, um Mietangebote für solche Familien von 1-6 Personen zu bekommen. Erst seit Anfang Oktober war das nicht mehr so oft nötig.
IaR wurden sie nach BAMF-Anerkennung vom Leistungsträger der Gem-Unterkunft (hier LK) aufgefordert, unverzüglich die Unterkunft zu verlassen. Klappte das nach 3 Monaten noch nicht, wurden ihnen brechreizerregende Nutzungsvereinbarungen abgenötigt. Manche unterschrieben wegen der Androhung, sonst auf der Straße zu sitzen.
Den Aberwitz kann sich jeder selbst ausmalen.

Die Spanne der Such-und Wartezeiten reichte von 6 Wochen bis zu 11 Monaten. Nun sind die meisten untergebracht. Etliche haben ihr WaMa, Lampen und E-Herde auch irgendwie angeschlossen und keiner hat das von @nixwissen Beschriebene verursacht.
Jetzt sieht es bei etlichen deutlich nach FZF aus. Bedeutet was?- Zwinkernd

@nixwissen.
Du hast meinen Beitrag zwar zitiert, aber vollkommen miß-interpretiert. Denn ich schrieb:
Dann gibt es zumindest doch eine Person, den TS, der die WaMa anschließen kann. Der TS kennt uU eine andere Person, die sich zutraut, den E-Herd anzuschließen.
Es könnte sogar durchaus so sein, daß diese älteren Leute aus Georgien schon Strom, E-Herde und elt.WaMa kennen und hatten.
Dein Weltbild hat deutliche Hinweise auf fehlenden Hauptschulabschluß... 
Bitte halt die Luft an. Sehr viele Hilfebezieher (die meisten sind KEINE Ausländer,) berufen sich dann auf solche Alibivorschriften. DAS war meine Aussage.

Und weils grad so krass ist:
Von welchen Herkunftsländern und welchen Personen schreibst du?
Wie viele mit dt. Herkunft, die umziehen und auch eine WaMa und einen Herd anschließen müssen, und weit mehr als den HS-Abschluß haben und KEIN Hartz 4 beziehen, kennen die VDE?
Wie viele dt. Hartz-4 Bezieher haben keinen Hauptschulabschluß?

Bitte, halt deine diskriminierenden Einschätzungen zurück. Das ist fast schon ***. Augenrollen

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #13 - 05.11.2017 um 12:45:45
 
Moin,

KaGe, ich habe genug mit Leuten zu tun, die "sich sowas zutrauen" aber besser die Finger davon lassen sollten.
Das ist entweder Ahnungslosigkeit (Deutsche) oder sehr fragwürdiges Fachwissen aus der Heimat (Ausländer).
Ich diskriminiere da niemanden sondern stelle nur fest, daß ein Herd oder ein Durchlauferhitzer in D nicht nach georgischen oder chinesischen Maßstäben angeschlossen werden sollte (wozu Erde, funktioniert doch auch ohne).

Ich habe lange genug im Ausland gelebt, um zu wissen, wie da gepfuscht wird. Ohne Bildung ist einem das dann auch egal, solange es erstmal funktioniert.
Mit etwas Bildung weiss man entweder, wie es richtig geht oder sieht ein, daß man lieber einen ranlässt, der weiss, was er da tut.

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
KaGe
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 744

Anne Küste, Germany
Anne Küste
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erstausstattung für eine 2-Zimmer-Wohnung für ein älteres Ehepaar
Antwort #14 - 05.11.2017 um 13:47:10
 
Wenn in China gepfuscht wird, hat das 0,0 mit der hier eingestellten Behauptung des TS zu tun:
Sämtliche Geräte/Möbel müssen ja auch von Handwerkern aufgebaut und/oder angeschlossen werden
Eben nicht. Aber könnten und warum müssen es Handwerker sein?

Bleib doch bitte bei der Sache.
Im Übrigen wird in der Bewilligung der Erstausstattung ein Satz ähnlich diesem stehen:
"Die bewilligten Summen sind einschl. der Kosten für Transport, Aufbau und Installation zu verstehen."
Damit weiß zumindest der TS, was Sache ist.
Du wirst dort garantiert nicht mit diesen Leuten zu tun haben.

Ironie an:
Täglich lesen wir in der örtl. Presse, daß es wieder einen schrecklichen Unfall gab, weil ein Unwissender einen Herd falsch angeschlossen hat.
aus.

@TS
Du fragtest:
Aber es kann doch nicht sein, dass es immer so läuft, oder? Gibt es da immer noch kein geordnetes Verfahren seitens der Stadt?
Doch, kann so sein, ist auch so.
Nein, gibts nicht. Nirgends.
Was stellst du dir vor?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema