Moin,
Der Unterhalt nach Trennung bzw. nach Scheidung soll Nachteile des Partners ausgleichen, der aufgrund der Ehe seine Erwerbstätigkeit aufgegeben hat und daher nach der Ehe Schwierigkeiten hat, seinen
LU angemessen zu bestreiten.
So habe ich das Wikipedia entnommen.
Andererseits soll der Unterhalt einen Lebensstandard wie in der Ehe ermöglichen.
Diese beiden Begründungen können sich deutlich widersprechen.
Situation vor der Ehe:
Sie lebte in China, praktisch keine verwertbare Ausbildung, gescheitert mit einem Teehaus und Schuhgeschäft, überlebt weitgehend durch Zuwendungen von Freunden, die man etwas überzogen als Sugardaddies bezeichnen kann.
Ich verdiene etwas über dem Schnitt. In 1-2 Jahren bis zur Heirat lebt sie von meinen Zuwendungen im Heimatland. Teilweise in einem gemeinsamen Haushalt in China. Ich zahlte Miete im Heimatland und
LU (der im Heimatland gering ist).
Nach der Heirat Umzug nach D. Deutschkurse, weit über den Integrationskurs hinaus, danach 2 Jahre eine schulische Ausbildung Büroassistenz Fremdsprachen (Spanisch).
Danach erfolglose Jobsuche.
Sie baut sich dann eine Existenz auf, indem sie angefangen von Milchpulver über Kosmetika bis zu Luxusartikeln nach China verkauft.
Sie hat mit zwei Partnern eine GmbH gegründet, an der sie 60% hält (immerhin 15k investiert) und sich ein Auto gekauft (ca. 5k€).
Das war alles noch während der Ehe, alles durch ihre selbstständige Tätigkeit finanziert.
Kurz nach der Trennung (nach knapp 11 Jahren Ehe) wurden die Steuerklassen von 3/5 auf 4/4 geändert, was für mich etwa 400€ weniger netto bedeutete.
Wie wird da wohl der Unterhalt bestimmt? Nachteile durch die Ehe entstanden ja wohl nicht, eher im Gegenteil.
Ohne die Ehe wäre sie noch in China ohne Ausbildung und Einkommen, mittlerweile (Trennung läuft seit ca. 3/4 Jahr) kann sie in D eine Wohnung (600€ warm) und das Auto bezahlen, ohne Unterhalt zu bekommen. Bisher sagte sie, sie wolle kein Geld.
Ihr momentanes Einkommen zu ermitteln könnte schwierig werden, da sie neben der GmbH auch auf eigene Kappe nach China exportiert, inwiefern das alles angemeldet wird weiß ich nicht.
Zieht hier die erste Begründung für den Unterhalt, also Nachteile durch die Ehe? Da wäre ja hier kein Unterhalt begründbar.
Oder wird eher stumpf nach 50:50 der Differenz während der Trennung bzw. 3/7 nach der Scheidung geurteilt?
Zusatzfrage: Bestehen Ansprüche auf Trennungsunterhalt auch rückwirkend?
Gruß,
Norbert