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Trennungsunterhalt, Unterhalt nach Scheidung (Gelesen: 6.561 mal)
greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 15.10.2017 um 00:03:11
 
lottchen schrieb am 14.10.2017 um 17:44:59:
Mein Ex-Mann hatte auch keinen Anwalt bei der Scheidung. Der Richter kann dann nur zum Termin nicht verkünden, dass man rechtskräftg geschieden ist, weil beide Parteien erklären müssten auf Rechtsmittel zu verzichten. Und das kann der Ehepartner eben nicht selber tun, das kann nur sein Anwalt. Und wenn nicht beide Seiten einen Anwalt haben geht das eben nicht.


Man kann sich aber "vom Flur" einen zweiten Anwalt holen, damit das Scheidungsurteil sofort rechtskräftig wird.
Ist in der Praxis ein gängiges Mittel.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 15.10.2017 um 04:43:35
 
greenock schrieb am 15.10.2017 um 00:03:11:
Man kann sich aber "vom Flur" einen zweiten Anwalt holen, damit das Scheidungsurteil sofort rechtskräftig wird.
Ist in der Praxis ein gängiges Mittel. 


Nenn mir bitte diese Anwälte, damit ich sie nie engagiere. IMHO verstoßen sie gegen die Berufspflichten des Rechtsanwaltes (u.a. §43 BRAO).

Mal eben Rechtsmittelverzicht für einen Mandanten zu erklären, ohne die Verträge und die Hintergründe genau zu kennen und den eigenen Mandanten gewissenhaft beraten zu haben verstößt IMHO gegen die Berufsordnung.
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 15.10.2017 um 07:58:47
 
grisu1000 schrieb am 15.10.2017 um 04:43:35:
Nenn mir bitte diese Anwälte, damit ich sie nie engagiere. IMHO verstoßen sie gegen die Berufspflichten des Rechtsanwaltes (u.a. §43 BRAO).

Mal eben Rechtsmittelverzicht für einen Mandanten zu erklären, ohne die Verträge und die Hintergründe genau zu kennen und den eigenen Mandanten gewissenhaft beraten zu haben verstößt IMHO gegen die Berufsordnung.


So war es damals bei meiner Scheidung und laut meinem Anwalt (der ein alter Schulfreund ist), ist es gängige Praxis.
ES geht auch nicht um Beratung etc... sondern einfach nur darum, daß das Urteil sofort rechtskräftig wird und nicht erst einige Wochen später.
Wenn sich beide Parteien einig sind, sehe ich damit keine Probleme.
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KaGe
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Antwort #18 - 15.10.2017 um 11:31:13
 
grisu1000 schrieb am 15.10.2017 um 04:43:35:
Nenn mir bitte diese Anwälte, damit ich sie nie engagiere. 

Witzig.
Engagiere doch einfach keinen solchen, sondern gib das Mandat im Falle eines Falles schon gleich zu Beginn einer Scheidungssache einem von dir gewählten RA.
Einem, der auch dann noch genau nach *§ 43 BRAO*  abrechnet? hä?

Oder lieber nach RVG? aber nach § 43??

Ich kann @greenock nur zustimmen.
Ansonsten weiß der TS sowieso, daß er jetzt einen RA  *nehmen* will.
Er wird also wohl nicht auf den Fluranwalt zurückkommen.
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #19 - 15.10.2017 um 12:21:04
 
greenock schrieb am 15.10.2017 um 00:03:11:
Man kann sich aber "vom Flur" einen zweiten Anwalt holen, damit das Scheidungsurteil sofort rechtskräftig wird.


Kann man. Wenn man den extra bezahlen will nur wegen 4 Wochen früherer rechtskräftiger Scheidung... Gerade wenn man sich einig ist und nicht im Geld schwimmt oder sofort wieder heiraten will ist das völlig unnötig. Kann aber natürlich jeder so machen wie er denkt.
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Antwort #20 - 19.10.2017 um 00:49:43
 
Moin,

So, kurze Rückmeldung nach dem Termin beim Anwalt (bei dem ich wohl einen guten Griff gemacht habe):
Unterhalt nach der Ehe wird wohl kein Thema sein, weil sie keinerlei Nachteile durch die Ehe hatte sondern eher nur Vorteile. Jetzt kann sie sich selbst versorgen und damit bin ich (höchstwahrscheinlich) raus.
Beim Trennungsunterhalt schwimme ich noch etwas aber der Zugewinnausgleich könnte eher für mich sprechen. Das könnte auf einen Kompromiss hinauslaufen. Nämlich, daß wir uns einfach komplett in Ruhe lassen. Das wäre perfekt.

Gruß,
Norbert
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