Hallo alle miteinander,
vorerst Hut ab an alle, die dieses Froum möglich machen. Als stiller Leser, konnte ich schon viel lernen, allerdings habe ich doch noch konkrete unbeantwortete Fragen und hoffe, dass sie mit eurer Hilfe beantwortet werden können.
Mein Verlobter (Südafrikaner) und ich (Deutsche, ehem. Sovj.) planen Ende des Jahres in Deutschland zu heiraten. Wir haben die Befreiung vom OLG und der Termin zur Eheschließung wurde festgelegt. Diese Woche steht der Termin zur Beantragung des Heiratsvisums an. Ich frage mich gerade wie es dann weitergeht.
Ich habe vermehrt gelesen, dass mein Verlobter zur Einreise bis zum Datum der Eheschließung eine
VE benötigt, allerdings eine
VE von der
ABH und nicht vom Bürgerbüro, korrekt? Wann sollte ich diese beantragen? Kann dadurch der Prozess der Visumsbeantragung beschleunigt werden? Wie hoch muss das Gehalt sein, um die
VE beantragen zu können? Ich weiß, dass der Wert höher ist als bei der regulären
VE.
Das deutsche Konsulat gibt an 2-3 Monate für die Bearbeitung des Visums zu benötigen. Der Termin zur Eheschließung ist bereits in 2 Monaten. Sollten wir den Termin bereits jetzt nach hinten verlegen oder wie wahrscheinlich ist es, dass das Visum wirklich in 2 Monaten da ist?
Wie viel Vorlaufzeit erhält mein Verlobter um auszureisen? Wird gesagt, dass man innerhalb von 1 Woche ausreisen muss oder wie läuft das konkret?
Was gibt es noch zu beachten oder gibt es etwas, das ich bereits im Voraus tun kann?Ich bin echt nervös, vielleicht ist das meinen Fragen anzumerken.
Vielen Dank schonmal im Voraus