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Berantragung Heiratsvisum (Südafrika) und dann? (Gelesen: 1.187 mal)
Barista
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Berantragung Heiratsvisum (Südafrika) und dann?
09.10.2017 um 21:44:28
 
Hallo alle miteinander,

vorerst Hut ab an alle, die dieses Froum möglich machen. Als stiller Leser, konnte ich schon viel lernen, allerdings habe ich doch noch konkrete unbeantwortete Fragen und hoffe, dass sie mit eurer Hilfe beantwortet werden können.

Mein Verlobter (Südafrikaner) und ich (Deutsche, ehem. Sovj.) planen Ende des Jahres in Deutschland zu heiraten. Wir haben die Befreiung vom OLG und der Termin zur Eheschließung wurde festgelegt. Diese Woche steht der Termin zur Beantragung des Heiratsvisums an. Ich frage mich gerade wie es dann weitergeht.
Ich habe vermehrt gelesen, dass mein Verlobter zur Einreise bis zum Datum der Eheschließung eine VE benötigt, allerdings eine VE von der ABH und nicht vom Bürgerbüro, korrekt? Wann sollte ich diese beantragen? Kann dadurch der Prozess der Visumsbeantragung beschleunigt werden? Wie hoch muss das Gehalt sein, um die VE beantragen zu können? Ich weiß, dass der Wert höher ist als bei der regulären VE.
Das deutsche Konsulat gibt an 2-3 Monate für die Bearbeitung des Visums zu benötigen. Der Termin zur Eheschließung ist bereits in 2 Monaten. Sollten wir den Termin bereits jetzt nach hinten verlegen oder wie wahrscheinlich ist es, dass das Visum wirklich in 2 Monaten da ist?
Wie viel Vorlaufzeit erhält mein Verlobter um auszureisen? Wird gesagt, dass man innerhalb von 1 Woche ausreisen muss oder wie läuft das konkret?
Was gibt es noch zu beachten oder gibt es etwas, das ich bereits im Voraus tun kann?Ich bin echt nervös, vielleicht ist das meinen Fragen anzumerken.   weinend

Vielen Dank schonmal im Voraus
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.10.2017 um 22:47:35
 
Barista schrieb am 09.10.2017 um 21:44:28:
eine VE benötigt, allerdings eine VE von der ABH und nicht vom Bürgerbüro, korrekt?


Hallo,

korrekt.

Zitat:
Wann sollte ich diese beantragen?


Jetzt.

Zitat:
Kann dadurch der Prozess der Visumsbeantragung beschleunigt werden?


Nein.

Zitat:
Wie hoch muss das Gehalt sein, um die VE beantragen zu können?


Da gibt es örtlich differierende Werte.
Den für Eure Stadt / Land nennt Dir die ABH.

Zitat:
Sollten wir den Termin bereits jetzt nach hinten verlegen


Nein. nach Antragstellung dann aber ggf. eine mögliche Verlegung als Plan B im Hinterkopf haben u. ggf. in Absprache mit dem Standesamt umsetzen, falls erforderlich.

Zitat:
oder wie wahrscheinlich ist es, dass das Visum wirklich in 2 Monaten da ist?


Abhängig von den Umständen (Auslastung etc.) bei der zuständigen AV und ggf. der ABH. Kann Dir niemand hier verbindlich prognostizieren. Vielleicht kannst Du eine Einschätzung per E-Mail bei der AV erfragen.

Zitat:
Wie viel Vorlaufzeit erhält mein Verlobter um auszureisen? Wird gesagt, dass man innerhalb von 1 Woche ausreisen muss oder wie läuft das konkret?


Nein, man muss nicht innerhalb einer Woche ausreisen.
Man legt im Antrag eigentlich selbst den Beginn der Visumgültigkeit fest.
Er muss innerhalb der Visumgültigkeit in DEU einreisen. Das Visum wird i.d.R. 90 Tage gültig sein.
Also alle Zeit der Welt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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