Erst ein mal Hallo an alle,
ich heiße Rainer und bin durch mehrwöchige Recherchen zu Ausländerrechtsthemen schließlich auf euer Forum gestoßen.
Zu meiner Frage:
Eine gute Freundin von mir lebt schon seit ca. 15 Jahren in Deutschland und besitzt hier ein gut laufendes Asia-Restaurant. Ihre Tochter beabsichtigt nun in ihrem Familienbetrieb zu arbeiten. Da sie aus einem Nicht-EU Land stammt gelten die hierfür üblichen Beschränkungen.
Zu ihrer Person: Sie macht gerade im Goethe Institut die
A1 Zertifizierung und hat eigentlich einen Bachelor absolviert (Der für ihre geplate Tätigkeit allerdings vorerst irrelevant sein wird).
Sie möchte gerne bei ihrer Mutter als Kellnerin anfangen.
1. Ist das als Minijob auf 451€ Basis realistisch (mindestens 451€ wegen der Krankenversicherungsbeiträge) umsetzbar, oder greift in diesem Tätigkeitsfeld nicht auch die Mindestlohnregelung?
2. Muss hier die Bundesagentur für Arbeit involviert werden und ggf. zustimmen?
3. Sollte sie die Stellenzusage des Arbeitgebers bei dem Antrag für ein nationales Visum gleich mit beilegen? (Da es z.B. den Vorgang beschleunigen kann, wenn ich richtig gelesen habe)
Ich weiß das sind viele Fragen auf einmal. Doch ich hoffe das ich hier niemanden verschrecke.
Ich bedanke mich jedenfalls schon mal im Vorraus für eure hilfsbereiten Rückantworten.
Beste Grüße
Rainer.