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Zweckwechsel vom Studium(Zweitstudium) zur Beschäftigung möglich? (Gelesen: 1.503 mal)
PKDEE
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.10.2017 um 12:27:31
 
Hallo,

ich habe schon mal ein Studium in Deutschland abgeschlossen und habe gleich danach ein anderes Studium(Zweitstudium) begonnen. Meine Frage ist, kann ich während meines Zweitstudiums(Studium abbrechen) zur Beschäftigung, welche zu meinem ersten Studium angemessen ist, wechseln?  Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht? ich freue mich sehr auf nette Antworten.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.10.2017 um 16:28:46
 
Wenn du die Voraussetzungen für die Blaue Karte/EU erfüllst (s. Gehaltsgrenze http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/BlaueKarte/blaue-kart...), dann ist ein Wechsel kein Problem. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, wäre eine AE § 18 für die Beschäftigung vom Wohlwollen der ABH abhängig, da man eigentlich während eines Studiums keinen Zweckwechsel erlauben soll. In den meisten Fällen klappt das zwar wenn ein Hochschulabschluss vorliegt - insbesondere z.B. in Berlin, allerdings solltest du hier unbedingt vorher Kontakt mit der ABH aufnehmen und deren Antwort abwarten.
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PKDEE
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.10.2017 um 19:44:15
 
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe schon vor einem Jahr eine Arbeit gefunden. Ich ging gleich zu ABH. Ich war bei einer Sachbearbeiterin, weil meine Sachbearbeiterin im Urlaub war. Sie meinte, kein Problem, ich kann das problemlos wechseln. Sie hat meine Kopien genommen usw. Aber als meine Sachbearbeiterin wieder kam, hat sie gesagt, es wird wahrscheinlich nicht genehmigen können.  sie meinte, ich muss dann sehr  hohe Kriterien wegen Blaue Karte usw... erfüllen,sowie du auch erwähnt hast.   Aber trotzdem wird schwierig, meinte sie, obwohl ich einen Abschluss in Deutschland schon habe. 

ich bin auch ganz deiner Meinung, das hängt von der ABH bzw der Person ab.  Ich werde jetzt wieder das versuchen, eventuell in anderer Städten.  Deswegen möchte ich mich noch mal hier informieren lassen, ob jemand schon dadurch Erfahrungen gemacht hat oder so. Naja, ehrlich gesagt, ich traue mich jetzt nicht mehr zu ABH in meiner Stadt wieder zu gehen und danach zu fragen. ich glaube ich versuche mein Glück lieber woanders hin.



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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.10.2017 um 08:40:19
 
PKDEE schrieb am 08.10.2017 um 19:44:15:
ich bin auch ganz deiner Meinung, das hängt von der ABH bzw der Person ab.Ich werde jetzt wieder das versuchen, eventuell in anderer Städten.
Naja, ehrlich gesagt, ich traue mich jetzt nicht mehr zu ABH in meiner Stadt wieder zu gehen und danach zu fragen. ich glaube ich versuche mein Glück lieber woanders hin.

Du kannst Dir die ABH nicht nach Belieben aussuchen. Es immer die ABH an Deinem Wohnsitz zuständig.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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PKDEE
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 09.10.2017 um 11:31:45
 
Ich meine, ich ziehe dann ja um, wo ich Arbeit gefunden habe und werde dann zur ABH dort gehen. Und vor dem Umzug werde ich mich ja schon dort informieren lassen, wie meine Chance da aussieht. So habe ich gedacht.
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